Förderung Heizungstausch 2024

Für eine Wärmepumpe im Garten gibt es bis zu 70 Prozent staatliche Förderung

1. Die neue Heizungsförderung ab 2024

Die Heizungsförderung wurde Anfang 2024 angepasst und damit deutlich attraktiver. Als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude wurde die Verantwortlichkeit vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) übertragen und die Fördersätze angepasst. Für den Austausch einer alten Heizung durch eine neue klimafreundliche Heizungsanlage erhalten Eigentümer aktuell bis zu 70 Prozent Zuschuss vom Staat.

So viel Förderung können Sie erhalten:

  • 30 Prozent Grundförderung
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus
  • 30 Prozent Einkommensbonus
  • 5 Prozent Effizienzbonus
  • Einmalig 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag

Alle Förderboni können miteinander kombiniert werden – maximal erstattet die KfW 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Das spart ordentlich Kosten beim Heizungskauf.

Bei Berechnung der förderfähigen Ausgaben werden sowohl die Kosten für Kauf, Installation und den Anschluss einer neuen Heizung berücksichtigt. Entstehen im Zuge der des Heizungswechsels Kosten für Umfeldmaßnahmen, wie die Bearbeitung von Decken-, Wand- oder Bodenbeläge, zählen diese ebenfalls als förderfähig.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für Einfamilienhäuser liegt bei 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern sind es 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, plus jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit. Ab der siebten Wohnung steigt die Kostengrenze um jeweils 8.000 Euro.
Wichtig dabei: Heizungstechnik ist nur einmal pro Gebäude förderfähig.

Fördermittel sind nur begrenzt verfügbar

Die Heizungsförderung kann nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Planen Sie einen Heizungswechsel, sollten Sie die Förderung für Ihr Vorhaben rechtzeitig beantragen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Die Konditionen der neuen Heizungsförderung sind im KfW-Programm 458 festgehalten. Wie Sie die einzelnen Förderboni erhalten, erfahren Sie hier:

Grundförderung

Den Basis-Zuschuss von dreißig Prozent erhalten alle Förderberechtigten, die in ihrem Gebäude eine effiziente Heizungsanlage oder eine Anlage der Heizungs­unterstützung einbauen.

Klimageschwindigkeitsbonus

Wenn Sie eine funktionsfähige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasse­heizung fachgerecht austauschen, profitieren Sie von zwanzig Prozent Klimageschwindigkeitsbonus. Für den Einbau einer neuen Biomasseheizung erhalten Sie den Bonus nur, wenn diese mit einer PV-Anlage, Solarthermie oder Wärmepumpe zur Warm­wasser­bereitung kombiniert wird. Der Klimageschwindigkeitsbonus reduziert sich ab Ende 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozent und ist ab 2037 nicht mehr erhältlich. Mehr zum Austausch Ihrer Ölheizung und dem Wechsel Ihrer Gasheizung erfahren Sie in unseren Ratgebern.

Einkommensbonus

Selbstnutzende Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen im Jahr maximal 40.000 Euro beträgt, können dreißig Prozent Einkommensbonus erhalten. Gemessen wird das Einkommen am durchschnittlichen Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder und deren Lebens- oder Ehepartner im zweiten und dritten Jahr vor Antragsstellung. Bei einem Antrag in 2024 zählen somit die Jahre 2021 und 2022.

Effizienzbonus

Einen Effizienzbonus in Höhe von fünf Prozent gibt es bei Einbau einer elektrischen Wärmepumpe, wenn als Wärmequelle Wasser, das Erd­reich, Ab­wasser oder ein natürliches Kälte­mittel verwendet wird. Dieser Bonus gilt auch bei Installation einer Wärmepumpe als Kombigerät.

Zusatz: Der Emissionsminderungszuschlag

Entscheiden Sie sich für eine Biomasseheizung, die den Emissionswert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreitet, bekommen Sie einen einmaligen Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro.

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2. Für welche Heizungen gilt die Förderung?

Eine moderne Pelletheizung im Keller wird staatlich gefördert

Die Heizungsförderung gilt für viele Anlagen, die Wärme aus erneuerbaren Energien gewinnen.

Folgende Heizungssysteme werden gefördert:

  • Solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • Elektrische Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • Bestimmte wasserstofffähige Heizungen
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anschluss an ein Wärmenetz für den Erhalt von Fernwärme


Anforderung an die neue Heizungsanlage ist, dass diese die Energieeffizienz oder den Anteil an erneuerbaren Energien eines Gebäudes verbessert und mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden ist. Zu einer Heizungsoptimierung zählt zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich oder eine Anpassung der Luftvolumenströme.

Das Alter und der Zustand der auszutauschenden Heizung spielt übrigens keine Rolle. Solange die neue Heizungsanlage als förderberechtigt gilt, zählt auch der Austausch einer alten Anlage mit in die förderfähigen Kosten. Lediglich wenn Sie den Klimageschwindigkeitsbonus erhalten möchten, muss eine Heizungsanlage die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird übrigens auch gefördert. Dabei ist die Beratung und Begleitung durch einen Experten ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig für die Beantragung des Förderzuschusses. Sie profitieren einerseits von kompetenter Unterstützung für Ihr Vorhaben, während zusätzlich die fachgerechte Umsetzung sämtlicher Maßnahmen gewährleistet wird.

Gut beraten zur neuen Heizung

Wie viel Förderung können Sie erhalten? Und an welchen weiteren Stellen kann Ihr Zuhause Energie einsparen? Die Experten von der Wüstenrot Energieberatung helfen Ihnen weiter und unterstützen Sie bei Ihrem Heizungstausch.

3. Wie viel kostet ein Heizungstausch?

Mit wie viel Kosten Sie beim Heizungstausch rechnen können und wie viel Geld Sie mit dem Förderzuschuss sparen können, verdeutlicht ein Beispiel:

Ein Paar lebt als Eigentümer in einem Einfamilienhaus. Die gut 25 Jahre alte Gasheizung soll durch eine moderne Pelletheizung mit geringem Emissionswert ausgetauscht werden. Mit dem Umstieg auf nachhaltige Biomasse nutzt das Paar zukünftig nachwachsende Ressourcen.

Inklusive Entsorgung der alten Heizung, Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieberater plus Anschluss der neuen Heizungsanlage, kostet die Biomasseheizung insgesamt 23.000 Euro. Beim KfW-Zuschuss hat das Paar Förderanspruch auf die Grundförderung, den Klimageschwindigkeitsbonus und den Emissionsminderungszuschlag. Daraus ergeben sich folgende Gesamtkosten:

Gesamtkosten 23.000 €
Emissionsminderungszuschlag - 2.500 €
Grundförderung (30 %) + Klimageschwindigkeitsbonus (20 %)
(wird nach Abzug des Emissionsminderungszuschlags mit den Kosten verrechnet)
- 10.250 €
Verbleibender Eigenanteil 10.250 €
Beispielrechnung für den Kauf einer neuen Pelletheizung, die für den KfW-Zuschuss förderberechtigt ist.

Dank KfW-Heizungsförderung spart das Paar fast 13.000 Euro. Mehr als die Hälfte der Kosten übernimmt somit der Staat – für den Heizungstausch erhalten Sie gegenwärtig also reichlich Fördergelder. Wenn alle Förderboni miteinander kombiniert werden, gibt es sogar noch mehr Zuschuss.

Gebäudeenergiegesetz: Was beim Heizungskauf zu beachten ist
Seit Januar 2024 gibt das Gebäudeenergiegesetz (kurz: GEG) vor, welche Heizungen in Gebäuden installiert werden dürfen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Was Sie zum GEG wissen sollten und welche Heizungen davon betroffen sind, erfahren Sie hier.

Wie viel kostet eine energetische Sanierung?

Welche Modernisierungsmaßnahmen haben Sie geplant und welche Kosten kommen auf Sie zu? Erfahren Sie es mit unserem Modernisierungsrechner.

4. Wie beantrage ich die Förderung?

Eine Frau beantragt die Heizungsförderung auf ihrem Tablet

Den Antrag für die Förderung stellen Sie direkt bei der KfW. Förderberechtigt sind:

  • Eigentümer von bestehenden und selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern
  • Wohnungseigentümergemeinschaften, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umsetzen möchten
  • Privatpersonen, die Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen vermieten oder nicht selbst nutzen von der Förderung profitieren.

Voraussetzung an ein bestehendes Wohngebäude ist, dass der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Die Förderung können Sie in fünf Schritten beantragen:

  1. Lassen Sie sich von einem Energieeffizienz-Experten oder Fachunternehmen beraten und anschließend eine Bestätigung zum Antrag erstellen. In diesem sind die förderfähigen Gesamtkosten und eine Bestätigung der Anforderungserfüllung notiert.
  2. Schließen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung ab. Damit bestätigt das Fachunternehmen das Inkrafttreten des Vertrages, nachdem Sie die KfW-Förderzusage erhalten haben. Das voraussichtliche Datum der Umsetzung muss im Vertrag genannt werden.
    Ausnahme: Beginnen Sie mit Ihrem Vorhaben vor dem 31.08.2024, können Sie den Antrag bis zum 30.11.2024 nachreichen. Das gilt auch für bereits abgeschlossene Maßnahmen. In diesem Fall wird keine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag benötigt.
  3. Registrieren Sie sich im Portal der KfW und reichen Sie sämtliche benötigten Formulare, Verträge und Informationen ein.
  4. Haben Sie Ihre Zusage für den Zuschuss erhalten, können Sie Ihr Vorhaben innerhalb von 36 Monaten umsetzen. Sind alle Maßnahmen vollständig abgeschlossen, erstellt Ihnen Ihr Energieeffizienz-Experte oder Fachunternehmer eine Bestätigung der Durchführung.
  5. Abschließend laden Sie die Bestätigung der Durchführung plus sämtliche weiteren Nachweise im KfW-Portal hoch. Daraufhin erhalten Sie den Zuschuss von der KfW überwiesen.

Sonderfall: Sie haben in Vergangenheit eine Förderzusage vom BAFA erhalten.
Haben Sie noch vor Inkrafttreten der neuen Heizungsförderung einen Zuschuss beim BAFA beantragt, können Sie unter Umständen zur neuen KfW-Förderung wechseln. Ein Umstieg ist nur möglich, wenn noch nicht mit dem geförderten Vorhaben begonnen wurde. In diesem Fall können Sie auf die Zusage vom BAFA verzichten und unmittelbar nach dem Eingang der Verzichtserklärung bis zum 31.12.2024 einen neuen Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW stellen.
Ab dem 01.01.2025 gilt, dass erst 6 Monate nach dem Verzicht auf die BAFA-Förderung ein neuer Antrag für das gleiche Vorhaben bei der KfW gestellt werden kann. Für den neuen Antrag gelten dann die aktuellen Förderbedingungen der KfW, einschließlich der Regelungen zum Vorhabenbeginn. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist ein Wechsel von der alten zur neuen Heizungsförderung möglich.

Alles zur energetischen Sanierung im Überblick

In unserem PDF-Ratgeber erfahren Sie alles Wissenswerte zum Heizungstausch und darüber hinaus.

5. Mit welcher Finanzierung kann ich die Förderung kombinieren?

Ein Heizkörper, der mit einem Kredit finanziert wurde.

In Kombination mit günstigen Finanzierungslösungen holen Sie das Meiste aus der Heizungsförderung heraus. Dabei stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten zur Auswahl:

Möchten Sie schnellstmöglich zur neuen Heizungsanlage gelangen, erhalten Sie mit dem Wüstenrot Heizungskredit direkt die benötigte Summe für Ihr Vorhaben. Das individuelle Darlehen eignet sich für alle Maßnahmen und sämtliche Anlagetypen. Für den Erwerb einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie zusätzlich einen attraktiven Zinsvorteil. Finanzierungssummen für Renovierungen, Modernisierungen und Sanierungen bis 75.000 Euro erhalten Sie außerdem ganz ohne Grundbucheintrag.

Soll stattdessen erst in paar Jahren eine neue Heizung her, können Sie bereits heute mit einem Bausparvertrag darauf hinarbeiten. Wenn es soweit ist, erhalten Sie ein zinsgünstiges Darlehen für die Heizungsanlage Ihrer Wahl.

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6. Welche weiteren Fördermöglichkeiten gibt es?

Neben dem Förderprogramm der KfW stehen Ihnen weitere Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Möchten Sie die KfW-Förderung mit weiteren Krediten, Zulagen und Zuschüssen kombinieren, ist das bis zu einer Grenze von 60 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Erneut empfiehlt es sich einen Energieeffizienz-Experten für die Planung und Förderbeantragung einzubinden.

KfW-Ergänzungskredit

Die KfW selbst bietet zusätzlich zur Zuschussförderung einen Ergänzungskredit an. Haben Sie bereits eine Förderzusage vom BAFA oder der KfW erhalten, allerdings noch nicht ausgezahlt bekommen, können Sie den Förderkredit Nr. 358/359 beantragen. Sind Sie förderberechtigt, erhalten Sie ein Darlehen von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit Ihres Gebäudes.
Wichtig: Der Ergänzungskredit kann nur mit einer Zuschussförderung von der KfW oder vom BAFA beantragt werden, die nach dem 01.01.2024 genehmigt wurde.

Energieberatung

Während die Fachplanung und Baubegleitung Teil der KfW-Heizungsförderung ist, erhalten Sie den Zuschuss für eine Energieberatung vom BAFA. Die Fachleute prüfen Ihr Zuhause auf sinnvolle Sanierungsmaßnahmen und erstellen Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das BAFA übernimmt 50 Prozent der Beratungskosten, bis zu einer Fördergrenze von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, beziehungsweise 850 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten. Eine Vorstellung der Beratungsergebnisse für Wohnungseigentümergemeinschaften wird einmalig mit 250 Euro bezuschusst.

Heizungsoptimierung

Für eine reine Heizungsoptimierung, ohne Austausch der Heizungsanlage, können Sie eine Förderung vom BAFA erhalten. Zur Heizungsoptimierung zählt zum Beispiel ein hydraulischer Abgleich, die Dämmung von Rohrleitungen oder auch der Einbau einer Fußbodenheizung. 15 Prozent Förderung können Sie für solche Maßnahmen erhalten. Bei Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan sind es sogar 20 Prozent Zuschuss. Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen liegt der Fördersatz bei satten 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Gefördert werden mindestens zwei Jahre alte Heizungen, für Heizungsanlagen mit fossilen Brennstoffen gilt ein maximales Alter von zwanzig Jahren. Als förderfähig zählen alle Bestandsgebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten. Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, beziehungsweise 60.000 pro Wohnung, wenn der iSFP-Bonus gewährt wird.

Die Alternative: Steuerersparnisse

Kommen weder Förderkredite noch Zuschüsse für Sie infrage, können Sie alternativ einen Teil der Kosten für Ihre energetische Sanierung von der Steuer abzusetzen. Wie das funktioniert und wie viel Steuer sie einsparen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Errichtung, Umbau oder Erweiterung des Gebäudenetzes

Bei Anpassungen des Gebäudenetzes, wenn Sie zum Beispiel an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden möchten, können Sie ebenfalls beim BAFA eine Förderung beantragen. Für sämtliche Umbaumaßnahmen des Gebäudenetzes gelten dabei die gleichen Fördersätze, wie für die KfW-Heizungsförderung. Auch die Höchstgrenze für förderfähige Ausgaben ist identisch. In diesem Fall müssen Sie den Antrag direkt beim BAFA stellen.

Zuschüsse für eine energetische Sanierung

Planen Sie zusätzlich Ihr Gebäude energetisch zu sanieren, wie mit einer besseren Dämmung oder einer neuen Solaranlage, bieten sich weitere Zuschüsse und Förderkredite von der KfW und dem BAFA an. Mit dem KfW-Kredit 261 finanzieren Sie beispielsweise die Modernisierung zum Effizienzhaus. Bis zu 45 Prozent Tilgungszuschuss können Sie mit der Förderung erhalten, wenn Sie Ihr Zuhause besonders energieeffizient sanieren. Vom BAFA erhalten Sie zudem Zuschüsse für verschiedene einzelne Sanierungsmaßnahmen. Alle Informationen finden Sie in unserem Ratgeber zu den Förderungen für energetische Sanierungen.

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6. Fazit: Heiß auf die Heizungsförderung

Kaum hat sich der Heizungstausch so sehr gelohnt, wie aktuell. Dank reichlich Förderzuschuss sparen Sie bis zu 70 Prozent Ihrer Ausgaben und reduzieren mit einer modernen Anlage langfristig Ihre Heizkosten. Wenn Sie dann noch nach einem kleinen oder großen Kredit für Ihre Heizungssanierung Ausschau halten, hilft Ihnen Ihr lokaler Wüstenrot-Berater vor Ort weiter.

Stand: August 2024

Tipp:

Wie viel Förderung gibt es eigentlich für Solaranlagen? Und lohnt sich Photovoltaik? Wir verraten es in unserem Ratgeber.

Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.

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