Wie spare ich bei meinem Bausparvertrag Steuern?
Das erfahren Sie in diesem Ratgeber:
Viele Bausparer können Ihre Guthabenzinsen von der Abgeltungsteuer befreien.
Staatliche Förderungen für Ihren Bausparvertrag können Sie gleich mehrfach in der Steuererklärung geltend machen.
Immobilienbesitzer können einen Teil der entstandenen Kosten bei der Mietimmobilien-Finanzierung mit einem Bausparvertrag von der Steuer absetzen.
Wir erklären, wo Sie Angaben zu Ihrem Bausparvertrag in der Steuererklärung machen können.
1. Wie wird ein Bausparvertrag besteuert?
Für einen Bausparvertrag fallen kaum Steuern an. Sowohl der Abschluss, als auch die Auszahlung sind bei klassischen Bauspartarifen steuerfrei. Lediglich die erhaltenen Guthabenzinsen für das Sparguthaben werden versteuert: Guthabenzinsen gelten nämlich als sogenannte Kapitaleinkünfte.
Zu den Kapitaleinnahmen zählen Erträge, die aus Geldanlagen wie Aktien, ETFs oder Fonds entstehen – auch die Guthabenzinsen für Ihr Bausparguthaben gehören dazu. Diese Erträge unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Pauschal beträgt diese 25 Prozent. Hinzu kommt allerdings immer der Solidaritätszuschlag und bei einer entsprechenden Kirchenmitgliedschaft eventuell die Kirchensteuer. Realistisch liegt die Steuerbelastung für Ihre Kapitalerträge daher bei 26,4 bis 28 Prozent.
Wenn Sie zum ersten Mal davon hören, ist das verständlich – die Bausparkasse behält nämlich die anfallenden Steuerbeiträge automatisch ein und führt sie direkt an das Finanzamt ab.
Die gute Nachricht: Es gibt einen steuerlichen Freibetrag – der sogenannte Sparer-Pauschbetrag – über den ein Großteil der Guthabenzinsen der meisten Bausparer vom Steuerabzug befreit werden kann. Wenn Ihre jährlichen privaten Kapitalerträge unter dem Sparer-Pauschbetrag liegen, können Sie die Steuerabzüge vermeiden oder auch zurückverlangen. Für Alleinstehende liegt der Sparer-Pauschbetrag bei 1.000 Euro pro Jahr, für eingetragene Lebenspartner und Verheiratete bei 2.000 Euro.
So vermeiden Sie Abgeltungsteuer zu zahlen: Bei Abschluss Ihres Bausparvertrages erhalten Sie einen sogenannten Freistellungsauftrag von der Bausparkasse. Mit diesem Dokument können Sie beantragen, dass der Sparer-Pauschbetrag automatisch beim Steuerabzug berücksichtigt wird. Liegen Ihre Zinserträge bei der Bausparkasse unter dem Freibetrag, werden die Zinserträge ohne Steuerabzug gutgeschrieben. Das ausgefüllte Dokument lassen Sie Ihrer Bausparkasse zukommen. Vergessen Sie dabei nicht ihre elfstellige Steuer-ID einzutragen und den Freistellungsauftrag zu unterschreiben. Den Freistellungsauftrag für die Einkünfte aus Ihrem Wüstenrot-Vertrag finden Sie hier zum Download. Besitzen Sie ein Benutzerkonto in unserem Kundenportal, können Sie den Freistellungsauftrag auch dort einreichen. Sie haben bereits Abgeltungsteuer gezahlt oder den Freistellungsauftrag nicht eingereicht? Kein Problem – in diesem Fall können Sie unter Umständen bereits gezahlte Steuerbeträge zurückverlangen. Liegen Ihre gesamten Kapitalerträge in einem Kalenderjahr unter dem Freibetrag oder wurde noch nicht der volle Sparer-Pauschbetrag für Freistellungen genutzt, können Sie die Überprüfung des Steuerabzugs in Ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Die Höhe der Zinserträge und die gezahlten Steuerbeträge finden Sie in Ihrer Steuerbescheinigung des betreffenden Kalenderjahres, die Sie zusammen mit den Kontoauszugsunterlagen erhalten. Anleitung: So machen Sie Angaben zu Ihren Kapitalerträgen in der Steuererklärung. |
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2. Wie mache ich staatliche Förderungen in der Steuererklärung geltend?
Förderungen für Ihren Bausparvertrag und Steuervorteile gehen Hand in Hand. Von diesen Förderungen profitieren Sie bei der Steuererklärung:
Wohn-Riester
Besondere Steuer- und Fördervorteile erhalten Bausparer mit einem sogenannten Wohn-Riester-Bausparvertrag. Dabei handelt es sich um eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, ausgerichtet auf den Erwerb, den Bau oder die Entschuldung der selbst genutzten Immobilie. Wohn-Riester bietet verschiedene Anreize – so können Bausparer unterschiedliche Förder-Zulagen während der gesamten Vertragslaufzeit erhalten.
Ein weiterer Vorteil ergibt sich bei der Steuererklärung: Dort können gezahlte Sparbeiträge und Tilgungsraten als Sonderausgaben angegeben werden. Zahlungen bis zu 2.100 Euro für unmittelbar Förderberechtigte werden dabei berücksichtigt. Unmittelbar förderberechtigte Ehepartner können insgesamt 4.200 € gemeinsam geltend machen (beziehungsweise 2.160 Euro bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern, mit einem unmittelbar förderberechtigten Partner), wenn jeweils ein eigener Wohn-Riester-Bausparvertrag abgeschlossen wurde.
Das Finanzamt prüft daraufhin, wie hoch die Steuervergünstigung im Vergleich zu den Zulagenansprüchen ausfällt. Ist die ermittelte Steuerersparnis höher als die Riester-Zulagen, gewährt Ihnen das Finanzamt einen zusätzlichen Steuervorteil. Dieser berechnet sich folgendermaßen:
Steuerersparnisse aufgrund Abzugs der Sonderausgaben - Anspruch Riester-Zulagen = gewährter Steuervorteil
Anleitung:
So machen Sie Angaben zu Ihrem Wohn-Riester-Vertrag in der Steuererklärung.
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Arbeitnehmersparzulage
Im Rahmen der Steuererklärung sollten Sie zudem an die Arbeitnehmersparzulage denken. Für diese sind Sie förderberechtigt, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Vertrag einzahlen und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Letztere wurden zuletzt Anfang 2024 stark angehoben. Seitdem liegt die Grenzen für das zu versteuernde Einkommen pro Jahr bei 40.000 Euro für Alleinstehende und bei 80.000 Euro für Ehegatten / eintragende Lebenspartner. Wichtig: Das Bruttoeinkommen kann deutlich höher liegen. Dadurch sind 14 Millionen mehr Bundesbürger förderberechtigt. Bis zu 43 Euro, bzw. 86 Euro Förderung gibt es dann jährlich dazu.
In 3 Schritten die Arbeitnehmersparzulage erhalten:
- Beantragen Sie vermögenswirksame Leistungen von Ihrem Arbeitgeber für Ihren Bausparvertrag.
- Erteilen Sie Ihrer Bausparkasse die Einwilligung zur elektronischen Übermittlung der VL-Mitteilung. Die Einwilligung zu Ihrem Wüstenrot-Bausparvertrag können Sie uns hier erteilen.
- Beantragen Sie im Hauptvordruck Ihrer Steuererklärung die „Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage“.
Geschafft! So schnell beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage, wenn Sie förderberechtigt sind. Alle weiteren relevanten Daten sendet Ihre Bausparkasse automatisch an das Finanzamt. Den Antrag können Sie sogar bis zu vier Jahre rückwirkend stellen.
Sind Sie bereits Wüstenrot-Kunde, denken Sie bitte unbedingt daran, uns Ihre Einwilligung zur elektronischen Übermittlung der VL-Mitteilung zu geben. Ansonsten können Sie die Arbeitnehmersparzulage nicht erhalten.
Anleitung:
So beantragen Sie die Arbeitnehmersparzulage in der Steuererklärung.
Wohnungsbauprämie
Wer das meiste aus den staatlichen Förderungen herausholen möchte, kann zusätzlich noch von der Wohnungsbauprämie profitieren. Diese können Sie direkt bei der Bausparkasse beantragen. Gefördert werden die Einzahlungen in Ihren Bausparvertrag mit 10 Prozent, für Sparbeiträge bis zu 700 Euro pro Jahr. Bis zu 70 Euro Prämie jährlich können Sie so erhalten. Voraussetzung ist, Sie besparen Ihren Bausparvertrag im Jahr mit mindestens 50 Euro aus Eigenleistung und Ihr jährliches zu versteuerndes Einkommen überschreitet nicht 35.000 Euro (40.000 Euro für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner).
Für Ihren Wüstenrot-Vertrag erhalten Sie die Wohnungsbauprämie mit Einreichung dieses Formulars
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3. Welche Steuervorteile erhalte ich als Immobilienbesitzer?
Hausbesitzer und Bauherren können unter Umständen ebenfalls von Steuerersparnissen beim Bausparen profitieren. Voraussetzung dafür ist, bei einer gekauften, gebauten oder modernisierten Immobilie, die mit einem Bausparvertrag finanziert wird, handelt es sich um ein Mietobjekt. Ist das nachweislich der Fall, ergeben sich gleich zwei Steuervorteile:
- Die Abschlussgebühr eines Bausparvertrages kann steuerlich geltend gemacht werden. Denn diese zählt als Finanzierungskosten. Dementsprechend können Vermieter die Abschlussgebühr Ihres Vertrages als Werbungskosten absetzen.
- Hat ein Vermieter bereits ein Bauspardarlehen beansprucht und dieses in ein Mietobjekt investiert, kann ein Teil der Darlehensraten ebenfalls als Werbungskosten angegeben werden. Der Zinsanteil zählt als Schuldzins ebenfalls zu den Werbungskosten und kann steuerlich geltend gemacht werden – nicht allerdings der Tilgungsanteil. Für die Steuererklärung müssen Vermieter daher darauf achten, die korrekten Angaben zu machen. Wüstenrot unterstützt Sie dabei und teilt Ihnen jährlich Ihre Tilgungs- und Zinszahlungen in einer Übersicht mit.
Was sind Werbungskosten?
Werbungskosten sind Aufwendungen, die beim Erwerb, Sicherung und Erhaltung der eigenen Einnahmen entstehen. Da Vermieter Ihre Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien erhalten, zählen Kosten, die bei der Errichtung, dem Erwerb oder der Instandhaltung eines Mietobjekts entstehen ebenfalls dazu.
Vermieter können Ausgaben unter Umständen sogar als nachträgliche Werbungskosten geltend machen, selbst wenn das vermietete Haus oder die Mietwohnung bereits verkauft wurde! Dafür muss der Veräußerungserlös verwendet werden, um einen Teil der Restschuld des laufenden Bauspardarlehens zu tilgen. Verbleibt eine Restschuld, können die Zinsaufwendungen als nachträgliche Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Achtung: Diese gilt nur, wenn Sie eine betroffene Immobilie vermieten. Andernfalls handelt es sich um privat veranlasste Ausgaben einer selbst genutzten Wohnimmobilie, welche ertragsteuerlich nicht berücksichtigt werden. Wird eine betroffene Immobilie teilweise vermietet und selbst genutzt, müssen Gesamtaufwendungen auf den privaten und vermieteten Nutzungsanteil aufgeteilt werden.
Tipps zur Erbschaftssteuer
Wer erbt, muss Erbschaftssteuer zahlen. Welche Steuerersparnisse möglich sind und weshalb Sie beim Thema Erbe frühzeitig an einen Bausparvertrag denken sollten, verraten wir in unserem Ratgeber.
4. Wo gebe ich einen Bausparvertrag in der Steuererklärung an?
In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie gleich an mehreren Stellen Angaben zu Ihrem Bausparvertrag machen. Hier erfahren Sie auf einen Blick, wo Sie welche Daten angeben können:
- Gezahlte Abgeltungsteuer für Kapitalerträge anrechnen: Haben Sie bereits Abgeltungsteuer für Ihre Guthabenzinsen gezahlt und es wurde nicht der volle Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, können Sie dies nachträglich in der Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen) angeben. Liegen Ihre Kapitaleinnahmen unter dem Freibetrag von 1.000 Euro pro Person, erstattet das Finanzamt zu viel gezahlte Steuer oder rechnet den Betrag auf Ihre Einkommensteuer an.
- Einzahlungen in einen Wohn-Riester-Vertrag geltend machen: Als staatliche geförderte Altersvorsorge, können Sie den Sonderausgabenabzug von Sparbeiträgen und Tilgungszahlungen auf Ihren Riester-Vertrag mit Hilfe der Anlage AV (Altersvorsorge) beantragen. Zahlungen bis zu 2.100 Euro je unmittelbar Zulageberechtigten werden berücksichtigt.
- Arbeitnehmersparzulage beantragen: Auf die Arbeitnehmersparzulage haben Sie Anspruch, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen auf Ihren Vertrag einzahlen und Ihr zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro (80.000 Euro für Ehegatten / eingetragene Lebenspartner) nicht überschreitet. Damit Sie die Förderung erhalten können, müssen Sie zudem Ihrer Bausparkasse erlauben, sämtliche relevante Daten elektronisch an das Finanzamt zu senden. Im Hauptformular der Steuererklärung finden Sie dann den "Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage". Damit wird die Gewährung der Sparzulage durch das Finanzamt beantragt.
- Als Vermieter Werbungskosten angeben: Vermieter, die eine Mietimmobilie mit einem Bausparvertrag finanzieren, können die Abschlussgebühr und Zinsanteile Ihres Darlehens als Werbungskosten in der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) angeben. In einem solchen Fall sollten Sie die Nachweise für Ihre Ausgaben in Form von Rechnungen, Quittungen und Belegen aufbewahren. Auf Nachfrage des Finanzamtes müssen Sie diese nämlich vorlegen.
Energetische Sanierungen steuerlich geltend machen
Wussten Sie, dass Sie die Kosten für eine energetische Sanierung bei der Steuererklärung angeben können? Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, erhalten Sie 20 Prozent der Gesamtkosten von bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von drei Jahren erstattet. Im besten Fall bekommen Sie bis zu 40.000 Euro zurück. Wie das funktioniert, erklären wir in unserem Ratgeber.
5. Fazit: Reichlich Steuerersparnisse beim Bausparen
Eine Auseinandersetzung mit Steuerthemen ist häufig verwirrend. Mit unseren Ratgebertipps behalten Sie den Überblick und sichern sich unter Umständen gleich mehrfach steuerliche Vorteile für den eigenen Bausparvertrag. Haben Sie darüber hinaus weitere Fragen zum Bausparen, können Sie sich jederzeit an unsere Experten wenden: Ihr Wüstenrot-Berater vor Ort hilft Ihnen weiter.
Stand: Mai 2024
Tipp:
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