Das unerschlossene Grundstück mit einer Fläche von ca. 1429 m² liegt in einem reinen Wohngebiet und bietet gemäß dem Bebauungsplan ideale Bedingungen für die Errichtung eines Einfamilienhauses. Die Bebauung ist nach den Vorgaben des Bebauungsplans in offener Bauweise vorgesehen, was dem zukünftigen Eigentümer die Möglichkeit gibt, das Haus und den Garten großzügig und individuell zu gestalten. Das Grundstück ist zweigeschossig zu bebauen, wobei die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) bei 0,4 und die Geschossflächenzahl (GFZ) bei 0,8 liegt. Diese Kennzahlen erlauben eine harmonische und angemessene Bebauung im Einklang mit der Umgebung. Für das Dach ist im Bebauungsplan eine Neigung von 30 bis 40 Grad vorgesehen, sodass Satteldächer oder Walmdächer zur Gestaltung des Gebäudes in Betracht kommen. Diese Dachformen tragen zur architektonischen Ästhetik des Neubaus bei und passen sich gut in das bestehende Wohnumfeld ein.
Exklusives Baugrundstück in Bergneustadt-Neuenothe für Ihr absolutes Traumhaus!
51702 Bergneustadt
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.429 m2 |
Erschließung | Unerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus, Villa |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | Sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
188.000 € |
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Provision |
3,57% inkl. 19% MwSt. PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Rundum Immobilien GmbH, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Rundum Immobilien GmbH zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss -eines MIETVERTRAGS keine Provision/Maklercourtage an die Rundum Immobilien GmbH zu zahlen. - eines KAUFVERTRAGS die vorgenannten Provision/Maklercourtage an die Rundum Immobilien GmbH |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in einer ruhigen und naturnahen Wohngegend in Bergneustadt-Neuenothe, die eine hohe Lebensqualität bietet. Umgeben von gepflegten Einfamilienhäusern und viel Grün, schafft die Lage eine familienfreundliche und harmonische Atmosphäre. Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten und Freizeitangebote sind erreichbar, sowohl zu Fuß mit dem Bus oder auch mit dem Auto. Öffentliche Verkehrsmittel bieten eine gute Anbindung an die benachbarten Städte, und die Autobahnen A4 und A45 sind schnell erreichbar, was eine unkomplizierte Verbindung nach Köln, Dortmund und in die umliegenden Regionen ermöglicht.
Sonstige Angaben
Baufi-Oberberg.de (www.baufi-oberberg.de) Auch in Fragen der Finanzierung sind wir Ihnen gerne behilflich! Sprechen Sie uns einfach an. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Rundum Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer bzw. Vermieter stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. WIEDERRUFSBELEHRUNG: Verbraucher verfügen bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (Online-Handel) über ein Widerrufsrecht nach §§ 312g und 355 BGB, über das Unternehmer ihre Privatkunden bzw. Verbraucher informieren müssen (Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB). Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!