Impressum
Doris Schmitt DS Immobilien
Opelstr. 8
67661 Kaiserslautern
06301 795233
06301 795233
info@ds-immobilien.info
christliche Immobilienmaklerin IHK
Aufsichtsbehörde gem. § 34 c GewO:
Ordnungsamt Ludwigshafen
USt-IdNr.: DE258454897
Haftungshinweis:
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB
§1
Der Empfänger behandelt alle Angebote und Mitteilungen vertraulich. Verwendet er sie anders als zu eigenen Zwecken oder gibt er sie ohne unsere Zustimmung an Dritte weiter, so muss er im Verhältnis zu uns den Abschluss eines Vertrages durch eine dritte Person als eigenen Abschluss gelten lassen.
§2
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger bei Erwerb eines Objektes eine Maklerprovision von 3,57% von der Kaufvertragssumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verkaufsobjekten unter einem Verkaufswert von 100.000,-€ fällt eine pauschale Maklerprovision in Höhe von 3.570,-€ inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit dem Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen.
Die Beauftragung einzelner Serviceleistungen wird individuell vereinbart. I.d.R. wird z. B. für die reine Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und bereits bestehendem Käufer, also ohne Vermarktung der Immobilie, eine Provision von 1,19 % inkl. MwSt. vom Verkäufer fällig. Darin enthalten sind u.a. die Prüfung der Solvenz des Käufers, Sicherstellung der Liquidität des Käufers, Mitwirkung beim Finanzierungsaufbau, notarielle Abwicklung inkl. Beschaffung behördlicher Unterlagen, Kaufvertragsvorbereitung inkl. individueller Kaufvertragsgestaltung in Absprache der Wünsche zwischen Veräußerer und Käufer, Überwachung Kaufpreiszahlung/Objektübergabe und Durchführung der Objektübergabe zusammen mit Veräußerer und Käufer. Bei Verkaufsobjekten unter einem Verkaufswert von 100.000,-€ fällt hierfür eine pauschale Aufwandsentschädigung für genannte Serviceleistungen in Höhe von 1.190,-€ inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.
Für den Nachweis und die Vermittlung eines Mietobjektes gilt ab 01.06.2015 das neue Gesetz, welches den Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet und den Mietsuchenden von den Kosten befreit. Dieser zahlt 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§3
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies innerhalb einer Frist von 3 Tagen mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.
§4
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
§5
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.
§6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.
Datenschutzhinweis
Ihre Angaben werden ausschließlich an den Immobilien-Anbieter weitergeleitet - entsprechend den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Ihre Angaben werden nicht verkauft oder unbefugt an Dritte weitergegeben.
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§2
Für den Nachweis oder die Vermittlung zahlt der Empfänger bei Erwerb eines Objektes eine Maklerprovision von 3,57% von der Kaufvertragssumme inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Verkaufsobjekten unter einem Verkaufswert von 100.000,-€ fällt eine pauschale Maklerprovision in Höhe von 3.570,-€ inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an. Die vereinbarte Maklergebühr wird mit dem Vertragsabschluss fällig und ist innerhalb 8 Tagen zu bezahlen.
Die Beauftragung einzelner Serviceleistungen wird individuell vereinbart. I.d.R. wird z. B. für die reine Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und bereits bestehendem Käufer, also ohne Vermarktung der Immobilie, eine Provision von 1,19 % inkl. MwSt. vom Verkäufer fällig. Darin enthalten sind u.a. die Prüfung der Solvenz des Käufers, Sicherstellung der Liquidität des Käufers, Mitwirkung beim Finanzierungsaufbau, notarielle Abwicklung inkl. Beschaffung behördlicher Unterlagen, Kaufvertragsvorbereitung inkl. individueller Kaufvertragsgestaltung in Absprache der Wünsche zwischen Veräußerer und Käufer, Überwachung Kaufpreiszahlung/Objektübergabe und Durchführung der Objektübergabe zusammen mit Veräußerer und Käufer. Bei Verkaufsobjekten unter einem Verkaufswert von 100.000,-€ fällt hierfür eine pauschale Aufwandsentschädigung für genannte Serviceleistungen in Höhe von 1.190,-€ inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer an.
Für den Nachweis und die Vermittlung eines Mietobjektes gilt ab 01.06.2015 das neue Gesetz, welches den Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet und den Mietsuchenden von den Kosten befreit. Dieser zahlt 2,38 Monatskaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§3
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet uns dies innerhalb einer Frist von 3 Tagen mitzuteilen und den entsprechenden Nachweis zu führen. Wird diese Pflicht versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.
§4
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprünglich gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
§5
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und uns haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich abgefasst sind. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Hinsichtlich der Angaben über das Objekt sind wir auf die Auskünfte der Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Bauherren, Bauträger und Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Darüber hinaus können wir für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität nicht haften.
§6
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Bestimmungen wirksam bleiben.
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