Impressum
Knobloch Immobilien
Hauptstr. 86
69207 Sandhausen
06224 9023650
mail@knobloch-immobilien.de
1.Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Knobloch Immobilien und deren Auftraggeber.
2. Die Angaben entsprechen den Angaben des Eigentümers oder dessen Vertreter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keinerlei Haftung. Eine etweilige Zwischenvermittlung behalten wir uns vor.
3. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Sollte eine Weitergabe ohne unsere Zustimmung an Dritte nachzuweisen sein und ein Geschäft abgeschlossen werden, so ist die verienbarte Provision an uns zu zahlen.
4. Der Maklervertrag mit Knobloch Immobilien kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Eine Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit beginnt bereits bei telefonischen Auskünften, sowie bei einsicht unserer Objektwerbung.
5. Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von Kaufinteressent oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses über das Objekt. Auch für den anderen Vertragspartner sind wir befügt provisionspflichtig tätig zu werden.
Wenn durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, entstehtautomtisch unser Provisionsanspruch.
Bei Kaufverträgen gilt der Vertragsabschluss bei notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Bei Mietverträgen gilt der Vertragsabschluss bei Unterzeichnung des Mietvertrages.
Sollten sich der Kaufpreises, Zahlungsmodalitäten oder sonstige Vereinbarungen ändern, so bleibt der Provisionsanspruch unberührt, denn maßgeblich ist der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg.
Wenn der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der abgeschlossene Mietvertrag von beiden Parteien einvernehmlich wieder aufgehoben werden oder rückgängig gemacht werden sollte, bleibt der Provisionsanspruch bestehen und verdient.
Sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, so schuldet der arglistig Täuschende die vereinbarte Provision als Schadensersatz.
Die Provision ist verdient und sofort am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder am Tage der Mietvertragsunterzeichnung fällig.
Sollte einer der beiden Vertragsparteien eine Genehmigung einholen, so besteht der Provisionsanspruch weiterhin und ist unabhängig von dessen Erteilung verdient und geschuldet.
6. Die Maklerprovision beträgt bei dem Kauf einer Immobilie 4,76 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Käufer sowie vom Verkäufer.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklerauftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Objekt in Anspruch zu nehmen. Sollten private Interessenten am Objekt interessiert sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese an den Makler zu verweisen.
8. Sollte eines unserer Angebote einem Kunden bereits bekannt sein, muss dieser innerhalb von 4 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sowie diesen uns schriftlich mitteilen. Sollte diese Frist versäumt werden, ist die angegebene Provision bei Vertragsabschluss fällig und verdient.
9. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10. Information zur EU-weiten Regelung zur Online-Streitbeilegung
Mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben.
Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Hauptstr. 86
69207 Sandhausen
06224 9023650
mail@knobloch-immobilien.de
1.Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Knobloch Immobilien und deren Auftraggeber.
2. Die Angaben entsprechen den Angaben des Eigentümers oder dessen Vertreter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keinerlei Haftung. Eine etweilige Zwischenvermittlung behalten wir uns vor.
3. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln und nur für den Empfänger bestimmt. Sollte eine Weitergabe ohne unsere Zustimmung an Dritte nachzuweisen sein und ein Geschäft abgeschlossen werden, so ist die verienbarte Provision an uns zu zahlen.
4. Der Maklervertrag mit Knobloch Immobilien kommt durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit oder durch eine schriftliche Vereinbarung zustande. Eine Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit beginnt bereits bei telefonischen Auskünften, sowie bei einsicht unserer Objektwerbung.
5. Gegenstand des Maklerauftrages ist der Nachweis von Kaufinteressent oder die Vermittlung eines Kaufvertragsabschlusses über das Objekt. Auch für den anderen Vertragspartner sind wir befügt provisionspflichtig tätig zu werden.
Wenn durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt, entstehtautomtisch unser Provisionsanspruch.
Bei Kaufverträgen gilt der Vertragsabschluss bei notarielle Beurkundung des Kaufvertrages.
Bei Mietverträgen gilt der Vertragsabschluss bei Unterzeichnung des Mietvertrages.
Sollten sich der Kaufpreises, Zahlungsmodalitäten oder sonstige Vereinbarungen ändern, so bleibt der Provisionsanspruch unberührt, denn maßgeblich ist der vom Auftraggeber angestrebte wirtschaftliche Erfolg.
Wenn der notariell beurkundete Kaufvertrag oder der abgeschlossene Mietvertrag von beiden Parteien einvernehmlich wieder aufgehoben werden oder rückgängig gemacht werden sollte, bleibt der Provisionsanspruch bestehen und verdient.
Sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden, so schuldet der arglistig Täuschende die vereinbarte Provision als Schadensersatz.
Die Provision ist verdient und sofort am Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder am Tage der Mietvertragsunterzeichnung fällig.
Sollte einer der beiden Vertragsparteien eine Genehmigung einholen, so besteht der Provisionsanspruch weiterhin und ist unabhängig von dessen Erteilung verdient und geschuldet.
6. Die Maklerprovision beträgt bei dem Kauf einer Immobilie 4,76 % vom Kaufpreis inkl. der gesetzlichen MwSt. vom Käufer sowie vom Verkäufer.
7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklerauftrages keine Maklerdienste Dritter in Bezug auf das Objekt in Anspruch zu nehmen. Sollten private Interessenten am Objekt interessiert sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese an den Makler zu verweisen.
8. Sollte eines unserer Angebote einem Kunden bereits bekannt sein, muss dieser innerhalb von 4 Tagen einen entsprechenden Nachweis vorlegen, sowie diesen uns schriftlich mitteilen. Sollte diese Frist versäumt werden, ist die angegebene Provision bei Vertragsabschluss fällig und verdient.
9. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
10. Information zur EU-weiten Regelung zur Online-Streitbeilegung
Mit der seit 06.01.2016 gültigen EU-Verordnung Nr. 524/2013 wurde eine neue EU-Plattform eingeführt. Diese bietet eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten, die sich aus Online-Rechtsgeschäften zwischen einem Unternehmer und Verbraucher ergeben.
Über diesen Link gelangen Sie zur EU-Schlichtungsstelle: http://ec.europa.eu/consumers/odr/