Einwilligung zur elektronischen Datenübermittlung VL.
Um Arbeitnehmersparzulage beantragen zu können, müssen die Daten zu eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln werden (§ 15 5.VermBG). Die Übermittlung ist nur möglich, wenn uns der VL-Einzahler (Arbeitnehmer) die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung erteilt hat. Sie möchten uns Ihre Einwilligung erteilen? Bitte füllen Sie diese vollständig aus.
Mit * gekennzeichnete Angaben sind erforderlich.
Chatten Sie mit uns
Unsere Chatzeiten:
Mo bis Do 9:00 Uhr - 19:00 Uhr
Fr 9:00 Uhr - 18:00 Uhr