Das Grundstück liegt in einer eingebettet neben weitläufigen landwirtschaftlichen Flächen, die eine ruhige und friedliche Umgebung bieten. Das großzügige Grundstück erstreckt sich über eine beträchtliche Fläche und bietet reichlich Platz für verschiedenste Nutzungsmöglichkeiten.
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.786 m2 |
Erschließung | Unerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
950.000 € |
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Provision |
5,975 5,975 % Käuferprovision inkl. MwSt., verdient und fällig mit Beurkundung des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Erzhausen ist eine begehrte Wohnlage, die für ihre ruhige Atmosphäre und die Nähe zur Natur bekannt ist. Das Grundstück genießt eine günstige Lage, die sowohl die Vorzüge des ländlichen Lebens als auch die Annehmlichkeiten der Stadt bietet. Erzhausen selbst ist eine charmante Gemeinde im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen, Deutschland. Die Wixhäuser Straße liegt verkehrsgünstig und ist dennoch von Grünflächen umgeben, was ein ruhiges und entspanntes Wohnen ermöglicht. Die Anwohner profitieren von der Nähe zu verschiedenen Geschäften, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen in der näheren Umgebung. Gleichzeitig ist die Lage ideal für Naturliebhaber, da sie schnellen Zugang zu Wanderwegen, Parks und Erholungsgebieten bietet. Die Verkehrsanbindung ist ebenfalls hervorragend, was es einfach macht, die umliegenden Städte und Gemeinden zu erreichen. Die Nähe zur Autobahn und zu öffentlichen Verkehrsmitteln macht es einfach, sich fortzubewegen und die Region zu erkunden. Insgesamt bietet die Lage in der Wixhäuser Straße in Erzhausen eine perfekte Balance zwischen urbaner Bequemlichkeit und naturnahem Wohnen, was sie zu einer äußerst attraktiven Wohngegend macht.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Main Immobilien Compass nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen.