- kurzfristig bebaubar - dörfliche Wohnlage - anliegende Medien: Elektrizität Telekommunikation Trinkwasser Abwasser - Beseitigung von Fundamentresten + Gehölz erfolgt verkäuferseitig - bauträgerfrei - ortsübliche Bebauung möglich (Doppelhaus / Einfamilienhaus) - evtl. zusätzliches Grundstück (2.632 m² Gartenland, Flurst.136) für EUR 15.000 erwerbbar
Baugrund in Rüting - Bebauung mit Einfamilienhaus oder Doppelhaus möglich
23936 Rüting
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 881 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
105.000 € |
---|---|
Provision |
3,57 % inkl. 19 % MwSt. Der Makler-Vertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung oder Inanspruchnahme der Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés und seiner Bedingungen zustande. Der Käufer-Courtageanteil in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Der Makler erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch ggü. dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
- Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Nordwestmecklenburg - Gemeinde Rüting, Amt Grevesmühlen-Land - dörfliche Wohnlage an L 03 - ca. 9 km bis Grevesmühlen, ca. 20 km bis Schwerin - Nähe zur Ostseeautobahn BAB 20 (4 km) - ca. 25 km bis zur Ostsee (Boltenhagen)
Sonstige Angaben
Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr.14 und § 11 Abs.1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht, die Identität des Vertragspartners festzustellen und diese zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs.4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises (falls Sie als natürliche Person handeln) mittels einer Kopie dokumentieren. Bei einer juristischen Person benötigen wir alternativ eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass Makler die Kopien bzw. Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen. Als unser Vertragspartner haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs.6 GwG.
Grundriss
FK Rüting (2024) 19-1
FK Rüting (2024) 136