Laut Bebauungsplan (siehe Auszug unten) sind auf dem Flurstück-Nr. 243 Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Aufgrund der Breite des Baufensters (überbaubare Fläche mit Baugrenzen und der Baulinie zur Straßenseite) ist eine Doppelhaushälfte mit deckungsgleichem Anbau an die gemeinsame Grundstücksgrenze zu Flurstück-Nr. 244 bereits vorgesehen und bietet die ideale Möglichkeit, die überbaubare Fläche optimal zu nutzen. Sollten auf den beiden Flurstücken jeweils Einzelhäuser geplant werden, wäre nach § 6 HBO ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern zur Grenze zwischen den Flurstücken 243 und 244 einzuhalten, was aufgrund der Breite des Baufensters wenig sinnvoll ist. Sollte jemand beide Flurstücke besitzen und zusammenlegen, wäre auch der Bau eines Einzelhauses möglich. Die Abstandsflächen gemäß § 6 HBO sind ebenfalls zu beachten. Dieses Baugrundstück ist ideal für Familien, die sich den Traum vom Eigenheim in einer attraktiven und familienfreundlichen Umgebung erfüllen möchten. Mit einer Fläche von 315 Quadratmetern bietet es ausreichend Platz für eine Doppelhaushälfte oder ein Reihenhaus. Bitte beachten Sie, dass uns keine schriftliche Zusage oder Bestätigung für andere Bauformen vorliegt. Der Käufer muss sich eigenständig beim Bauamt über die weiteren Möglichkeiten und Genehmigungen erkundigen. Die ruhige Wohnlage und die Nähe zu allen wichtigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs machen dieses Grundstück besonders attraktiv.
Attraktives Baugrundstück für eine Doppelhaushälfte in familienfreundlicher Lage von Babenhausen
Aschaffenburger Straße 15,
64832 Babenhausen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 315 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | Ab Sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
100.000 € |
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Provision |
5,95% inkl. MwSt. Im Falle des Abschlusses eines Kaufvertrages zu vorgenanntem Objekt ist eine Käuferprovision i.H.v. 5,95% inkl. 19 % gesetzl. Mehrwertsteuer aus dem notariell verbrieften Kaufpreis fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Aschaffenburgerstraße 15 befindet sich in der Stadt Babenhausen im Landkreis Darmstadt-Dieburg in Hessen. Die Lage ist geprägt durch ein ruhiges Wohngebiet, das vorwiegend aus Einfamilienhäusern, kleineren Mehrfamilienhäusern und einigen Gewerbebetrieben besteht. In der näheren Umgebung finden sich zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Bäckereien und Apotheken. Auch Schulen und Kindergärten sind schnell erreichbar, was die Lage besonders für Familien attraktiv macht. Die Verkehrsanbindung der Aschaffenburgerstraße ist sehr günstig. Die nahegelegene Bundesstraße B26 ermöglicht eine schnelle Verbindung nach Aschaffenburg und Darmstadt, während die Autobahn A3 eine zügige Anbindung an das überregionale Straßennetz, insbesondere in Richtung Frankfurt am Main und Würzburg, bietet. Auch öffentliche Verkehrsmittel sind gut erreichbar: Mehrere Buslinien verbinden Babenhausen mit den umliegenden Orten und dem Bahnhof, von wo aus Regionalzüge in Richtung Frankfurt und Aschaffenburg verkehren. Für Freizeit- und Erholungsmöglichkeiten sorgen die nahegelegenen Parks und Grünflächen sowie das Naherholungsgebiet im Odenwald, das ideal für Wanderungen und Radtouren geeignet ist. Darüber hinaus gibt es in Babenhausen diverse Sportvereine und Freizeiteinrichtungen, darunter ein Schwimmbad und Sportplätze. Insgesamt bietet die Aschaffenburgerstraße 15 eine attraktive Wohnlage mit guter Infrastruktur und Verkehrsanbindung, die sowohl Familien als auch Berufspendlern entgegenkommt.
Sonstige Angaben
Haftungsausschluss: Alle Angaben basieren auf den uns vorliegenden Informationen und erfolgen ohne Gewähr. Es wird dringend empfohlen, eine eigene Überprüfung der Objektdetails vorzunehmen. Sollte in der Anzeige kein Energieausweis vorhanden sein, befindet sich dieser derzeit in Bearbeitung und wird in Kürze zur Verfügung gestellt. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Cita Immobilien, Inhaber: Benjamin Hemmati, gemäß §§ 1, 2 Abs.1 Nr.10, 4 Abs.3 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es notwendig, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
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