In exklusiver Wohnlage in Recklinghausen bieten wir Baugrundstücke mit Baugenehmigung zur Errichtung von Einfamilienhäusern mit Garagen. Das Neubaugebiet befindet sich in bester Grünlage an der Andreasstraße 33 in Recklinghausen. Insgesamt stehen 6 Baugrundstücke mit einer Grundstücksgröße von 245 - 313 qm. Für vier Grundstücke liegt bereits eine Baugenehmigung für die Errichtung von Einfamilienhäusern mit Garagen mit einer Wohnfläche von ca. 130 qm. Für die zwei weiteren Grundstücke liegt uns eine positive Bauvoranfrage vor. Auch diese Grundstücke werden mit Baugenehmigung verkauft. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin mit uns. Gerne bieten wir auch das Komplettpaket an und bauen Ihr Wunschhaus für Sie schlüsselfertig. Wir unterstützen Sie natürlich auch gerne bei Ihrer Finanzierung.
Baugrundstücke in exklusiver Wohnlage zur Errichtung von EFH mit Garagen**inkl. Baugenehmigung.
Andreasstraße 33,
45661 Recklinghausen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 250 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
124.900 € |
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Provision |
2,38 % Käuferprovision inkl. MwSt. Fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt an der Andreasstraße 33 in Recklinghausen. Einer grünen Baulücke. Verkehrsanbindung: In der Nähe liegt die BAB A2 und Kreuz A43 Recklinghausen. Freizeit: In wenigen Minuten erreichbar der Landschaftpark Hoheward in Herne Schulen/Kindergärten: - Grundschule 200 m - Kath. Kindergarten 500 m Ätzte/Apotheken:: - Löwen Apotheke 700 m - Algemeinmediziner / Internistin ca. 1000 m Einkaufsmöglichkeiten: Penny Markt
Sonstige Angaben
GWG: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die immolink.de GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung.
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