Impressum
AurImmo
Esenser Str. 24
26603 Aurich
04941 6018637
info@aurimmo.de
Vertretungsberechtigter:
Reno Uecker
Aufsichtsbehörde:
IHK für Ostfriesland und Papenburg, 26697 Emden
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt:
IHK für Ostfriesland und Papenburg, 26697 Emden
Haftung:
Wir weisen Sie darauf hin, dass die von uns angegebenen Informationen, Pläne und Unterlagen u.a. vom Verkäufer stammen. Daher können wir für die Vollständigkeit der Unterlagen, sowie für die Richtigkeit dieser nicht haften. Daher bitten wir Sie die erhaltenen Unterlagen und Dokumente auf Ihre Richtigkeit zu prüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer. Zwischenverkauf, Vermietung oder anderweitige Verwertung bleiben vorbehalten.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die AurImmo nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.
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GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die AurImmo nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.