Impressum
HATEK Immobilien
Sinzheimer Str. 16
76532 Baden-Baden
07221 9436116
info@hatek-immobilien.de
Gesetzlicher Vertreter:
Hakan Tekce
USt-IdNr.:
33076/01067
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
die Stadt Baden-Baden
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Industrie- und Handelskammer (IHK) Karlsruhe, Lammstraße 13-17, 76133 Karlsruhe
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Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Allgemeinen Geschä?sbedingungen stellen zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der TäHgkeit von HATEK IMMOBILIEN (Einzelunternehmen) dar.
§ 1 Au&ragsgegenstand
Der Auftragsgeber erteilt den Auftrag zum Nachweis von Miet- /Kaufinteressenten und/ oder zur Vermittlung eines Miet-/ Kaufvertragsabschlusses.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Wird das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung eines Monatsfrist zum Ende der Festlaufzeit gekündigt, verlängert es sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat.
§ 3 Pflichten von HATEK IMMOBILIEN
HATEK IMMOBILIEN verpflichtet sich, diesen Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten. Der Auftraggeber wird stets über den
Vermarktungsstand zeitnah informiert.
Im Rahmen dieses Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zu sämtlichen, den Auftragszweck
fördende Werbe – und Marketingmaßnahme aus ihrem Programm, soweit dies möglich, erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist.
§ 4 Pflichten seitens Auftraggeber und Vermarktungsregeln
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Durchführung dieses Vertrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen und jede Veränderung des Angebotes, welche seine
Vermittelbarkeit betrifft, zeitnah mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Zudem bekommt der Auftragnehmer die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, die Grundakte, das Liegenschafts- und Altlastenkataster, die Bauakte sowie das Baulastenverzeichnis.
Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, weitere Makler mit der Vermarktung der Immobilie zu beauftragen. Ebenso ist der Makler verpflichtet, alle Kaufinteressenten,
die bekannt sind oder werden an den Auftraggeber zu verweisen.
§ 5 Courtage
Die vom Auftraggeber zu leistende Verkäuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt) des beurkundeten Kaufpreises, diese ist mit dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages fällig.
§ 6 Doppelmaklertätigkeit
Der Makler wird mit Kaufinteressenten in gleicher Angelegenheit ebenfalls eine Maklerprovision in o.g. Höhe vereinbaren.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden.
Sämtliche Einzelheiten der inhaltlichen Regelungen dieses Auftrages wurden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eingehend erläutert und jeweils inhaltlich ernsthaft zur Verfügung gestellt um den
Auftragsparteien Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einzuräumen, mit der Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung dieses Auftrages zu beeinflussen.
Sinzheimer Str. 16
76532 Baden-Baden
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Hakan Tekce
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33076/01067
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die Stadt Baden-Baden
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Der Anbieter nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Die folgenden Allgemeinen Geschä?sbedingungen stellen zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der TäHgkeit von HATEK IMMOBILIEN (Einzelunternehmen) dar.
§ 1 Au&ragsgegenstand
Der Auftragsgeber erteilt den Auftrag zum Nachweis von Miet- /Kaufinteressenten und/ oder zur Vermittlung eines Miet-/ Kaufvertragsabschlusses.
§ 2 Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist
Wird das Vertragsverhältnis nicht unter Einhaltung eines Monatsfrist zum Ende der Festlaufzeit gekündigt, verlängert es sich stillschweigend jeweils um einen weiteren Monat.
§ 3 Pflichten von HATEK IMMOBILIEN
HATEK IMMOBILIEN verpflichtet sich, diesen Auftrag fachgerecht, nachhaltig und unter Ausnutzung aller sich ergebenden Abschlusschancen zu bearbeiten. Der Auftraggeber wird stets über den
Vermarktungsstand zeitnah informiert.
Im Rahmen dieses Auftrages verpflichtet sich der Auftragnehmer zu sämtlichen, den Auftragszweck
fördende Werbe – und Marketingmaßnahme aus ihrem Programm, soweit dies möglich, erforderlich, angemessen und verhältnismäßig ist.
§ 4 Pflichten seitens Auftraggeber und Vermarktungsregeln
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer die für die Durchführung dieses Vertrages wichtigen Angaben vollständig und richtig zu machen und jede Veränderung des Angebotes, welche seine
Vermittelbarkeit betrifft, zeitnah mitzuteilen.
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
Zudem bekommt der Auftragnehmer die Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch, die Grundakte, das Liegenschafts- und Altlastenkataster, die Bauakte sowie das Baulastenverzeichnis.
Während der Laufzeit dieses Vertrages ist es dem Auftraggeber nicht gestattet, weitere Makler mit der Vermarktung der Immobilie zu beauftragen. Ebenso ist der Makler verpflichtet, alle Kaufinteressenten,
die bekannt sind oder werden an den Auftraggeber zu verweisen.
§ 5 Courtage
Die vom Auftraggeber zu leistende Verkäuferprovision beträgt 3,57 % (inkl. MwSt) des beurkundeten Kaufpreises, diese ist mit dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages fällig.
§ 6 Doppelmaklertätigkeit
Der Makler wird mit Kaufinteressenten in gleicher Angelegenheit ebenfalls eine Maklerprovision in o.g. Höhe vereinbaren.
§ 7 Allgemeine Bestimmungen
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Auftrages sind nur wirksam, wenn sie in Textform vereinbart werden.
Sämtliche Einzelheiten der inhaltlichen Regelungen dieses Auftrages wurden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer eingehend erläutert und jeweils inhaltlich ernsthaft zur Verfügung gestellt um den
Auftragsparteien Gestaltungsfreiheit zur Wahrung eigener Interessen einzuräumen, mit der Möglichkeit, die inhaltliche Ausgestaltung dieses Auftrages zu beeinflussen.