Energetische Sanierung: Förderungen und Zuschüsse

Mit staatlichen Förderungen und passenden Krediten finanzieren Sie die Dämmung Ihres Hauses

1. Energetische Sanierung Förderung: Wofür gibt es Zuschüsse?

Wer plant, sein Eigenheim energetisch zu sanieren, kann aktuell viel Geld sparen. Zurzeit werden Sanierer durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finanziell unterstützt. Mit einer Modernisierung machen Sie Ihr Zuhause daher gleichzeitig energieeffizienter und sparen zusätzlich Kosten. Ob Verbesserung der Außendämmung oder Einbau einer neuen Heizung - staatliche Förderungen für Ihre energetische Sanierungen in Form von Zuschüssen und Krediten erhalten Sie für:

  • Rundumsanierung von Immobilien
  • Einzelne Sanierungsmaßnahmen
  • Energieberatung
  • Fachplanung- und Baubegleitung

Die Förderprogramme des Bundes für Sanierungen sind unter dem Dach der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ zusammengefasst. Träger der Programme sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Verantwortlichkeiten verteilen sich folgendermaßen:

KfW: Unter ihrer Regie läuft das Förderprogramm für die energieeffiziente Komplettsanierung von Gebäuden. Seit 2024 können bei der KfW zudem die Zuschüsse für den Heizungstausch (mit Ausnahme Gebäudenetze) beantragt werden.

BAFA: Es ist für die Förderung der Gebäudehülle, Anlagetechnik, Heizungsoptimierung sowie der Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes zuständig. Außerdem verwaltet es die Förderung für Energieberatungen.

Die Fachplanung und Baubegleitung von energetischen Maßnahmen durch einen Energie-Effizienz-Experten wird in den jeweiligen Programmen mit beantragt. Gefördert wird dieser durch einen zusätzlichen Kreditbetrag bzw. Zuschuss.

So viel Förderung können Sie erhalten:

  • Bis zu 70 Prozent Zuschuss für klimafreundliche Heizanlagen
  • Bis zu 20 Prozent Zuschuss zur Sanierung von Dach, Fenstern, Dämmung
  • Bis zu 45 Prozent für die Komplettsanierung einer Immobilie
  • Extra Zuschuss für die Energieberater-Kosten

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2. Förderung für Komplettsanierungen

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Für Rundumsanierer bietet die KfW zinsgünstige Kredite. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass Sie Ihr Gebäude auf das Niveau eines Effizienzhauses bringen. Die Förderhöhe ist dabei gestaffelt und hängt vom sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standard ab. Grundsätzlich gilt: Je energiesparender ein effizientes Gebäude, desto höher die Förderung:

  • Wenn Sie beispielsweise Ihr Zuhause zum Effizienzhaus 55 sanieren, erhalten Sie einen Kredit von maximal 120.000 Euro und einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15 Prozent − das entspricht einer Ersparnis von bis zu 18.000 Euro. Wenn Sie das Gebäude überwiegend mit erneuerbaren Energien beheizen oder die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude“ erfüllen, gibt es einen Extra-Bonus
  • Am meisten Zuschuss erhalten Sanierer, wenn Ihre Immobilie die Voraussetzungen für die Effizienzhaus-Stufe 40 und die Erneuerbare-Energien-Klasse erfüllt. Dann gibt es bis zu 25 Prozent bzw. 37.500 Euro für die Sanierung von der KfW.
  • Weitere Boni sind möglich: 10 Prozent Worst-Performing-Buildings-Bonus sowie 10 Prozent beziehungsweise 15 Prozent Bonus für eine serielle Sanierung. 

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3. Förderung für energetische Einzelmaßnahmen

Zuschüsse für einzelne Sanierungsmaßnahmen gibt es je nach Vorhaben entweder vom BAFA oder der KfW.

  • Fördergelder vom BAFA gibt es für die Gebäudehülle, Anlagetechnik, die Heizungsoptimierung und Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes. Bei Umsetzung von Maßnahmen aus einem individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sanierer Extra-Zuschüsse.
  • Die KfW fördert den Einbau von klimafreundlichen Heizungen gegenwärtig recht üppig. Bonusförderungen gibt es für den Einbau von Wärmepumpen, den Austausch alter Heizsysteme auf Basis fossiler Brennstoffe und für Privatpersonen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

BAFA-Förderungen für Einzelmaßnahmen

Zu den energetischen Einzelmaßnahmen, die von der BAFA gefördert werden, gehören unter anderem:

  • Austausch von Türen und Fenstern
  • Dämmung am Dach oder der Fassade
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Verbrauchsoptimierung durch digitale Systeme
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen
  • Ausbau des Gebäudenetzes, um beispielsweise Fernwärme zu erhalten

Anträge können seit dem 1. Januar 2024 direkt beim BAFA gestellt werden. Maßnahmen sind jeweils pro Gebäude und Kalenderjahr förderfähig. Die Förderhöhe setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung werden mit 15 Prozent Zuschuss gefördert. Wenn sich Sanierer einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufstellen lassen und die Maßnahmen aus dem Plan schrittweise umsetzen, steigt die Förderung um 5 Prozent.
  • Für Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen beträgt der Fördersatz sogar ganze 50 Prozent. Der Förderbonus durch einen iSFP ist hier nicht möglich.
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Gebäudehülle, Anlagetechnik, Heizungsoptimierung und Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes:
    • 60.000 Euro je Wohneinheit – wenn ein iSFP vorliegt 
    • 30.000 Euro je Wohneinheit – ohne iSFP (Maßnahmen zur Emissionsminderung ausgeschlossen)

Wichtig: Die Förderung für Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes beantragen Sie zwar beim BAFA. Die Förderhöhe und Vorgaben entsprechen hingegen der KfW-Förderung für Heizungstechnik. Alle Details können Sie dem folgenden Abschnitt zur KfW-Förderung entnehmen.

Hier erfahren Sie mehr zur Förderung für den Einbau von Lüftungsanlagen.

KfW-Förderungen für Einzelmaßnahmen

Die KfW befasst sich mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Gefördert werden unter anderem folgende Anlagen:

  • Pelletheizungen
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen
  • Solarthermien
  • Brenn­stoff­zellen­heizungen
  • wasser­stoff­fähige Heizungen
  • innovative Heizungs­technik auf Basis erneuer­barer Energien
  • Errichtung, Umbau oder Erweiterung eines Gebäudenetzes

Die Antragstellung ist für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern, für Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Im August 2024 sollen weitere Antragstellergruppen folgen. Grundsätzlich muss bei Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen sein. Dieser muss eine Vereinbarung zur auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beinhalten. Das Datum der Umsetzung muss ebenfalls genannt werden.

Ausnahme mit Übergangsregelung: Bei Vorhabensbeginn bis 31.08.2024 kann der Förderantrag bei der KfW auch nachträglich bis spätestens 30.11.2024 gestellt werden (aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag nicht verpflichtend).

Heizungstechnik ist nur einmalig pro Gebäude förderfähig. Die Förderung beträgt zwischen 30 und 70 Prozent und setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • 30 Prozent Grundförderung für alle
  • 30 Prozent einkommensabhängiger Bonus für Haushalte mit bis zu 40.000 Euro Jahreseinkommen
  • 20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus für den Austausch alter Heizungen
  • 5 Prozent Effizienzbonus für bestimmte Wärmepumpen
  • 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag für effiziente Biomasseheizungen
  • Die kumulierte Förderhöhe beträgt maximal 70 Prozent.
  • Höchstgrenzen der förderfähigen Ausgaben für Heizungstechnik:
    • 30.000 Euro für ein EFH bzw. die erste Wohneinheit
    • Jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
    • Jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Hier erfahren Sie mehr zur Austauschprämie für Ihre Heizung.



Sonderfall: Förderungen für Photovoltaikanlagen

Mit Ausnahme des Landes Berlin wird Solarstrom ausschließlich regional gefördert. Sanierer sollten sich entsprechend bei Ihrer Stadt informieren, ob und wie viel Förderung sie erhalten können. Viele Kommunen bieten attraktive Zuschüsse für PV-Module für das Dach und teilweise auch für sogenannte Balkonkraftwerke. Dazu kommen besondere Steuervorteile für die Installation und den Betrieb einer Solaranlage. Alternativ können Sie den KfW-Förderkredit 270 beantragen, mit welchem Sie eine Anlage plus Stromspeicher finanzieren können. Die Kosten für eine PV-Anlage fallen entsprechend niedriger aus, was Solarstrom für viele Hausbesitzer interessant macht.

Hier erfahren Sie mehr zu den Förderungen für Photovoltaikanlagen.



Wichtig: Förderungen können nur beantragt werden, solange die Fördermittel nicht ausgeschöpft sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderungen.

Heizung austauschen: Diese Heizsysteme sind in alten Häusern sinnvoll

Die Energiepreise steigen stetig an. Gleichzeitig winken Fördergelder für erneuerbare Energien − der Zeitpunkt ist also günstig, die alte Heizung zu modernisieren. Doch welches Heizsystem ist das richtige für ältere Häuser? Bei Mein Eigenheim erfahren Sie, wie Sie bei einer Heizungsmodernisierung am besten vorgehen und welches Heizsystem im Altbau am sinnvollsten ist.

4. Förderung der Energieberatung

Wenn Sie eine energetische Sanierung Ihres Eigenheims planen, ist die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten, auch Energieberater genannt, empfehlenswert. Der Energieberater plant die Maßnahme und schlägt Ihnen passende Förderprogramme für Ihr Eigenheim vor.

Die Beratung muss durch einen zugelassenen Energie-Experten durchgeführt werden, damit sie förderfähig ist.

Weitere Voraussetzungen: Die Immobilie steht in Deutschland, dient überwiegend dem Wohnen und der Bauantrag liegt mindestens zehn Jahre zurück.

Für eine Energieberatung gibt es einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent:

  • Maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Maximal 1.700 Euro ab drei Wohneinheiten

Hier finden Sie Zuschüsse für Energieberatungen im Überblick

Tipp: Lassen Sie sich im Zuge der Beratung einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Denn setzen Sie später eine aufgeführte Maßnahme um, gibt es einen 5-prozentigen Bonus auf den jeweiligen Fördersatz im Programm BEG EM obendrauf (außer Heizungstechnik). Schon mit einer umgesetzten Maßnahme macht sich damit die Energieberatung bezahlt.

5. Förderung der Fachplanung und Baubegleitung

Für die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist es erforderlich, einen Energie-Effizienz-Experten einzubeziehen, beim Heizungstausch und der Heizungsoptimierung ohne iSFP-Bonus ist dies optional. Dieser sorgt für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung im Vorfeld. Zudem ermittelt er technische Anforderungen, wie etwa den benötigten Dämmstandard und liefert die notwendigen Dokumente für die Antragstellung. Der Experte begleitet die energetische Gebäudesanierung und bestätigt am Ende die ordnungsgemäße Durchführung an der Immobilie.

All diese Leistungen werden gefördert:

  • Bei der KfW-Sanierung zum Effizienzhaus mit einem zusätzlichen Kreditbetrag sowie Tilgungszuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Der zusätzliche Kreditbetrag und die förderfähigen Ausgaben sind gedeckelt auf:
    • Maximal 10.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 4.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 40.000 Euro

  • Beim BAFA zusätzlich zum Zuschuss der jeweiligen Einzelmaßnahmen mit 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese sind gedeckelt auf:
    • Maximal 5.000 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern
    • Maximal 2.000 Euro pro Wohneinheit bei Mehrfamilienhäusern, insgesamt maximal 20.000 Euro

  • Bei der KfW-Heizungsförderung als Umfeldmaßnahme innerhalb der Höchstsumme der förderfähigen Ausgaben mit dem Fördersatz des Heizungstausches.

Wüstenrot-Beraterin

Als eine von 3.000 Beraterinnen vor Ort heißt Wohnen für mich, Ihnen zu helfen, sich Ihren Traum zu erfüllen. Egal, wie groß die Herausforderungen rund um das Wohnen auch sind, wir setzen uns mit Leidenschaft für Sie ein.

6. Energetische Sanierung steuerlich absetzen

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Wer sein Eigenheim energetisch sanieren möchte, kann sich einen Teil der Kosten auch über das Finanzamt zurückholen. Insgesamt können Sie über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent der anfallenden Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro von der Einkommensteuer abziehen. Im besten Fall kommen Sie so auf finanzielle Einsparungen von bis zu maximal 40.000 Euro.

An die Höhe der Zuschüsse kommen die Steuernachlässe für Sanierungsmaßnahmen nicht in jedem Fall heran. Dafür bieten sie einige Vorteile:

  • Sie müssen keine Förderanträge stellen oder mit der Beauftragung eines Handwerkers bis zur Förderzusage warten.
  • Sie sind nicht von der Mittelausstattung der Förderprogramme abhängig und können die Steuernachlässe einfach mit der jeweiligen Steuererklärung eines Kalenderjahres in Anspruch nehmen.
  • Sie haben Planungssicherheit: Die Sanierungsmaßnahmen müssen bis zum 1. Januar 2030 abgeschlossen sein.

Was nicht geht: Zuschüsse des Bundes erhalten und zusätzlich Steuern einsparen. Sie müssen sich für einen der beiden Wege entscheiden.

So nutzen Sie den aktuellen Steuerbonus für energetische Sanierungen.

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7. Weitere Sanierungsförderungen

Selbst wenn Sie keine energetische Modernisierung planen, können Sie Fördermittel für bestimmte Sanierungsvorhaben erhalten. Soll beispielsweise der Einbruchsschutz der eigenen vier Wände verbessert werden oder ein altersgerechter Umbau stattfinden, gibt es finanzielle Unterstützung von der KfW. Mit günstigen Krediten oder Förderzuschüssen von 10 bis 12,5 Prozent steigern Sie so den Wohnkomfort Ihres Zuhauses.

Planen Sie stattdessen einen Altbau zu sanieren, der möglicherweise unter Denkmalschutz steht, winken weitere Zuschüsse. Für Immobilien mit "besonders erhaltenswerter Bausubstanz" gibt es Kredite mit Tilgungszuschuss in Höhe von 5 bis 10 Prozent

Hier sehen sie alle Sanierungsförderungen auf einen Blick.

8. Fazit: Jetzt sanieren und genügend Zeit einplanen!

Hohe Energiepreise, attraktive Förderprogramme und lukrative Steuernachlässe: Es gibt genügend gute Argumente, die dafür sprechen energetisch zu sanieren. Und je früher Sie anfangen zu modernisieren, desto mehr haben Sie davon.

Ganz wichtig: Planen Sie für Ihre Sanierung ausreichend zeitlichen Vorlauf ein. Denn zum einen müssen zunächst alle notwendigen Verträge abgeschlossen werden. Zum anderen dauert die Prüfung des individuellen Sanierungsfahrplans und die Bewilligung des Förderantrags einige Zeit. Benötigen Sie für Ihr Vorhaben noch eine passende Finanzierung, finden unsere Experten die ideale Lösung für Sie!

Stand: Juni 2024

Tipp:

In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.

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Fassadendämmung, neue Heizung, Dachausbau - welche energetischen Sanierungen lohnen sich am meisten? Die zehn wichtigsten Maßnahmen auf einen Blick.

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