Informationen rund um das Thema Dachdämmung
Mit einer Dachdämmung sparen Hausbesitzer nicht nur Heizkosten, sie schonen auch das Klima. Denn die Maßnahme reduziert Wärmeverluste und den CO2-Ausstoß. Neben konventionellen Materialien erfreuen sich dabei auch nachhaltige Dämmstoffe immer größerer Beliebtheit.
Eine Dachdämmung unterstützt effektiv beim Energiesparen und sorgt außerdem für ein angenehmes Raumklima. Der Dachraum gilt als Wärmepuffer für die darunter liegenden Wohnräume. Ist er gut gedämmt, hält er im Winter Kälte, im Sommer Hitze und ganzjährig Zugluft ab. Da über ein ungedämmtes Dach bis zu 30 Prozent der Heizwärme verloren gehen, macht sich die Dachdämmung auch schnell im Haushaltsbudget bemerkbar. Für unbewohnte Dachgeschosse schreibt der Gesetzgeber eine ausreichende Wärmedämmung der obersten Geschossdecke vor. Diese Dachdämmung können Hauseigentümer problemlos selbst durchführen. Wer Wärme- und Hitzeschutz kombinieren möchte, setzt dabei auf nachhaltige Materialien wie Holzwolle, welche den unerwünschten Wärmetransport mit guten Dämmeigenschaften und hoher Dichte wirksam verringern.
Dämmstoffe: geeignet für die Dachdämmung
Hausbesitzer haben die Wahl zwischen einer ganzen Reihe von Dämmstoffen. Neben klassischen Produkten auf Erdölbasis kommen dabei immer häufiger auch nachhaltige Materialien zum Einsatz. Diese basieren auf nachwachsenden Rohstoffen und punkten bei der Herstellung mit einem geringeren Energiebedarf. Sie lassen sich nach der Nutzungszeit recyceln oder kompostieren und sorgen für einen besseren Hitzeschutz am Dach.
Zellulose
Holzfaser
Schafwolle
Hanf und Flachs
Mineralwolle
Polystyrol-Partikelschaum (EPS)
Polyurethan-Hartschaum (PUR)
Wer sich für einen Dämmstoff entscheiden muss, sollte neben den Kosten und den wärmedämmenden Eigenschaften auch den Energiebedarf zur Herstellung im Auge behalten. Nachhaltige Materialien wie Zellulose oder Holzwolle punkten hier mit guten Ergebnissen und einer energetischen Amortisation von weniger als sechs Monaten. Sie sind meist recycelbar und bleiben daher auch nicht als Sondermüll zurück. Ein weiterer Pluspunkt: Ohne Schadstoffe sind nachhaltige Materialien auch in Bezug auf die Wohngesundheit unbedenklich.
Drei verschiedene Arten der Dachdämmung
Welche Art der Dachdämmung angebracht ist, hängt vor allem vom Zustand und der Verwendung des Dachs ab. Es gibt Varianten der Dachdämmung, die von außen und solche, die von innen durchgeführt werden. Wenn das Dachgeschoss bewohnt ist oder das Dach ohnehin neu eingedeckt werden soll, empfiehlt sich die Aufsparrendämmung. Wenn es im Dachgeschoss genügend Platz gibt und das Dach noch in Ordnung ist, dann raten Experten zu einer Zwischensparrendämmung oder/und einer Untersparrendämmung.
Zwischensparrendämmung: Dachdämmung selbst gemacht
Untersparrendämmung: Dachdämmung von innen
Aufsparrendämmung: Dachdämmung von außen
Komplettsanierung: Dachdämmung ist Pflicht
Bei einer Komplettsanierung des Dachs müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beachtet werden. Außerdem sind obere Geschossdecken in vielen Fällen verpflichtend mit einer Dämmung zu versehen. Von dieser Nachrüstpflicht ausgenommen sind nur Gebäudeeigentümer, die ein Ein- oder Zweifamilienhaus seit mindestens Februar 2002 selbst bewohnen. Für die Dachdämmung schreibt das GEG einen maximalen U-Wert von 0,24 W/m²K vor. Dafür ist in der Regel ein Dämmstoff mit 20 cm Schichtdicke nötig. Ausnahmen gelten bei der Zwischensparrendämmung. Hier fehlt oft der Platz für entsprechend hohe Dämmstärken. Auch denkmalgeschützte Häuser genießen Ausnahmeregelungen. Bei Flachdächern darf dagegen der U-Wert nur maximal 0,20 W/m²K betragen.
Förderung: Hohe Zuschüsse, günstige Darlehen und steuerliche Vergünstigungen
Wer eine Dachdämmung durchführt, bekommt attraktive Fördermittel vom Staat. Erhältlich sind diese beispielsweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zur Wahl steht dabei eine Zuschuss- oder Darlehensvariante mit Tilgungszuschuss. Die Zuschuss-/Tilgungszuschusshöhen liegen bei 20 Prozent und lassen sich um 5 Prozent steigern, wenn Hausbesitzer Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan umsetzen. Um die Mittel zu erhalten, müssen Sanierer diese vor der Vergabe der Aufträge an Handwerker über das BAFA (Zuschussvariante) oder über den Finanzierungspartner (Darlehensvariante von der KfW) beantragen. In beiden Fällen muss ein Energieberater die Maßnahme vor der Antragstellung bestätigen.
Übrigens: Ein zinsgünstiges Darlehen für die energetische Sanierung erhalten Sie direkt von Ihrem Berater.
Mit dem Klimaschutzprogramm hat die Regierung seit 2020 eine alternative Fördermöglichkeit eingeführt: Den Steuerbonus für die Sanierung. Wer diesen nutzt, kann 20 Prozent der Sanierungskosten (maximal 40.000 Euro) über drei Jahre von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass es sich um die Sanierung einer mindestens 10 Jahre alten und selbst genutzten Immobilie handelt. Die Kosten sind nach Abschluss der Sanierung in der Einkommensteuererklärung anzugeben – ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich.
Wichtig zu wissen ist, dass die technischen Anforderungen in beiden Fällen (BEG und Steuerbonus) deutlich über den Grenzwerten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) liegen. Beispielsweise muss ein förderfähiges Steildach einen U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) von maximal 0,14 W/m²K erreichen. Hausbesitzer sollten den U-Wert in der Planungsphase berechnen lassen.
Stand: Mai 2021
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