Das sonnige Grundstück mit Altbestand ist bebaubar nach: Nach § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nur zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ein Vorhaben fügt sich im Allgemeinen ein, wenn es sich innerhalb des Rahmens hält, der durch die in der Umgebung vorhandene Bebauung gezogen wird. Es bietet ihnen viele Möglichkeiten, wie die Bebauung mit einem oder zwei Einfamilienhäusern, einem Doppel- oder Mehrfamilienhaus.
Hohe, flexible Bebaubarkeit in zentraler Lage im Rosenheimer Süden.
83036 Rosenheim
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 600 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | April 2025 |
Kosten
Miete pro Jahr |
659.000 € |
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Provision |
2,38% inkl. MwSt 2,38% inkl. MwSt. Käuferhonorar vom Kaufpreis, fällig und zahlbar nach notariellem Vertragsabschluss. Wir haben mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe geschlossen. Alle Angaben basieren ausschließlich auf Auskünften, die vom Auftraggeber an uns weitergegeben wurden. Wir übernehmen dafür keine Gewähr. Das Angebot ist vertraulich, eine Weitergabe an dritte bedarf unserer Zustimmung. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Zentrale Lage in Aising mit möglicher vor- und rückwärtiger Bebauung. Die Umgebung ist überwiegend von Ein- und Zweifamilienhäusern geprägt.
Sonstige Angaben
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Bitte vereinbaren Sie deshalb einen Besichtigungstermin unter 0171/9529589 am Grundstück.