Grundstücksdetails: Gesamtgrundstücksfläche: ca. 1.800 m² Bebauungsplan: kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan, Einfügung gemäß § 34 BauGB nach Art und Maß der näheren Umgebung Bebauungsmöglichkeiten: 1. Gebäude A: Gebäudetyp: 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss Nettofläche: ca. 512,00 m² 2. Gebäude B: Nettofläche: ca. 332,80 m² Bestandsgebäude: Auf dem Grundstück befindet sich ein Einfamilienhaus, Baujahr 2008, mit einer Wohnfläche von ca. 199 m² und insgesamt 6 Zimmern, das von innen komplett neu renoviert wurde. Dieses Gebäude bleibt bestehen und muss nicht abgerissen werden. Für die geplante Neubebauung muss jedoch das derzeit auf dem Grundstück befindliche Restaurant mit Festsaal abgerissen werden. Diese Maßnahme schafft Platz für die Errichtung der neuen Gebäude und bietet die Möglichkeit einer modernen Nutzung des Areals. Das Grundstück kann zudem in verschiedene Parzellen aufgeteilt werden, sodass das Einfamilienhaus separat verkauft werden kann. Gesamte Bebaubarkeit: Fläche Gesamt: ca. 844,80 m² Netto Anzahl Wohneinheiten (WE): ca. 10 Stellplätze: 8 Stellplätze + bestehender Bestand
!!! Baugrundstück mit Bestandsimmobilie in Bremen Arbergen zu verkaufen !!!
Arberger Heerstraße 78,
28307 Bremen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.795 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
1.295.000 € |
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Provision |
5,95 % Käuferprovision: 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt. vom beurkundeten Kaufpreises. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt an der Arberger Heerstraße in Bremen, umgeben von Wohn- und Gewerbegebäuden. In der Nähe befinden sich wichtige Einrichtungen wie Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Freizeitangebote. Die Lage bietet eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Bremer Innenstadt.
Sonstige Angaben
Auf Bitten des Eigentümers ist das Objekt nicht eigenständig ohne abgesprochene Termine mit uns zu betreten bzw. zu besichtigen. Die Objektdaten stammen vom Anbieter. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten können wir nicht übernehmen. Als Immobilienmakler sind wir nach dem Geldwäschegesetz (GWG) verpflichtet, Vertragspartner mittels gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, zu identifizieren. Gemäß § 11 Abs. 2 GWG hat diese Identifizierung zu erfolgen, sobald die Parteien des avisierten Kaufvertrages ernsthaftes Interesse am Abschluss haben. Bitte haben Sie daher dafür Verständnis, dass wir spätestens beim Besichtigungstermin eine Ablichtung Ihres Personalausweises benötigen. Fragen zu unseren Angeboten beantworten wir Ihnen gerne per E-Mail oder unter unserer angegebenen Telefonnummer. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir Informationen zu unseren Objekten nur erteilen, wenn Sie bei Ihrer Anfrage Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer und ggf. Ihre E-Mail-Adresse angeben. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen dann einen Besichtigungstermin.
Grundriss
Planung Positiv Genehmigt