Förderung für Energieberater
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Die Energieberatung wird aktuell stark gefördert.
Einen ersten Sanierungs-Check erhalten Sie kostenfrei bei der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen.
Vom BAFA erhalten Sie 50 Prozent Zuschuss für eine professionelle Energieberatung.
Die Fachplanung und Baubegleitung Ihrer Sanierung wird in Höhe von 50 Prozent der Sanierungskosten gefördert.
Wie viel Energieberater Förderung gibt es?
Heizungstausch, Fassadendämmung, neue Fenster – wer energetisch sanieren möchte, muss sich intensiv mit seiner Immobilie auseinandersetzen. Qualifizierte Energieberater helfen dabei, energetische Schwachstellen zu ermitteln, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit den Eigentümern einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erstellen.
Energieberatungen werden immer wichtiger und deshalb besonders großzügig gefördert − bis zu 50 Prozent Zuschuss sind möglich.
Jetzt zur energetischen Sanierung beraten lassen!
Sie möchten Ihr Zuhause energieeffizient sanieren? Die zertifizierten Experten von der Wüstenrot Energieberatung prüfen die Einsparpotenziale Ihres Gebäudes, übernehmen die Beantragung von Fördermitteln und erstellen einen individuellen Sanierungsfahrplan für Ihr Vorhaben.
Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentralen
Einen leichten und sehr kostengünstigen Einstieg ins Thema „Energiesparen“ vermitteln die Verbraucherzentralen. In den Beratungsstellen stehen Fachleute kostenlos zur Verfügung − ob am Telefon, online oder in einem persönlichen Gespräch. Sie geben Tipps zum Einsparen von Strom- oder Heizkosten ebenso wie zu energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Was kostet eine Energieberatung bei der Verbraucherzentrale?
Wer möchte, kann mit den Fachleuten auch einen Vor-Ort-Check vereinbaren. Der Basis-Check ist kostenfrei. Gebäude-Check, Heiz-Check oder Solarwärme-Check kosten dank staatlicher Förderung jeweils nur 30 Euro.
Mehr Informationen:
www.verbraucherzentrale-energieberatung.de
BAFA: Bundesförderung für Energieberatung
Abhängig vom Zustand eines Hauses können unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sein. Mithilfe erfahrener und unabhängiger Experten lässt sich klären, welche im Einzelfall den größten Mehrwert bieten. Die Fachleute berücksichtigen die Vorstellungen sowie das Budget der Hausbesitzer und erstellen auf Wunsch einen individuellen Sanierungsfahrplan. Dieser ordnet individuell empfohlene Sanierungsmaßnahmen der Wichtigkeit nach und gibt einen roten Faden für alle anstehenden Arbeiten. Ob und wann Hausbesitzer die Maßnahmen umsetzen, bleibt ihnen dabei selbst überlassen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt 50 Prozent der Kosten einer solchen Vor-Ort-Energieberatung. Die Höchstförderung beträgt
- bei Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 650 Euro
- bei Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 850 Euro
- für eine Erläuterung der Beratungsergebnisse für eine Wohnungseigentümergemeinschaft einmalig 250 Euro.
Beispiel:
Kosten qualifizierte Energieberatung (EFH): 2.500 Euro
- BAFA-Zuschuss: 650 Euro
= zu zahlender Eigenanteil: 1.850 Euro
Wie kommen Hausbesitzer an den Zuschuss?
Sie beauftragen einfach einen qualifizierten Energieberater. Er kümmert sich um die Abwicklung, erhält den Zuschuss und stellt eine entsprechend ermäßigte Rechnung.
Lassen Sie sich keine Fördermittel entgehen!
Der Staat unterstützt Sie bei Ihrer energetischen Sanierung - nutzen Sie diese Förderung. In unserem Ratgeber haben wir eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Förderung für Fachplanung und Baubegleitung
Energie-Effizienz-Experten für die Fachplanung und Baubegleitung einbinden
Steuerliche Förderung für Fachplanung und Baubegleitung bei einer Sanierung
Wer keine Fördermittel oder Zuschüsse über die BEG beantragt hat, kann seine energetische Sanierung auch steuerlich geltend machen. Analog zur Bundesförderung werden auch dabei die Kosten für energetische Baubegleitung und Fachplanung berücksichtigt: Abzugsfähig sind 50 Prozent der anfallenden Beratungskosten, verteilt über drei Jahre.
Die steuerliche Förderung wird als Teil der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht und kann direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Eine vorherige Antragstellung ist deshalb nicht erforderlich.
Noch Fragen? Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort hilft Ihnen weiter.
Stand: August 2024
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Wichtige Informationen
Bitte beachten Sie: Unsere Ratgeberartikel ersetzen keine Beratung durch einen Gutachter oder Juristen. Bei Unsicherheiten oder Fragen wenden Sie sich daher bitte immer persönlich an einen Fachanwalt oder Gutachter. Bei Fragen zu Finanzierungen, Bausparen oder Versicherungen stehen Ihnen unsere Berater natürlich jederzeit zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Immobilienvermittlung und -verrentung stehen Ihnen unsere Immobilienexperten gerne zur Seite.
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