Im Mischgebiet von Heusenstamm, möchten wir Ihnen einen der noch zur Verfügung stehenden Baugrundstücke zum Kauf anbieten. Das rechteckige Grundstück ist 611 m² groß, erschlossen und lässt eine 1 1/2-geschossige Bebauung (siehe Bild) zu. Der aktuelle Bodenrichtwert liegt derzeit bei 700 Euro/m². Lt. Bebauungsplan sind im Erdgeschoss Geschäfts- u. Büroräume, Einzelhandelsbetriebe ohne nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimente zulässig. Auch zulässig sind Schank- und Speisenwirtschaften, Betriebe des Beherbungsgewerbes sowie Anlagen für Verwaltung sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke. Im Obergeschoß könnten weitere Büroräume oder Wohnungen entstehen.
Baugrundstück im Mischgebiet in 63150 Heusenstamm
63150 Heusenstamm
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 611 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
349.000 € |
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Provision |
5,95% inkl. der gesetzlichen 19% MwSt. des Kaufpreises Bei Abschluss eines notariellen Kaufvertrages ist vom Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 5,95% inkl. der gesetzlichen 19% MwSt. an die Firma IVB Konzept GmbH zu zahlen. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in einem Mischgebiet von Heusenstamm. Die Autobahn A3 (Richtung Frankfurt sowie Würzburg) erreicht man innerhalb von wenigen Minuten. Die Infrastruktur von Heusenstamm ist als gut zu bezeichnen. Alle alltäglichen Geschäfte, Nahversorger, Schulen, Ärzte etc. sind in Heusenstamm vorhanden.
Sonstige Angaben
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma IVB Konzept GmbH nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Alle objektbezogenen Angaben stammen vom Verkäufer und sind nicht geprüft. Eine Haftung im Hinblick auf Größe, Güte und Beschaffenheit kann daher nicht übernommen werden. Wir weisen vorsorglich auf die Widerrufsbelehrung hin, welche wir Ihnen bei einer Anfrage zusenden, mit der Bitte es vollständig ausgefüllt sowie unterzeichnet zurück zu senden.