Werden Öl- und Gasheizungen verboten?
Bei Mein Eigenheim finden Sie alle wichtigen Infos rund ums Ölheizungsverbot.
Nutzen Sie zum Heizen auch eine alte Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, die dringend ersetzt werden müsste? Dann ist die Gelegenheit für einen Austausch jetzt besonders günstig: Bis zu 70 % der Kosten übernimmt der Staat im günstigsten Fall, wenn Sie alte und funktionstüchtige Kessel oder Öfen durch ein klimafreundlicheres Heizsystem ersetzen. Möglich ist das mit dem Heizungs-Tausch-Bonus der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier erfahren Sie, wie Sie die Austauschprämie bekommen.
Eine neue Heizung muss her?
Ich berate Sie gern zu Ihren Möglichkeiten bei der Finanzierung einer neuen Heizung und helfe Ihnen, mit den passenden Fördermitteln bares Geld zu sparen.
Um den Treibhausgasausstoß in Deutschland weiter zu verringern und unsere Energieabhängigkeit von anderen Staaten zu beenden, sollen alte Gas- und Ölheizungen so schnell wie möglich durch "grüne" Heizsysteme ersetzt werden. Deshalb gilt: Nur wer seine Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellt, wird mit großzügigen Zuschüssen belohnt.
Besitzer von funktionstüchtigen Gas-, Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen werden dabei besonders begünstigt. Sie bekommen beim Heizungstausch eine Grundförderung von 30 Prozent. Im günstigsten Fall übernimmt der Staat bis zu 70 Prozent der Kosten des Heizungstausches.
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Gegenwärtig befasst sich die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) mit den Zuschüssen für den Heizungstausch. Dies betrifft alle Anlagen zur Wärmeerzeugung / Heizungstechnik außer Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes.
Tipp
Kommt der KfW-Zuschuss nicht infrage, können Sanierer bei einem Heizungstausch auch die steuerliche Förderung in Höhe von 20 Prozent nutzen. In unserem Artikel erfahren Sie mehr zu Voraussetzungen, Konditionen und Beantragung:
Ein komplettes Aus für Öl- und Gasheizungen droht vorerst nicht. Denn bestehende Heizungen dürfen in der Regel weiter betrieben werden. Das gilt vor allem für Öl- und Gasheizungen mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik, die von der gesetzlichen Heizungs-Austauschpflicht des Gebäudeenergiegesetzes nicht betroffen sind. Alte Standardkessel sind unterdessen nach 30 Jahren zu ersetzen. Da bei vielen Ein- und Zweifamilienhäusern der Bestandsschutz greift, kommt die Austauschpflicht häufig jedoch erst bei Käufern oder Erben zum Tragen. Diese müssen mit zusätzlichen Kosten für eine neue Heizung rechnen, profitieren dafür aber besonders von der Austauschprämie für Ölheizungen und andere Wärmeerzeuger.
Greift die Austauschpflicht oder ist ein Austausch aus anderen Gründen nötig, fordert der Staat in Zukunft einen hohen Anteil regenerativer Energien. Im Gespräch ist derzeit ein EE-Anteil von 65 Prozent, der voraussichtlich ab 2024 für alle neuen Heizungen (Neu- und Altbau) verpflichtend gelten soll. Eine Ausnahme könnte im Havarie-Fall kommen. Lässt sich die alte Heizung nicht mehr reparieren, sollen Hausbesitzer hier drei Jahre Zeit bekommen, die Pflicht zu erfüllen. Erfolgt die Beheizung über Einzelöfen oder Etagenheizungen, sollen insgesamt sogar bis zu sechs Jahre Zeit zur Pflichterfüllung bleiben.
In der Diskussion war auch ein Verbot für Gasheizungen ab 2024, das schließlich aber nicht umgesetzt wurde. In Kombination mit regenerativen Energien oder bei dem Einsatz von grünem Gas (Biogas) ist es also auch in Zukunft erlaubt, eine Gasheizung einzubauen.
Für Öl- und Kohleheizungen gibt es bereits eine ähnliche Verpflichtung. Sie ist in § 72 des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes verankert und regelt weitreichende Einschränkungen für den Einbau und die Inbetriebnahme. Diese verbieten den Einbau reiner Öl- oder Kohleheizungen in den meisten Fällen. Erlaubt ist die Technik dann nur noch in Kombination mit Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Ausnahme: Die Kombination mit regenerativen Energien ist nicht wirtschaftlich und ein Gas- oder Fernwärmeanschluss kommt nicht infrage.
So attraktiv die Austauschprämie für Ölheizungen und andere Wärmeerzeuger ist: Sie sind nur ein Orientierungspunkt bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem. Denn ausschlaggebend ist und bleibt die Situation vor Ort.
Lassen Sie sich deshalb am besten fachkundig beraten, beispielsweise beim Schornsteinfeger, dem Heizungsinstallateur oder dem Energieberater. Er analysiert die Schwachstellen des Hauses und stellt einen Sanierungsfahrplan auf. Denn vielleicht ist es sinnvoller, zuerst die Fassade zu dämmen. Das bedeutet: Die Heizung muss weniger Wärme erzeugen und kann unter Umständen eine Nummer kleiner ausfallen.
Die Kosten für eine neutrale und professionelle Energieberatung übernimmt größtenteils der Staat. Verfügbar sind Zuschüsse von bis zu 50 Prozent der anfallenden Ausgaben, die Energieberater selbst beim BAFA beantragen.
Hier finden Sie im Überblick die aktuelle Förderung für Energieberatungen
Stand: März 2023
Tipp:
In unseren Ratgebern finden Sie weitere Infos zu den Themen Modernisierung und energetische Sanierung.
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