Mitten in der Stadt, umgeben von wunderschönen Wasserlandschaften. Das Grundstück verfügt über: eine Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus sowie Nebengebäude, Carport etc. ist bereits teilweise neu eingezäunt ist besonders ruhig in einer Sackgasse gelegen ca. 73 m lang, 16 m breit
Baugrundstück in der Mötzower Vorstadt
14776 Brandenburg an der Havel
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.195 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | 11/2024 |
Kosten
Miete pro Jahr |
225.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Baugrundstück in beliebter Lage Ihre neue Nachbarschaft Das Baugrundstück liegt in der beliebten Wohngegend Mötzower Vorstadt, ganz in der Nähe des Doms von Brandenburg an der Havel. Die nähere Umgebung bietet eine sehr gute Infrastruktur mit Annehmlichkeiten wie Bäcker, Getränkeland, Eisdiele und Einkaufsladen aber auch Möglichkeiten für Freizeitaktivitäten wie z. B. Delta Bowling, Havel Marina etc.. Brandenburg an der Havel verfügt über einen Autobahnschluss A2 sowie über einen Hauptbahnhof mit exzellenten Verbindungen nach Berlin, Potsdam und Magdeburg. Das Universitätsklinikum und zahlreiche niedergelassene Ärzte sichern Ihre medizinische Versorgung ab.
Sonstige Angaben
HAFTUNG: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf/-vermietung vorbehalten. GELDWÄSCHE: „Wenn Sie der Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt …“ Wie viele andere Branchen und Berufe sind auch die Immobilienmakler verpflichtet, die Geschäftspartner gemäß Vorgaben des Geldwäschegesetzes (§ 3 GwG) zu identifizieren. Die Identifizierung des Kaufinteressenten durch den Immobilienmakler muss erfolgt sein, bevor die Aufnahme der Kaufvertragshandlungen ermöglicht wird. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.