Verkauft wird das Grundvermögen in 07743 Jena, Steubenstraße 2 und 4 in der Gemarkung Jena, Flur 35, das Flurstück 359/1 mit einer noch zu vermessenden Teilfläche von 1.052 m². Mitverkauft werden sämtliche Aufbauten, Einzäunung und Anpflanzungen. Die Mindesterwartung an den Kaufpreis beträgt 1.050.000,00 €. Die Kosten des Eigentumserwerbes (Notar, Grundbuch, ggf. Grunderwerbssteuer und Kosten von Löschungsbewilligungen) sind durch den Erwerber zu tragen. Die Liegenschaft ist in einem allgemeinen Wohngebiet gelegen. Das Umfeld wird, insbesondere im direkten Wohnquartier durch Ein- bis Zweifamilienhäuser geprägt. Südlich des zu vermessenden Grundstückes befindet sich grenznah ein großvolumiges, viergeschossiges Institutsgebäude. Das Grundstück ist zur Straße eingefriedet. Südlich befindet sich die Einfahrt des Institutsgebäudes. Beide Gebäude wurden ca. 1935 als Massivbau zur Wohnnutzung errichtet. Später erfolgte die Umnutzung für medizinische Zwecke und zuletzt nutzte die Universität die Gebäude. Der Bauzustand wird mit allgemein gut beurteilt. In Teilbereichen besteht Modernisierungsbedarf. Der Treppenanbau an der Stirnseite des Hauses Nr. 2 verursacht durch seine Ausführung Feuchtigkeitsschäden im Keller/Souterraingeschoss. Die Grundrissstruktur ist entsprechend der vorangegangenen Nutzung zweckmäßig. Die Außenanlagen sind teils gepflastert, teils begrünt. Auf dem Grundstück befindet sich ein Tiefbauwerk, welches in Nutzung der Universität verbleibt. Laut Auskunft der Stadt Jena Team Städtebau & Planungsrecht vom 07.03.2023 besteht für das Gebiet kein Bebauungsplan. Weiterhin bestehen keine städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Satzungen. Es wurden auch keine Quartierskonzepte entwickelt. Im Flächennutzungsplan der Stadt Jena wird die Fläche als Sonderbaufläche für Forschung und Lehre ausgewiesen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben (Nutzungsänderungen) der örtlichen Bauaufsichtsbehörde obliegt und diese nur durch eine Bauanfrage zu einem konkreten Bauvorhaben geklärt werden kann. Für beide Gebäude bestehen insgesamt nur ein Trinkwasseranschluss (anliegend an Haus-Nr. 2) und ein Stromanschluss (anliegend an Haus-Nr. 4) jeweils von der Steubenstraße aus. Die Entwässerung erfolgt bislang zentral über die Dornburger Str. 159. Ein separater Abwasseranschluss ist durch den Erwerber herzustellen. Ebenfalls wurden die beiden Häuser bislang über die Dornburger Str. 159 mit Fernwärme versorgt. Der Anschluss ist getrennt worden. Zu einer möglichen Fernwärmeversorgung führen die Stadtwerke Jena-Pößneck am 14.04.2023 wie folgt aus: „Die Steubenstr. 2 und 4 befinden sich im Vorranggebiet zur Versorgung mit Fernwärme und unterliegen somit der aktuellen Fernwärmesatzung der Stadt Jena gemäß Amtsblatt 2/19 vom 17.01.2019 (Anhang). Laut §5 besteht im Vorranggebiet Anschlusszwang für Grundstücke, die durch eine Straße oder durch ein angrenzendes Grundstück erschlossen sind, in dem sich eine betriebsfertige Fernwärmeleitung befindet. Entsprechende Ausnahmeregelungen (z.B. für erneuerbare Erzeugungsanlagen) finden Sie in §7. Laut erster Einschätzung ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz prinzipiell möglich, jedoch in Abhängigkeit der benötigten Wärmeleistung und vorbehaltlich der Netzkapazität im Primärnetz sowie der technischen Realisierbarkeit einer Anschlussleitung." Entsprechend sind durch den Erwerber Abstimmungen mit den Stadtwerken zu treffen. Die Erschließung der beim Freistaat Thüringen verbleibenden Teilfläche „Dornburger Straße 159“ als auch der zu veräußernden Teilfläche „Steubenstraße 2,4“ ist auch in Zukunft zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind im Verkaufsfall wechselseitige Grunddienstbarkeiten nach Bedarf zu bestellen. Die Flächeninanspruchnahme durch die Dornburgerstraße für das Tiefbauwerk ist ebenfalls über eine D
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Infos
Etagenzahl | 2 |
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Wohnfläche ca. | 727 m2 |
Grundstücksfläche | 1.052 m2 |
Zimmer | 10 |
Kosten
Kaufpreis |
1.050.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Baujahr | 1935 |
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Beschreibung des Objekts
Ausstattung
Der Freistaat Thüringen ist Eigentümer des Grundvermögens, eingetragen im Grundbuch von Jena, Blatt 3930, lfd. Nr. 94, Gemarkung Jena, Flur 35, 359/1 mit 3.506 m², Gebäude- und Freifläche, Dornburger Straße 159, Steubenstraße 2,4 Die Vermessung der zu veräußernden Teilfläche von ca. 1.052 m² wurde durch die FSU bereits beantragt. Die konkrete Lage der Teilfläche ist aus Punkt „Kaufgegenstand“ des Exposés ersichtlich. In der zweiten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen folgende Eintragungen: lfd. Nr. 25: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Wegerecht) für Stadt Jena; Bewilligung vom 16.12.1997 (UR.Nr. 1405/97 Notar Puschner, Jena); Gleichrang mit Abt. II Nr. 26; eingetragen am 25.09.1998 lfd. Nr. 26: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Abwasserrecht) für Stadt Jena; Bewilligung vom 16.12.1997 (UR.Nr. 1405/97 Notar Puschner, Jena); Gleichrang mit Abt. II Nr. 25; eingetragen am 25.09.1998 In der dritten Abteilung des Grundbuches von Jena, Blatt 3930 bestehen keine Eintragungen. Nach Auskunft der Stadt Jena Sachbereich Städtebau & Planungsrecht vom 07.03.2023 - sind zu Gunsten oder zu Lasten des o. g. Grundstücks keine Baulasten gemäß § 82 ThürBO im Baulastenverzeichnis eingetragen. - liegt für das o. g. Grundstück kein Eintrag im Thüringer Altlasteninformationssystem (THALIS) vor. - bestehen für die Liegenschaft keine Belange des Denkmalschutzes Die Liegenschaft ist ungenutzt. Die aktuelle Nutzfläche beträgt im vorliegenden Zustand in der Steubenstraße 2 gesamt ca. 346 m². Davon befinden sich ca. 110 m² im Souterraingeschoss, ca. 114 m² im EG und ca. 121 m² im DG. Die Bruttogrundfläche beträgt rund 490 m². Die Gesamtnutzfläche in der Steubenstraße 4 beträgt im vorliegenden Zustand ca. 381 m². Hiervon entfallen auf das Kellergeschoss ca. 87 m², auf das EG ca. 101 m², auf das OG ca. 100 m² und auf das DG rd. 91 m² Die Bruttogrundfläche beträgt 510 m².
Lage
Die Universitätsstadt Jena ist mit mehr als 100.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt Thüringens. Überregional bestehen Verkehrsanbindungen über die BAB 4, die Bundesstraße B7 und B88 sowie über den Bahnverkehr. Jena verfügt über einen gut ausgebauten ÖPNV. Die angebotene Liegenschaft liegt im Ortsteil von Jena-Nord in einer ruhigen Anliegerstraße. Wenige Minuten zu Fuß entfernt befinden sich Haltestellen von Stadtbuslinien und Straßenbahn. Weitere Infrastruktur, wie Kindergarten, Einkaufsmöglichkeiten, diverse Arztpraxen und Post sind ebenfalls fußläufig vorhanden. PKW-Stellplätze finden sich überwiegend nicht im öffentlichen Straßenraum, sondern wurden auf den jeweiligen Wohngrundstücken geschaffen.
Sonstige Angaben
Für die Richtigkeit, den Inhalt und die Vollständigkeit der im Exposé gemachten Angaben, einschließlich graphischer Darstellungen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Mit der Ausreichung dieses Exposés ist kein Makler-/Vermittlerauftrag verbunden. Wird der Kaufgegenstand durch Makler/Vermittler angeboten, handeln diese nicht im Auftrag des Freistaats Thüringen. Der Verkauf wird grundsätzlich im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Hierzu werden die Interessenten zur Abgabe von Angeboten aufgerufen. Dabei handelt es sich nicht um ein Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Unterschwellenvergabeordnung - ausgenommen Bauleistungen - (UVgO). In diesem Zusammenhang gesetzte Fristen sind keine Ausschlussfristen. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages. Kosten werden nicht erstattet. Die Bieter, die in die engere Wahl gelangen, werden aufgefordert, eine Finanzierungsbestätigung einer europäischen Bank sowie ein Nutzungskonzept vorzulegen. Die Verkaufsentscheidung wird grundsätzlich auf Basis des höchsten Kaufgebotes erteilt. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet, an einen bestimmten Bieter zu verkaufen. Bis zum Vorliegen eines unterschriftsreif ausgehandelten Kaufvertragsentwurfs und fester Vereinbarung eines Beurkundungstermins können höhere Angebote berücksichtigt werden. Sind alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, wird durch den beurkundenden Notar der Antrag auf Eintragung des Eigentums im Grundbuch gestellt. Erst mit dem Grundbucheintrag ist der Käufer Eigentümer des Grundvermögens.
Weitere Dokumente
Exposé - Jena Steubenstr. 2 uAdresse
Steubenstraße 2 und 4, 07743 Jena
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