Informationen zu Ihrer VL-Mitteilung.

Haben Sie Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage? Bitte beachten Sie die nachstehenden Informationen. Sofern Sie keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage haben, müssen Sie nichts unternehmen.

VL-Mitteilung

  • Sie erhalten anstelle der bisherigen Bescheinigung eine Mitteilung über Ihre vermögenswirksamen Leistungen.
  • Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie weiterhin über Ihre Steuererklärung. Die Mitteilung ist nicht für die Finanzverwaltung, sondern für Ihre Unterlagen bestimmt.
  • Die Daten übermitteln wir elektronisch an die Finanzverwaltung. Für ab dem 25.05.2018 abgeschlossene Bausparverträge benötigen wir hierzu die Einwilligung aller VL-Einzahler (Arbeitnehmer). Sofern Arbeitnehmersparzulage beantragt werden soll, ist diese hier zu erteilen. Weitere Informationen erhalten Sie in Ihren Unterlagen zum Jahreskontoauszug.
  • Sofern die dort enthaltenen Daten unvollständig oder falsch sind, ergänzen oder korrigieren Sie dies bitte auf der Mitteilung. Senden Sie bitte die Mitteilung von allen Arbeitnehmern unterschrieben innerhalb von 4 Wochen an uns zurück. Wir berichtigen die Daten und melden sie an die Finanzverwaltung.
  • Liegt uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung nicht vor oder haben Sie diese widerrufen? Das erkennen Sie auf Ihrer VL-Mitteilung unter „Datenübermittlung“. In diesem Fall übermitteln wir keine Daten an die Finanzverwaltung.

Weitere Informationen zur Arbeitnehmersparzulage

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Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr

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