Energieberatung Förderung
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Eine Energieberatung für die energetische Sanierung Ihres Zuhauses wird staatlich gefördert.
Bis zu 50 Prozent der Beratungskosten übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Die Förderung müssen Sie vor der offiziellen Beratung beantragen. Ihr Energieberater kann dies übernehmen.
Je nach Leistungsumfang, Gebäudeart und Region kann eine Energieberatung zwischen 1.500 und 5.000 Euro kosten.
Für Ihre energetische Sanierung können Sie diverse weitere Förderprogramme erhalten.
1. Was ist eine Energieberatung und wie wird sie gefördert?
Viele Eigentümer unterschätzen, wie viel Wärmeenergie Ihr Zuhause aufgrund schlechter Energieeffizienz verliert. Die Folgen: Hohe Heizkosten, unnötige CO₂-Emissionen und ein kühles Gebäude, trotz laufender Heizung. Dann ist eine Sanierung der eigenen vier Wände sinnvoll. Doch diese erweist sich meistens als komplizierte Angelegenheit.
Eine Energieberatung hilft in solchen Fällen weiter. Qualifizierte Experten beraten Immobilienbesitzer, wie Sie Ihr Zuhause am besten energetisch sanieren können. Hierfür wird zunächst der Energieverbrauch eines Gebäudes detailliert analysiert. Anschließend empfiehlt der Berater geeignete Maßnahmen für eine bessere Energieeffizienz. Die Fachleute berücksichtigen die Vorstellungen sowie das Budget der Eigentümer und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). In diesem werden die empfohlene Sanierungsmaßnahmen der Wichtigkeit nach geordnet – Eigentümer erhalten somit einen roten Faden für alle anstehenden Arbeiten. Ob und wann Hausbesitzer die Maßnahmen umsetzen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen.
Als Eigentümer profitieren Sie mit einer Energieberatung von:
- Planung und Orientierung für Ihre Sanierung
- Langfristige Einsparungen bei Umsetzung energiesparender Maßnahmen
- Beantragung von Fördermitteln durch den Energieberater
- Wohnkomfort und Zukunftssicherheit in einem frisch sanierten Zuhause
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Energieberatung aktuell mit einem Zuschuss von bis zu 50 Prozent der Beratungskosten. Damit sollen mehr Eigenheimbesitzer günstiger zu Ihrer Haussanierung gelangen. Zusammen mit weiteren Förderprogrammen für energetische Sanierungen, gleichen Sie die Kosten für eine Energieberatung schnell aus.
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2. Wie viel Förderung gibt es für die Energieberatung?
Die Energieberatung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bezuschusst. Dieses übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten einer Vor-Ort-Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt:
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro.
- bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro.
- für eine Erläuterung der Beratungsergebnisse für eine Wohnungseigentümergemeinschaft einmalig 250 Euro.
Kostet eine Energieberatung mehr als 1.300 Euro für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, beziehungsweise 1.700 Euro für ein Mehrfamilienhaus, erhalten Sie die entsprechenden Maximalbeträge.
Beispiel: So viel Geld können Sie sparen
Eine qualifizierte Energieberatung für ein Einfamilienhaus kann bis zu 2.500 Euro kosten. Erhalten Sie die Bundesförderung, würden Sie den maximalen Förderzuschuss von 650 Euro erhalten. Dann müssten Sie nur noch die restlichen 1.350 Euro bezahlen.
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3. Wie erhalten Eigentümer den Zuschuss für die Energieberatung?
Viele qualifizierte Energieberater übernehmen die Beantragung des Zuschusses für Sie. Die Experten können sich um die Abwicklung kümmern, woraufhin Sie eine entsprechend ermäßigte Rechnung erhalten. Möchten Sie die Förderung eingenständig beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Energieberater finden – Suchen sie nach einem zertifizierten Energieberater und klären Sie Ihren Bedarf im Voraus ab.
- Förderantrag stellen – Den Antrag für den Förderzuschuss stellen Sie online über das BAFA-Portal. Wichtig: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Beratung beginnt!
- Zuwendungsbescheid abwarten – Nach der Antragsprüfung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid vom BAFA. Dieser Bescheid ist Ihre Förderzusage. Ab Erhalt des Bescheids haben Sie neun Monate Zeit, die Energieberatung durchzuführen.
- Energieberater beauftragen – Sobald Sie den Zuwendungsbescheid haben, können Sie Ihren Energieberater offiziell beauftragen.
- Rechnung einreichen und Zuschuss erhalten – Nach der Beratung erhalten Sie eine Rechnung von ihrem Berater. Reichen Sie die Rechnung zusammen mit dem Verwendungsnachweis beim BAFA ein.
Das BAFA zahlt Ihnen abschließend den Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent aus.
Voraussetzungen für den Erhalt der Förderung
- Das Gebäude befindet sich in Deutschland.
- Mindestens 50 Prozent der Fläche müssen zu Wohnzwecken genutzt werden oder das Haus muss ursprünglich als Wohngebäude geplant und errichtet worden sein.
- Der Bauantrag des Gebäudes liegt mindestens zehn Jahre zurück.
- Die Beratung erfolgt durch einen zertifizierten Energieberater.
- Die Beratung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen stattfinden.
- Am Ende der Beratung muss ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
- Nießbrauchsberechtigte mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers
- Mieter und Pächter mit schriftlicher Erlaubnis des Eigentümers
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4. Wie viel kostet eine Energieberatung?
Die Kosten für eine Energieberatung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen die Art der Beratung, die Größe der Immobilie sowie die Region. Je nach Leistungsumfang kann eine Energieberatung zwischen 1.500 und 5.000 Euro kosten. Hier sehen Sie typische Preisspannen für unterschiedliche Leistungen:
Leistung | Kosten |
---|---|
Vor-Ort-Beratung (inklusive Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans) | 1.500 € bis 2.500 € (für Ein- und Zweifamilienhäuser) 2.500 € bis 5.000 € (für Mehrfamilienhäuser) |
Blow-Door-Test (Messung der Gebäudedichtigkeit) | 200 € bis 600 € |
Energieausweis erstellen lassen | 150 € bis 500 € |
Thermografie-Aufnahme | 200 € bis 600 € |
Fachplanung und Baubegleitung | 1.500 € bis 5.000 € (je nach Umfang) |
5. Welche weiteren Förderprogramme gibt es?
Neben dem Zuschuss vom BAFA gibt es weitere Förderungen für die Energieberatung und die energetische Sanierungsplanung. Beachten Sie, dass viele dieser Förderprogramme nur beantragt werden können, wenn Sie einen Energieeffizienz-Experten einbinden. Eine Kombination verschiedener Förderungen ist möglich, solange die Gesamtförderung 90 Prozent der Kosten nicht überschreitet.
Förderung für den individuellen Sanierungsfahrplan
Lassen Sie sich im Zuge der Beratung stets einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen! Setzen Sie später eine Maßnahme aus dem Plan um und beantragen dafür eine Förderung beim BAFA, erhalten Sie einen zusätzlichen 5-Prozent Förderbonus.
Förderungen für die Fachplanung und Baubegleitung
Für die Förderung vieler Sanierungsmaßnahmen (mit Ausnahme des Heizungstausches) ist die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten vorgeschrieben. Der Experte bietet im Vorfeld eine neutrale Beratung und begleitet Ihr Vorhaben in der fachgerechten Umsetzung. Für die Fachplanung und Baubegleitung erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 Prozent Ihrer förderfähigen Investitionskosten.
Mehr zur Förderung für die Fachplanung und Baubegleitung
Förderungen für Modernisierungsmaßnahmen
Sowohl das BAFA als auch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bieten zahlreiche Förderprogramme für unterschiedliche energetische Sanierungen an:
- Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Heizanlagen
- Bis zu 20 Prozent Zuschuss zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung
- Bis zu 45 Prozent Zuschuss für die Komplettsanierung einer Immobilie
Mehr zu den Förderungen für energetische Sanierungen
Steuervorteil für energetische Sanierung
Wer keine Fördermittel oder Zuschüsse beantragt hat, kann von einer Steuervergünstigung profitieren. Sowohl die Kosten für die Baubegleitung und Fachplanung durch einen Energieberater als auch für die energetische Sanierung selbst können Sie steuerlich geltend machen. Auf diese Weise können Sie 50 Prozent Ihrer Energieberaterkosten einmalig per Steuererklärung absetzen. Für weitere Sanierungsmaßnahmen können Sie bis zu 20 Prozent der Investitionskosten von der Steuerschuld abziehen.
Energieberatung der Verbraucherzentralen
Einen leichten und sehr kostengünstigen Einstieg ins Thema „Energiesparen“ vermitteln die Verbraucherzentralen. In den Beratungsstellen stehen Fachleute zur Verfügung − ob am Telefon, online oder in einem persönlichen Gespräch. Sie geben Tipps zum Einsparen von Strom- oder Heizkosten ebenso wie zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Der Basis-Check ist kostenfrei. Gebäude-Check, Heiz-Check oder Solarwärme-Check kosten dank staatlicher Förderung jeweils nur 30 Euro.
6. Fazit: Mit Förderung bei der Energieberatung sparen
Eine Energieberatung lohnt sich gleich mehrfach. Sie machen den ersten Schritt in Richtung Ihrer energetischen Sanierung und sparen dank Förderung zusätzlich Kosten. Suchen Sie im Anschluss an Ihre Energieberatung einen passenden Kredit für Ihr Modernisierungsvorhaben, hilft Ihnen Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort weiter.
Stand: Dezember 2024
Häufig gestellte Fragen
Was steht in einem individuellen Sanierungsfahrplan?
- Bestandsaufnahme des Gebäudes – In diesem Abschnitt wird der aktuelle energetische Zustand des Gebäudes inklusive Energieverbrauch erfasst.
- Darstellung des Sanierungsfahrplans – Der Sanierungsfahrplan inhält die empfohlenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Diese werden in einzelne, aufeinander aufbauende Schritte unterteilt. Jeder Schritt enthält Informationen zum Vorgehen, den Kostenabschätzungen, dem Einsparpotential und den Fördermöglichkeiten.
- Visualisierung der Maßnahmen – Ein besonderer Vorteil des iSFP ist die anschauliche Darstellung der Sanierungsschritte. Dies erfolgt meist in Form eines „Sanierungspfads“. Dieser Pfad zeigt, wie die einzelnen Maßnahmen zeitlich aufeinander abgestimmt werden können, um ein optimal abgestimmtes Gesamtkonzept zu gewährleisten.
Gibt es besondere BAFA-Energieberater oder KfW-Energieberater?
Wie finde ich einen Energieberater?
Kann ich mich von einem Heizungs- oder Fensterbauer beraten lassen?
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos rund um Ihre Modernisierung und energetische Sanierung.
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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