Förderung für Ihren Bausparvertrag:

Die Wohnungsbauprämie

  • Staatliche Unterstützung für Ihren Bausparvertrag
  • Bis zu 70 € bzw. 140 € Förderung jährlich
  • 10 % Förderung

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Eine Frau berechnet ihren Bausparvertrag am Tisch

Gesetzliche Regelung: Keine Wohnungsbauprämie mehr für vermögenswirksame Leistungen (vL) ab dem Sparjahr 2024.

Um die maximale Prämie zu erhalten, muss ab dem Sparjahr 2024 der gesetzlich festgelegte Höchstbetrag durch eigene Einzahlungen oder Zinsgutschriften erreicht werden.

Was ist die Wohnungsbauprämie?

Vater und Tochter toben im Schlafzimmer

Die Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung, die Menschen mit einem Bausparvertrag erhalten können.

Was muss ich dafür tun?

  • Geld auf Bausparvertrag einzahlen
  • Im Folgejahr Antrag auf Wohnungsbauprämie stellen
  • Förderung erhalten

Gefördert wird eine jährliche Sparleistung von 700 Euro bei Alleinstehenden und 1.400 Euro bei Verheirateten sowie eingetragenen Lebenspartnern. Der geförderte Bausparer erhält damit eine Prämie von 10 % auf seine geförderten Sparbeiträge.

Wer hat Anspruch?

Ein Großvatter und seine Enkelin verbringen Zeit im neuen Zuhause

Alle ab 16 Jahren, die einen Bausparvertrag abschließen, haben grundsätzlich einen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Pro Jahr müssen mindestens 50 Euro aus Eigenmitteln angespart werden.

Berechtigt sind Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige, die uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und unter der Einkommensgrenze liegen. Die Einkommensgrenze liegt bei 35.000 € für Ledige und 70.000 € für Verheiratete.

Wichtig: Hierbei handelt es sich um das zu versteuernde Einkommen. Das Bruttoeinkommen darf wesentlich höher sein.

Tipp

Junge Leute unter 25 Jahren genießen besondere Vorteile: Sie verfügen nach sieben Jahren einmalig frei über Ihr gefördertes Guthaben und leisten sich zum Beispiel eine neue Wohnungseinrichtung.

Übrigens: Vermögenswirksame Leistungen (VL), für die der Sparer eine Arbeitnehmersparzulage erhält, zählen nicht zur Wohnungsbauprämie. Diese Förderung können Bausparer zusätzlich erhalten.

Beispiele zur Berechnung der Wohnungsbauprämie

junge Frau lächelt in die Kamera

Beispiel: Vivian

  • 32 Jahre, ledig, keine Kinder
  • Angestellte
    (Bürokauffrau, 3.150 Euro Gehalt p. M. x 13)

Vivian erhält die Wohnungsbauprämie

Bruttolohn p.a. 40.950 EUR
Vorsorgeaufwendungen 7.113 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 36 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 1.200 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 32.601 EUR (bis zu 35.000 EUR möglich)
Berechtigung für Wohnungsbauprämie,
Förderung bis zu 70 Euro pro Jahr
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.
Alleinstehende Angestellte ohne Kinder: möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr 43.853 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 3.654 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 3.373 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
junges Paar sitzt auf der Couch

Beispiel: Sven und Marie

  • Alter 30 und 27 Jahre, verheiratet, keine Kinder
  • Zahntechniker (2.600 Euro Gehalt p. M.) und Architektin (4.400 Euro Gehalt p. M.)

→ Sven und Marie erhalten die Wohnungsbauprämie

Bruttolohn p.a. 84.000
Vorsorgeaufwendungen 14.590 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 72 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 2.400 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 66.974 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich)
Berechtigung für Wohnungsbauprämie,
Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.
Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, ohne Kinder: möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr gemeinsam 87.706 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 7.308 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 6.746 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.
Zwei Eltern und Ihr Kind haben Papiertüten auf den Kopf und tüten staatliche Förderungen ein

Beispiel: Axel und Tina

  • Alter 44 und 40 Jahre, verheiratet, zwei Kinder
  • IT-Projektleiter (5.900 Euro Gehalt p. M.)
    und Krankenschwester in Teilzeit
    (2.450 Euro Gehalt p. M.)

→ Axel und Tina erhalten die Wohnungsbauprämie

Bruttolohn p.a. 100.500 EUR
Kinderbetreuungsfreibetrag 5.856 EUR
Kinderfreibetrag 10.920 EUR
Vorsorgeaufwendungen 17.456 EUR
Sonderausgaben Pauschalbetrag 72 EUR
Werbungskosten Pauschalbetrag 2.400 EUR
Zu versteuerndes Einkommen p.a. 63.796 EUR (bis zu 70.000 EUR möglich)
Berechtigung für Wohnungsbauprämie,
Förderung bis zu 140 Euro pro Jahr
Hinweis: Die Werbungs- bzw. Sonderausgaben-Pauschalbeträge ergeben sich aus den gesetzlichen Vorschriften (§ 9a Abs. 1 Satz 1 EStG, § 10c EStG), genauso wie der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für Kinderbetreuung bzw. Alleinerziehende. Die angegebenen Bruttoarbeitslöhne erhöhen sich außerdem, wenn z. B. höhere Werbungskosten und Sonderausgaben oder andere Abzüge zu berücksichtigen sind.
Verheiratet, 2 Arbeitnehmer, 2 Kinder: möglicher Bruttolohn, um die Wohnungsbauprämie zu erhalten
im Jahr gemeinsam 108.008 EUR
bei 12 Gehältern bis zu 9.000 EUR
bei 13 Gehältern bis zu 8.308 EUR
Für die Ermittlung der Vorsorgeaufwendungen wurde § 10 EStG herangezogen. Dabei wurde für Arbeitnehmer ein Rentenversicherungsbeitrag von 9,30%, ein Krankenversicherungsbeitrag von 7,3% (zuzüglich 0,9%) und Pflegeversicherungsbeitrag von 1,525% des Bruttoarbeitslohns unterstellt.

Sie liegen über den Einkommensgrenzen?

  1. Dann prüfen Sie, ob Sie ein Familienmitglied haben, das unter den Einkommensgrenzen liegt. Zum Beispiel Kinder oder Großeltern.
  2. Möglicherweise ist Wohnsparen mit Riester-Förderquoten von 50 % und mehr eine interessante Alternative für Sie.
  3. Auch ohne staatliche Förderung bietet Wohnsparen viele weitere Vorteile wie Zinssicherung für Ihre Immobilie, Planbarkeit oder sicheren Eigenkapital-Aufbau.

Die Wohnungsbauprämie - Von Wüstenrot erklärt

Die Wohnungsbauprämie - von Wüstenrot erklärt

Wüstenrot erklärt, wer prämienberechtigt ist, wie hoch die Förderung ausfällt und was noch bei der Wohnungsbauprämie zu beachten ist.

Das Wichtigste zur Wohnungsbauprämie in Kürze

Was muss ich zur verbesserten Wohnungsbauprämie wissen?
Junge mit Maske

Die Wohnungsbauprämie wurde zum 01.01.2021 deutlich verbessert:

Alleinstehende erhalten bis zu 70 Euro Prämie, wenn das zu versteuernde Einkommen unter 35.000 Euro liegt. Für Verheiratete sind bis zu 140 Euro Prämie vorgesehen, wenn das zu versteuernde Einkommen 70.000 Euro nicht überschreitet.

Am besten gleich jetzt beraten lassen.

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Welche Einkommensgrenzen gelten?

Seit 2021 können Alleinstehende bis zu 70 Euro pro Jahr erhalten, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 35.000 Euro im Jahr liegt. Verheiratete / Verpartnerte erhalten bis zu 140 Euro pro Jahr, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen unter 70.000 Euro im Jahr liegt.

Das tatsächliche Bruttoeinkommen darf wesentlich höher sein als das angegebene zu versteuernde Einkommen. Vom Bruttoeinkommen werden zum Beispiel Freibeträge, Sonderausgaben und Werbungskosten abgezogen. Ob auch Sie Wohnungsbauprämie erhalten können, können Sie in der Einkommenstabelle sehen.

Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie

Einkommensgrenzen Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage | Wüstenrot

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Wie wird die Wohnungsbauprämie beantragt?

Sie erhalten mit Ihrem Jahreskontoauszug von der Wüstenrot Bausparkasse AG einen Antrag auf Wohnungsbauprämie für das abgelaufene Kalenderjahr. Diesen schicken Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben diesen bei Ihrem Berater vor Ort ab.

Ein Muster, wie der Antrag auf Wohnungsbauprämie aussehen kann, finden Sie hier

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Wann wird beantragt?

Der Prämienantrag für das jeweilige Jahr muss spätestens zum Ende des zweiten Folgejahres bei der Bausparkasse vorliegen. Beispiel: Der Antrag auf Wohnungsbauprämie für das Jahr 2022 muss der Bausparkasse bis spätestens 30.12.2024 vorliegen.

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Wann wird die Prämie ausbezahlt?

Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2008 (bis dahin gab es die Bindungsfrist)

  • bei Auszahlung nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist
  • nach erfolgter Zuteilung innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist nur bei wohnwirtschaftlicher Verwendung

Bei Vertragsabschluss ab 1.1.2009

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Wofür kann die Prämie verwendet werden?

Wird der Bausparvertrag inkl. Wohnungsbauprämie genutzt, muss dieser wohnwirtschaftlich verwendet werden. Wird das Guthaben anders genutzt, muss die Wohnungsbauprämie zurückgezahlt werden.

Etwas lockerer sind die Regeln bei Abschluss eines Bausparvertrags vor dem 25. Geburtstag. Dann genießen Sie besondere Vorteile: Verfügen Sie nach sieben Jahren frei über Ihr gefördertes Guthaben – also auch ohne wohnwirtschaftliche Verwendung – und leisten sich zum Beispiel eine eigene Wohnungseinrichtung. In diesem Fall erhält der Bausparer die beantragte Wohnungsbauprämie der letzten 7 Kalenderjahre. Diese Regelung kann nur einmal in Anspruch genommen werden.

Nähere Infos zum Jugendbausparen erhalten Sie hier:

Wüstenrot Wohnsparen für alle unter 25

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Bekomme ich die Wohnungsbauprämie auch für Einzahlungen auf einen Darlehensvertrag?

Nein. Die Wohnungsbauprämie wird nur auf Sparzahlungen und Zinsen in der Sparphase gewährt.

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Kann ich für die vermögenswirksamen Leistungen Wohnungsbauprämie beantragen?

Für Ihre vermögenswirksamen Leistungen können Sie ab dem Sparjahr 2024 keine Wohnungsbauprämie mehr beantragen. Bis zum Sparjahr 2023 darf die Einkommensgrenze für die Wohnungsbauprämie (Alleinstehende 35.000 Euro / zusammenveranlagte Ehepartner/Lebenspartner 70.000 Euro) nicht überschritten werden.

Es ist möglich, für Ihre vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen. Die Arbeitnehmersparzulage beantragen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung.

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Warum habe ich keinen Wohnungsbauprämienantrag erhalten?

  • Sie hatten das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Die prämienbegünstigten Aufwendungen betragen für das Antragsjahr weniger als 50 Euro
  • Der Bausparvertrag ist überspart (das Guthaben überschreitet die Bausparsumme)
  • Sie haben nur Wohn-Riester-Verträge. Bei Wohn-Riester-Verträgen erhalten Sie erst ab einer Einzahlung von 2.150 Euro einen WoP-Antrag.
  • Der Vertrag wurde prämienschädlich aufgelöst (vor Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist)

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Wo finde ich die Angaben zu meinem derzeitigen Wohnungsbauprämienanspruch?

Der Wohnungsbauprämienanspruch wird als addierter Wert auf Ihrem Jahreskontoauszug angezeigt. Der jüngste Zuwachs Ihres Bonusanspruchs wird separat ausgewiesen.

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Warum ist auf meinem Kontoauszug keine Wohnungsbauprämie gutgeschrieben?

  • Der Antrag auf Wohnungsbauprämie liegt uns noch nicht vor.
  • Die prämienbegünstigten Aufwendungen betragen für ein Antragsjahr weniger als 50 Euro (Einzahlungen und Zinsen).
  • Die Wohnungsbauprämie ist noch nicht festgesetzt, da die Voraussetzungen für eine Anforderung noch nicht vorliegen.
  • Ihr Ehegatte / Lebenspartner hat bereits den vollen Prämienanspruch ausgeschöpft.
  • Bei einer anderen Bausparkasse wurde bereits der Höchstbetrag ausgeschöpft.
  • Der Vertrag wurde prämienschädlich aufgelöst (vor Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist). Die gesetzliche Bindungsfrist beträgt 7 Jahre. Wird der Vertrag vorher zugeteilt, muss er wohnwirtschaftlich genutzt werden. Andernfalls entfallen die bereits gewährten Prämien.

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Gibt es Unterschiede bei der Bindungsfrist?

Sie können Ihren Wohnungsbauprämienanspruch unter Berücksichtigung folgender Voraussetzungen geltend machen:

Bei Vertragsabschluss bis 31.12.2008
Bei Auszahlung nach Ablauf der 7-jährigen Bindungsfrist.
Nach erfolgter Zuteilung innerhalb der 7-jährigen Bindungsfrist und wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Bei Vertragsabschluss ab 01.01.2009
Nach erfolgter Zuteilung Ihres Bausparvertrages und wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Hier ist die Wohnungsbauprämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung gebunden. Die 7-jährige Bindungsfrist entfällt.

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Warum wird meine Wohnungsbauprämie auf mehrere Verträge verteilt?

Wir sind stets bemüht einen größtmöglichen Vorteil für Sie rauszuholen. Daher berücksichtigen wir, wenn Sie die Höchstbeträge überschreiten, erst die Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie sofort ausgezahlt werden kann. Und erst im zweiten Schritt wird der Restbetrag auf die Verträge, bei denen die Wohnungsbauprämie festgesetzt wird, verteilt.

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