Das voll erschlossene Baugrundstück mit ca. 528 m² befindet sich in dem Baugebiet "Nord- West" in Rosendahl Darfeld. Eine Bebauung ist sofort möglich. Wohneigentum in Darfeld ist für Menschen, die den Wert der eigenen vier Wände für sich und für ihre Familie zu schätzen wissen. Jenseits der Metropole, eingebettet in die reizvolle Landschaft des Münsterlandes lässt sich gut leben. Weitläufig, grün und sehr familienfreundlich.
Eines der letzten Baugrundstücke im Baugebiet Nord-West in Darfeld
Trappistenweg 14,
48720 Rosendahl
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 528 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Kosten
Miete pro Jahr |
105.600 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Baugrundstück befindet sich im Ortsteil Darfeld, der Gemeinde Rosendahl. Die ca. 11.000 Einwohner zählende Gemeinde liegt am Fuße der Baumberge im westlichen Münsterland. Die A31 liegt ca. 10 km entfernt (Auffahrten Gescher/ Coesfeld und Legden/ Ahaus). Die Kreisstadt Coesfeld ist in ca. 10 Autominuten erreichbar. In Darfeld gibt es alle Einrichtungen/ Geschäfte für den täglichen Bedarf. Ebenfalls sind hier zwei Kindergärten und eine Grundschule. Die grüne Umgebung lädt zur aktiven Freizeitgestaltung ein. Ein aktives Vereinsleben wird hier auch geboten. Die Städte Münster und Enschede sind mit dem Auto jeweils in nur 45 Minuten zu erreichen.
Sonstige Angaben
Rechtlicher Hinweis: Alle Informationen beruhen auf den Angaben des Eigentümers. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Änderungen bleiben vorbehalten. Mit Ihrer Kontaktaufnahme willigen Sie bis auf Widerruf ein, dass wir uns sowohl telefonisch als auch via E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen dürfen. Hinweis zum Geldwäschegesetz, nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG sind wir verpflichtet, Kaufinteressenten zu identifizieren. Hierzu müssen wir von jedem Interessenten die pers. Daten (BPA ) aufnehmen. Als Beleg für die Angaben muss die zu identifizierende Person einen amtlichen Lichtbildausweis, also z.B. einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen (nur persönliche Identifizierung). Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: Nach den EU-Verbraucherschutzrichtlinien sind Makler seit dem 13.06.14 dazu verpflichtet, den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Ein Fernabsatzvertrag ist schon zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch, per Fax oder per Mail kontaktieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn wir Ihnen vor Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder Überlassung von Unterlagen erst die detaillierten Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht zukommen lassen müssen. Erst danach können wir im vollen Umfang für Sie tätig werden.