Es handelt sich um ein unbebautes und erschlossenes Grundstück in einem B-Plan-Gebiet in der Lubolzer Straße in 15910 Schönwalde. Es kann mit einem Einfamilienhaus (auch Stadtvilla) bebaut werden. Im Kaufpreis enthalten sind folgende bereits erfolgte Tätigkeiten enthalten: die Vermessung/Teilung, die Erschließung, der Einbau von Ver- und Entsorgungsleitungen für Medien, die bereits gelegten Anschlüsse für Wasser und Abwasser sowie für Strom und Glasfaser. Medien befinden sich auch auf dem Grundstück (vorgestreckt). Die Abteilung III ist nicht belastet, Eintragungen im Baulastenverzeichnis und im Altlastenverdachtskataster sind nicht bekannt.
Letztes Baugrundstück im süd-westlichen B-Plan-Bereich
Lubolzer Straße ,
15910 Schönwald
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.137 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.36 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.6 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
115.500 € |
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Provision |
3,57% Alle Angaben zum Objekt wurden sorgfältig recherchiert. Irrtum bleibt vorbehalten. Reservierungen erfolgen stets provisionsfrei. Unsere Verkaufsprovision beträgt 3,57% (einschl. Mehrwertsteuer) des notariell vereinbarten Kaufpreises. Hieraus ergibt sich eine Nettoprovision von 3.465 Euro zzgl. 658,35 Euro Mehrwertsteuer, mithin insgesamt 4.123,35 Euro. Der Provisionsanspruch und die Fälligkeit entstehen erst mit Abschluss eines rechtsgültigen notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Vom Bahnhof in Schönwalde haben Sie mit den Bahnlinien vom RE2 und vom RE7 Anschluss nach Berlin, Lübbenau, Senftenberg und Cottbus. Diese Städte lassen sich auch über die in der Nähe befindlichen Autobahnauffahrten der A13 (z.B. Freiwalde - ca. 5 km entfernt) erreichen. Außerdem gibt es eine Haltestelle der Buslinie 506 im Ort.
Sonstige Angaben
Der rechtsgültige Bebauungsplan lässt die Bebauung von großen Einfamilienhäusern zu.. Es gibt keine Einschränkungen bzgl. der Wahl der Dachform. Garagen, Carports und sonstigen Nebengebäude sind zulässig. Die genauen Bebauungsmöglichkeiten sind ausschließlich mit den zuständigen Behörden zu klären. Es besteht keine Nutzungs- und/oder Bauverpflichtung. Die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs wird durch Einkaufsmöglichkeiten im Ort und in der näheren Umgebung (Einkaufszentren und Fachgeschäfte) abgedeckt Reservierungen sind bei uns stets kostenfrei. Unser Rundum-Service bedeutet, dass während dieser Zeit auch kein Zwischenverkauf erfolgt. Für Planungen aller Art und -soweit gewünscht- für professionelle Finanzierungsgespräche stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
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