Ihr Bauspar-Kontoauszug

Ihr Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Kontoauszug oder den Bescheinigungen? Sie möchten die Wohnungsbauprämie beantragen? Nutzen Sie die kompetente Unterstützung Ihrer Beraterin oder Ihres Beraters. Hier wird Ihnen geholfen.

Ihre Anschrift
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie umziehen oder sich Ihr Name ändert.

Ihre Vertragsdaten
Hier finden Sie alle wichtigen Daten zu Ihrem Bausparvertrag.

Freistellungsbetrag
Hier finden Sie Ihren aktuell bei uns vorliegenden Freistellungsbetrag. Bis zu dieser Höhe können wir Ihre Zinsen vom 25%igen Steuerabzug freistellen. Prüfen Sie, ob er noch ausreicht. Haben Sie eine Freistellung für Ihre gesamten Zinserträge?

Übersicht der Umsätze
Hier sehen Sie alle Buchungen auf Ihrem Bausparkonto. Bitte prüfen Sie mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater, ob Ihnen Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie oder Riester-Förderung zustehen.

Wohnspar-Tipp
Hier finden Sie hilfreiche Tipps oder Informationen zu Ihrem Bausparkonto.

Rechtliche Hinweise
Einwände gegen Ihren Kontoauszug teilen Sie uns bitte innerhalb von zwei Monaten schriftlich mit.

Statusbalken
Hier sehen Sie, zu welchem Anteil Ihr Bausparvertrag bereits bespart ist und erhalten die Information, wieviel Ihnen noch zur Erreichung des Mindestsparguthabens fehlt.

Zugeteilt
Steht in dieser Zeile ein „nein“, haben Sie die Zuteilung noch nicht erreicht oder noch nicht angenommen. Wir informieren Sie, sobald Ihr Vertrag zuteilungsreif ist und Sie das Darlehen in Anspruch nehmen können.

Darlehenszinssatz
Mit Ihrem Bausparvertrag sichern Sie sich den Anspruch auf das zinsgünstige und zinssichere Darlehen.

Ihr Wohnungsbauprämien-Anspruch insgesamt
Den Anspruch auf die Prämie haben Sie sich mit Ihren eigenen Einzahlungen gesichert (Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebenden sind nicht mehr wohnungsbauprämien-begünstigt). Der Betrag wird Ihnen zum Zeitpunkt der Zuteilung (bei wohnwirtschaftlicher Verwendung) zusätzlich zum Bausparguthaben zur Verfügung stehen. Junge Bausparer/-innen unter 25 sind beim Erstvertrag nicht an die wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden.

Bauspar-IBAN
Jeder Vertrag hat ein Bausparkonto und damit eine eigene Bauspar-IBAN. Geben Sie diese bei Überweisungen an. Empfänger ist die Wüstenrot Bausparkasse AG.

Informationen zum Kontoauszug

Anfang des Jahres erhalten Sie die Kontoauszüge für Ihre Wüstenrot-Bausparverträge. Zusammen mit Ihrem Kontoauszug senden wir Ihnen folgende Unterlagen zu:

Daten-Prüfblatt auf der Rückseite des Anschreibens

Damit Ihre Daten immer aktuell und vollständig sind, prüfen wir diese in regelmäßigen Abständen. Daher finden Sie auf der Rückseite des Anschreibens eine Tabelle mit Ihren gespeicherten Daten. Fehlende Daten, wie z. B. Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer, teilen Sie uns bitte mit. Entweder direkt über das Kundenportal, über Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater oder über unser Kontaktformular.

Wohnspar- und Förder-Check

Damit Ihnen beim Wohnsparen nichts Wichtiges entgeht, haben wir für Sie eine Checkliste zusammengestellt. Prüfen Sie die einzelnen Punkte. Tipp: Vereinbaren Sie dafür einen Termin mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater und gehen Sie die Checkliste gemeinsam durch. So sind Sie auf der sicheren Seite und es entgehen Ihnen keine Chancen, wie z.B. durch die höhere Wohnungsbauprämie oder die Verbesserung der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Antrag auf Wohnungsbauprämie

Den Antrag erhalten Sie, wenn Sie prämienberechtigte Einzahlungen geleistet haben. Schnell und einfach können Sie Ihre Wohnungsbauprämie jetzt online im Kundenportal beantragen. Alternativ können Sie Ihren Antrag ausgefüllt und unterschrieben bei unseren Fachleuten vor Ort abgeben. Oder Sie schicken ihn direkt an die Wüstenrot Bausparkasse AG, 70801 Kornwestheim.
Sie sind zusammen steuerlich veranlagt, haben gemeinsam mehr als 50 Euro prämienberechtigte Einzahlungen auf Ihre Bausparverträge geleistet, aber keinen Wohnungsbauprämienantrag erhalten? Dann haben Sie folgende Möglichkeiten:
  • Haben nur Sie oder nur Ihr Partner einen Antrag erhalten, schreiben Sie die fehlenden Vertragsnummern einfach dazu und unterschreiben Sie beide den Antrag.
  • Haben Sie überhaupt keinen Antrag erhalten, können Sie diesen per E-Mail unter kundenservice@wuestenrot.de anfordern.

Mitteilung über vermögenswirksame Leistungen

Sind Ihre Daten in der "Mitteilung über VL" korrekt? Falls nicht, ergänzen oder korrigieren Sie diese bitte und senden das Formular zurück. Für Verträge ab dem 25.05.2018 gilt: Für die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erteilen Sie bitte die Einwilligung über www.wuestenrot.de/vl-einwilligung. Weitere Informationen finden Sie hier.

Steuerbescheinigung über die Zinserträge Ihres Bausparkontos

Diese Bescheinigung erleichtert es Ihnen, die Anlagen KAP, AUS oder V zur Einkommensteuererklärung richtig auszufüllen. Wurde Kapitalertragsteuer einbehalten, empfehlen wir Ihnen, uns einen Freistellungsauftrag einzureichen. Prüfen Sie im Jahreskontoauszug im Feld "Ihre Vertragsdaten" Ihren aktuellen Freistellungsbetrag und erteilen Sie der Bausparkasse bei Bedarf einen neuen Auftrag. Am besten online über unser Kundenportal. Weitere Informationen finden Sie im Absatz "Informationen zur Steuererklärung".

Informationsbogen für den Einleger

Einmal jährlich erhalten Sie den Informationsbogen zur Einlagensicherung. Darüber müssen wir Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen unterrichten.

Unterlagen zu Ihrem Wohn-Riester Vertrag

Für die Beantragung der staatlichen Förderung erhalten Sie mit gesonderter Post im März 2025 die erforderlichen Unterlagen. Beantragen Sie die Zulage auch rückwirkend für die Jahre 2023 und 2024. Gerne beantragen wir die Zulage für Ihre Einzahlungen künftig "automatisch" für Sie - kreuzen Sie hierzu im Abschnitt G des Zulagenantrags die Dauerzulage an.

Informationen für Ihre Steuererklärung

  • Guthabenzinsen unterliegen der Kapitalertragsteuer. Mit dem Jahreskontoauszug erhalten Sie eine Steuerbescheinigung über die Höhe Ihrer Zinserträge. Falls Kapitalertragsteuer einbehalten wurde, können Sie dies mit einem Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe zukünftig vermeiden.

  • Die Kapitalertragsteuer muss von der Bausparkasse direkt an die Finanzverwaltung abgeführt werden, sofern kein (ausreichender) Freistellungsauftrag vorliegt.

  • Die maximale Höhe des Sparer-Pauschbetrages beträgt für Alleinstehende 1.000 Euro, für Verheiratete und eingetragene Partnerschaften 2.000 Euro. Wenn die Höhe des erteilten Freistellungsauftrages ausreicht, muss die Bausparkasse keine Kapitalertragsteuer abführen. Prüfen Sie im Jahreskontoauszug im Feld „Ihre Vertragsdaten“ Ihren aktuellen Freistellungsbetrag und erteilen Sie der Bausparkasse bei Bedarf einen neuen Auftrag. Am besten online über das Kundenportal.

  • Für Zinserträge aus einem Wüstenrot Wohn-Riester-Vertrag fällt keine Kapitalertragsteuer an. Die Erträge werden im Regelfall ab Renten- bzw. Versteuerungsbeginn nachgelagert besteuert. Bei Entnahme vor Beginn der Rentenphase erfolgt die Besteuerung der Erträge aus ungefördertem Guthaben im Jahr der Auszahlung. Sie gelten als sonstige Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes.

  • Die in einen Wüstenrot Wohn-Riester-Vertrag eingezahlten Altersvorsorgebeiträge können im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben (Anlage AV) bis zu max. 2.100 Euro pro Jahr geltend gemacht werden.

Tipp: Zinsen sichern!

Die Zinsen für Baufinanzierungen sind weiterhin auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Wenn Sie zu einem garantiert niedrigen Bauspar-Darlehenszins finanzieren wollen, sind Sie bei Wüstenrot richtig: mit dem weiterhin niedrigsten Wüstenrot-Darlehenszins aller Zeiten. Ob als Eigenkapital, das eine spätere Finanzierung günstiger macht oder zur Absicherung einer bestehenden Finanzierung, wenn die Zinsbindung abläuft.

Sie wollen sich die niedrigen Zinsen auch für eine höhere Bausparsumme sichern?

Ihr Kundenportal

Vertragsübersicht und Kontoauszüge rund um die Uhr und kleine Aufträge direkt und schnell auszuführen. Praktisch: Ihre Wohnungsbauprämie können Sie online beantragen.

Hinweise zum Datenschutz

Der Wüstenrot Bausparkasse AG ist der Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr wichtig. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß gültiger gesetzlicher Datenschutzbestimmungen und wird laufend vor diesem Hintergrund überwacht und bei Bedarf auch angepasst. Die aktuellen Informationen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie jederzeit unter der Telefonnummer 07141 16-0 anfordern oder hier direkt herunterladen.