Alle Leistungen im Überblick
Bei der Wüstenrot Energieberatung sehen Sie alle Informationen zum Leistungsspektrum im Detail.
Sichern Sie sich unser Jubiläumsangebot für Ihre Energieberatung:
Eine energetische Sanierung der eigenen vier Wände spart nicht nur Energiekosten – Sie profitieren von mehr Wohnkomfort, steigern den Wert Ihrer Immobilie und tragen gleichzeitig zum Klimaschutz bei. Die Wüstenrot Energieberatung GmbH zeigt Ihnen, wie Sie Schritt für Schritt zum energieeffizienten Zuhause gelangen.
BAFA-zertifizierte Spezialisten beraten Sie als Privatperson oder als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)² kompetent und zielgerichtet zu Ihren Modernisierungsvorhaben: Von der persönlichen Energieberatung vor Ort, über die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), bis hin zur Beantragung von Fördermitteln.
Online-Eingabe der Gebäude- und Kundendaten
Unsere Spezialisten rufen Sie zur Absprache der weiteren Schritte an
Besuch des Wüstenrot Energieberaters bei Ihnen
Sie erhalten Ihren iSFP und ein ausführliches Beratungsgespräch
Sie entscheiden über Maßnahmen, Förderung und Finanzierung
Nach Terminvereinbarung berät Sie ein Wüstenrot Energieberater bei Ihnen vor Ort zu Ihrem Vorhaben und führt eine ausführliche Analyse Ihres Gebäudezustandes durch. Daraus resultiert der individuelle Sanierungsfahrplan. Dieser beinhaltet einen zugeschnittenen Maßnahmenkatalog zur Steigerung der Energieeffizient Ihres Zuhauses inklusive Kostenkalkulation, Einsparpotentiale und Fördermöglichkeiten.
Der iSFP dient als Leitfaden für Ihr Vorhaben und gewährt Ihnen bei Umsetzung einen zusätzlichen 5%-Förderbonus auf Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise eine neue Dämmung oder den Fenstertausch. Außerdem steigen die förderfähigen Kosten bei diesen Maßnahmen von 30.000 Euro (ohne Vorliegen eines iSFP) auf 60.000 Euro (mit iSFP).
Mit dem bequemen Förderzuschuss-Service übernimmt Ihr Energieberater die Beantragung der Förderung für die Energieberatung beim BAFA. So erhalten Sie 50 Prozent der Kosten im Rahmen der Höchstgrenzen für die durchgeführte Energieberatung erstattet.³
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist der Schlüssel auf dem Weg zum energieffizienten Zuhause. Wie dieser aussehen kann, mit welchen Kosten Sie rechnen können und wie viel Fördergelder möglich sind sehen Sie in dieser Beispielgrafik:
Zusätzlich zur Energieberatung und Erstellung eines iSFPs, bietet die Wüstenrot Energieberatung umfangreiche Leistungen rund um Ihr Immobilienvorhaben:
Bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie müssen Sie als Eigentümer einen gültigen Energieausweis vorlegen. Dort sind die wichtigsten Informationen zur Energieeffizienz Ihres Wohngebäudes festgehalten. Somit werden Gebäude unterschiedlichster Bau- und Altersklassen energetisch vergleichbar.
Die Wüstenrot Energieberatung unterstützt Sie gerne bei der Anfertigung des Ausweises.
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist die Einigung über Vorhaben am gemeinsamen Objekt häufig ein komplizierter Prozess. Mit dem unverbindlichen WEB-Check wird geprüft, welche Sanierungsmaßnahmen inklusive Fördermöglichkeiten für Ihr Gemeinschaftseigentum möglich sind. Für Ihre nächste Eigentümerversammlung kann dieser als Grundlage zur Entscheidungsfindung dienen.
Der WEB-Check verpflichtet nicht zur Beauftragung einer Energieberatungsleistung, kann im Fall einer Beauftragung allerdings zu Ihrem Vorteil verrechnet werden.
Eine neue Heizungsanlage sollte ganz auf Ihre individuellen Wünsche und die Anforderungen Ihres Gebäudes abgestimmt sein. Bei der Heizlastberechnung wird der Wärmebedarf Ihrer Wohnräume detailliert berechnet. Auf dieser Basis können Sie anschließend die Wahl eines energieeffizienten Wärmeerzeugers treffen und einen hydraulischen Abgleich planen.
Wie Ihre Heizlastberechnung aussieht, ermittelt die Wüstenrot Energieberatung für Sie.
Lassen Sie Ihre Heizung im Land Baden-Württemberg erneuern, fallen Sie unter die Nachweispflicht des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG). Laut diesem muss ein bestimmter regenerativer Anteil der erforderlichen Energiemenge des Gebäudewärmebedarfs nachgewiesen werden.
Die Wüstenrot Energieberatung fertigt diesen Nachweis gerne für Sie an.
Während der Durchführung Ihrer Sanierungsmaßnahmen steht Ihnen die Wüstenrot Energieberatung gerne zur Seite.
Mit der Fachplanung wird ein energetisches Gesamtkonzept für Ihr Vorgehen erstellt. Dieses bildet den Leitfaden für Handwerker und ausführende Firmen.
Durch die Baubegleitung wird sichergestellt, dass Sie auch während der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen eine fachliche Unterstützung zur Beratung und Qualitätskontrolle haben.
Dank diversen Förderprogrammen sparen Sie bei einer energetischen Sanierung mit Einbezug eines Energieberaters ordentlich Kosten:
Förderung für eine Energieberatung | Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 Prozent der Kosten einer Vor-Ort-Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt:
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iSFP-Bonus für BAFA-Förderungen | Wenn Sie sich einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen lassen und die Maßnahmen aus dem Plan schrittweise umsetzen, steigt die Förderung von BAFA-Einzelmaßnahmen um 5 Prozent. |
Förderprogramme für energetische Sanierungen | Weitere Förderungen für Maßnahmen vom BAFA sowie diverse Förderprogrammen und Zuschusskredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sehen Sie hier im Überblick:
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Förderungen für energetische Sanierungen im Überblick
In unserem Ratgeber entdecken Sie die Fördersätze für Ihre Modernisierung im Detail.
1 Die ersten 100 Kunden erhalten den iSFP zum Jubiläumspreis von 1.899 Euro – mit derzeit 650 Euro BAFA-Zuschuss beträgt der Eigenanteil nur 1.249 Euro. Nach Aufbrauch dieses Kontingents erhalten Kunden den iSFP für 2.240 Euro (10 % Rabatt auf regulären Preis von 2.490 Euro) – der Eigenanteil mit derzeit gültigem BAFA-Zuschuss beträgt dann nur 1.590 Euro. Dieses Angebot ist gültig bis 31.12.2024. Weitere Informationen unter wuestenrot.de/energieberatung. (Stand: 07.08.2024)
2 Voraussetzungen für die Nutzung der Wüstenrot Energieberatung:
- Ich bin alleine oder gemeinsam mit meinem Ehepartner Eigentümer der Immobilie
oder habe als Mieter, Pächter, Nießbrauchsberechtigter eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Durchführung einer Energieberatung
oder bin Verwalter oder alleiniger Bevollmächtigter einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
- Mein Gebäude ist mindestens 10 Jahre alt.
- Meine Immobilie ist ein Wohngebäude (gewerblicher Anteil ist möglich).
- Kein Denkmalschutz liegt für mein Gebäude vor.
- Für meine Immobilie wurde noch keine Energieberatung beauftragt wurde und es liegt auch kein individueller Sanierungsfahrplan liegt vor.
3 Nachträglich erhalten Sie die BAFA-Förderung von bis zu 50% des förderfähigen Beratungshonorars für den iSFP ausbezahlt:
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- oder Zweifamilienhäusern
- 50 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten
- Für Wohnungseigentümergemeinschaften: Einmalig 250 Euro für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Eigentümerversammlung
Unsere Chatzeiten:
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