Dieses großzügige, rechtwinklig ausgebildete Grundstück mit einer Größe von 1.845 m² liegt am Ende einer Sackgasse in absoluter Alleinlage inmitten der Natur. Wiesen und Wälder säumen das baufertig vorbereitete Grundstück ein, der Bach Walluf fließt direkt an der Grundstücksgrenze vorbei. Idyllisch und ruhig gelegen bietet das Grundstück absoluten Wohnkomfort. Das Grundstück bietet vielfältige Nutzungsmöglichkeiten für private und teilgewerbliche Zwecke. Ob Villa, Doppelhaus oder für die bereits genehmigte Projektierung für 6 Reihenhäuser und 12 ebenerdige Tiefgaragenstellplätze, alle Optionen sind baurechtlich denkbar. Die bereits genehmigte Projektierung kann auf Wunsch übernommen werden.
Vielfältig nutzbares Baugrundstück in Eltville-Martinsthal mit genehmigter Projektierung
65344 Eltville am Rhein
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.845 m2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
499.000 € |
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Provision |
7,14% inkl. MwSt. aus dem notariell beurkundeten Kaufpreis Unsere Vermittlungs- und Abwicklungsprovision beträgt 6 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 % = 7,14 %) aus dem notariellen Kaufpreis, verdient und fällig bei Kaufvertragsunterzeichnung. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Martinsthal wurde 1977 als Ortsbezirk in die Rheingauer Sekt-, Wein- und Rosenstadt Eltville am Rhein im südhessischen Rheingau-Taunus-Kreis eingegliedert und ist deren kleinster Stadtteil. Martinsthal ist einer der bekannten Weinorte im Weinbaugebiet Rheingau. Unser angebotenes Objekt befindet sich nördlich am Rande vom Stadtteil Martinsthal. Es liegt nahegelegen an den Bundestraßen B260, von dort aus gelangt man schnell auf die Autobahn A66. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Schulen, Kindergärten und Ärzte sind Großteils nur in Wiesbaden und Mainz vorhanden.
Sonstige Angaben
Bodenwert: € 670.000,00 Bebaubarkeit: Die Fläche ist nach §34 bebaubar. Das Grundstück war bebaut, das Gebäude ist bereits abgerissen. Die innere Erschließung ist vorhanden. Derzeit ist eine Teilung nach WEG aufgrund der Projektierung vorhanden. Aktuelle Nutzung: Unbebautes Grundstück Sonstiges: Das bereits projektierte und genehmigte Bauvorhaben kann vom Käufer übernommen und direkt fortgesetzt werden. Eine anderweitige Nutzung für Villa, Doppelhaus etc. ist gegeben. Besichtigung: Jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung durch unser Büro möglich. Sämtliche Angaben im Exposé und bauliche Pläne sind uns vom Verkäufer zur Verfügung gestellt worden. Für die Richtigkeit der im Exposé veröffentlichten Angaben über Größe und Ausstattung übernehmen wir keinerlei Gewähr. Änderungen ausdrücklich vorbehalten.