Selten auf dem Markt sind Baugrundstücke auf Pellworm. Dieses Grundstück hat eine gültige Baugenehmigung für 2 Einfamilienhäuser. Es könnte auch geteilt werden. Da es nicht von der Gemeinde verkauft wird, kann es auch von Auswärtigen erworben werden. Eine hälftige Teilung des Grundstücks in zwei Bauplätze ist möglich, so dass je Haus ein Grundstück von rd. 400 m² zur Verfügung steht. Genehmigt sind zwei Häuser mit je 115 m² Grundfläche und einem Doppelcarport.
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 830 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.34 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision |
2,975 Pellworm Immobilien ist als doppelseitiger Provisionsmakler tätig. Das heißt, sowohl Verkäufer und Käufer zahlen eine Courtage von jeweils 2,5 % zzgl. MwSt. auf den Kaufpreis. Die Courtage ist verdient und fällig bei notariellem Vertragsabschluss. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt auf der Nordseeinsel Pellworm, auf dem Nordermitteldeich, 1,3 km vom Hafen Pellworm entfernt. Am Hafen finden sich Einkaufsmöglichkeiten, ein Arzt, eine Apotheke, ein Schwimmbad sowie Restaurants und Cafés. Pellworm ist ein schöner Ort, um glücklich zu sein. Auch für Familien mit Kindern bietet die Insel ein sicheres behütetes Zuhause. Die gut ausgestattete Inselschule hat rd. 100 Kinder, verteilt über 10 Jahrgänge. 12 Lehrer:innen kümmern sich um die Kinder. Hier ist noch ruhiges Lernen möglich. Aber auch für Ruhesuchende bietet Pellworm viel. Keine Hektik, sondern viel Natur beruhigen die Seele. Einfach bleiben.
Sonstige Angaben
Es liegt eine Baugenehmigung für die Bebauung mit zwei Einfamilienhäusern und einem dazwischenliegenden Doppelcarport vor. Es gibt keine Verpflichtung, innerhalb einer bestimmten Zeit zu bauen. Die Planungsrecht richtet sich nach §34 BauGB, wonach die umliegende Bebauung Maßstab für die Bebauung ist.