Ein schönes großes Grundstück, auf dem Sie Ihre Wohnwünsche selbst gestalten können. Es liegt kein Bebauungsplan vor. Daher richtet sich die Bebauung des Flurstücks 162/3 nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Bei einer späteren Bebauung ist die Stellplatzsatzung der Gemeinde Bretzfeld zu beachten, wonach 2 Stellplätze pro Wohneinheiten nachzuweisen sind, bei Wohnungen unter 60 qm Wohnfläche sind es 1,5 Stellplätze. Grundsätzlich ist eine Teilung des Grundstückes möglich, öffentlich-rechtliche Vorschriften sind dabei zu beachten.
!!Ruhige Lage in Bretzfeld!! **1.100 qm Baugrundstück**
74626 Bretzfeld
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.120 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
349.900 € |
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Provision |
4,76% inkl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt idyllisch im Bretzfelder Teilort Dimbach. Alle Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind in der Nähe vorhanden. Die Autobahn A 6 mit der Anschlussstelle Bretzfeld ist ca. 15 Autominuten entfernt.
Sonstige Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die von uns genannten Informationen und Angaben zum Objekt ausdrücklich unverbindlich und nur zur Vorabinformation bestimmt sind. Für die in unserem Exposé genannten Angaben sind wir auf die Auskünfte von Verkäufern, Vermietern etc. angewiesen. Diese mündlich oder schriftlich an uns übermittelten Angaben sind nicht zwangsläufig durch uns auf ihre Richtigkeit hin überprüft worden. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag.