Wüstenrot Wohnsparen Trend
Gezielt Vermögen aufbauen
- Maximale Flexibiltät
- Solide Guthabenzinsen mit Wachstumschance
- Sicherung eines späteren Darlehensanspruchs
Attraktiv mit Chance
Mit Wüstenrot Wohnsparen Trend bauen Sie gezielt Vermögen auf - sicher und mit Wachstumschancen. Denn die Guthabenverzinsung passt sich automatisch an. Wenn Sie also auf eine positive Zinsentwicklung setzen und erst später entscheiden möchten, ob Sie ein zinsgünstiges Bauspardarlehen benötigen, sind Sie bei Wüstenrot Wohnsparen Trend voll im Trend.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
- Maximale Flexibiltät
- Solide Guthabenzinsen mit Wachstumschance
- Sicherung eines späteren Darlehensanspruchs
Guthabenverzinsung im Wüstenrot Wohnsparen Trend in 2024 | |
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Basisverzinsung | 0,20 % |
+ Sonderzins | 1,73 %1 |
= Guthabenzins | 1,93 % |
Lassen Sie sich die staatlichen Förderungen nicht entgehen
- Sichern Sie sich 10 % Wohnungsbauprämie4 jährlich auf Sparbeiträge bis zu 700 Euro für Alleinstehende bzw. 1.400 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner – seit 2021 macht das rund 70 Euro bzw. 140 Euro pro Jahr. Es gelten Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) von 35.000 Euro bzw. 70.000 Euro.
- Mit der Arbeitnehmer-Sparzulage5 erhalten Sie 9 % jährlich für die Anlage Ihrer vermögenswirksamen Leistungen in Höhe von bis zu 470 Euro (maximal 43 Euro je Arbeitnehmer und Jahr). Dabei gelten Einkommensgrenzen (zu versteuerndes Einkommen) von 40.000 Euro für Alleinstehende bzw. 80.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner.
* Fußnoten
1 Umlaufsrendite zum 30.11.2023 (maßgeblich für den Sonderzins in 2024) 2,43 % abzüglich 0,7 Prozentpunkte.
2 Die Voraussetzungen ergeben sich aus den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge.
3 Die Umlaufsrendite ist die durchschnittliche Rendite aller im Umlauf befindlichen börsennotierten Bundeswertpapiere und wird täglich von der Bundesbank ermittelt sowie veröffentlicht.
4 Bei Verwendung zum Wohnungsbau. Ausnahme: Hat der Bausparer bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet, kann er nach einer 7-jährigen Bindungsfrist das Geld für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig in Anspruch genommen werden.
5 Bei Verwendung zum Wohnungsbau oder nach 7-jähriger Bindungsfrist.
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