Verkauft wird ein Baugrundstück mit Baugenehmigung. Für dieses Grundstück liegt eine Baugenehmigung für die Bebauung von sechs Reihenhäuser mit 772,52 m2. Vorgesehen ist die Bebauung mit EG, OG und DG. Die Raumaufteilung ergibt sich wie folgt: Im EG gelangen Sie über die Diele in den großen Wohn- und Essbereich. Womit gemütliche bei samensein mit Ihrer Familie nichts im Wege steht. Ebenso ist im EG das Gäste-WC und Heizungs/HWR-Raum zu erwarten. Über die Treppe gelangen Sie in das 1.OG, welches mit 2 Kinderzimmern, einem Eltern-Schlafzimmer und Badezimmer mit Tageslicht ausgestattet sein wird. Weiter gelangen Sie in das Dachgeschoss, wo Sie ein großes Zimmer erwarten wird. Abgeschlossen wird dieses Angebot mit 11 Außenstellplätzen und 2 Garagen. Weitere Unterlagen und Informationen auf Anfrage.
Grundstück mit Baugenehmigung für 6 Reihenhäuser zu verkaufen
An Zwerch 11,
89415 Lauingen (Donau)
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.090 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
270.000 € |
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Provision |
3,00 % zzgl. gesetzliche MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Sonstige Angaben
Exposé wurde gemäß den Angaben des Verkäufers erstellt. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Weitere Unterlagen sind auf Anfrage erhältlich. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Walter Immobilien nach § Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.