Dieses attraktive Grundstück in bevorzugter Ortsrandlage von Aufkirchen bietet Ihnen eine hervorragende Gelegenheit zur Bebauung mit einem stilvollen Einfamilien- oder Doppelhaus. Die idyllische Umgebung, das großzügige Platzangebot und der unverbaute Blick über die benachbarten Felder – insbesondere in östlicher Richtung – machen diese Lage besonders reizvoll. Die baulichen Möglichkeiten sind im Bebauungsplan Nr. 99 „Aufkirchner Osthang“ der Gemeinde Berg klar definiert: Bei der Errichtung eines Gebäudes mit einem Vollgeschoss beträgt die maximal zulässige Grundflächenzahl (GRZ I) 0,23, was einer Hauptgebäudefläche von ca. 317 m² entspricht. Alternativ ist die Bebauung mit zwei Vollgeschossen möglich. In diesem Fall liegt die maximale GRZ I bei 0,21, was eine Hauptgebäudefläche von ca. 289 m² erlaubt. Hierbei kann eine Wohnfläche von ca. 450 m² realisiert werden. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen oder eine Besichtigung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass wir für die tatsächliche baurechtliche Umsetzung keine Gewähr übernehmen können. Die Highlights auf einem Blick: - Großzügiges Baugrundstück mit vielseitigen BebauungsmöglichkeitenAttraktive Lage am Ortsrand – naturnah und ruhig, aber dennoch gut angebunden - Unverbaubarer Fernblick über die angrenzenden Felder, besonders nach Osten - Möglichkeit zur Errichtung eines Einfamilien- oder Doppelhauses mit bis zu zwei Vollgeschossen - Hervorragende Infrastruktur – Geschäfte, Schulen, Kindergärten und öffentliche Verkehrsanbindung in unmittelbarer Nähe - Hohe Wohnqualität in einer begehrten Umgebung mit viel Grün und Erholungsmöglichkeiten - Ideale Grundstücksgröße für anspruchsvolles Wohnen mit großzügigem Gartenbereich Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit und verwirklichen Sie Ihren Wohntraum in Aufkirchen! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Wir bitten um Verständnis, dass wir für die tatsächliche baurechtliche Realisierbarkeit keine Gewähr übernehmen können.
ENGEL & VÖLKERS: Großzügiges Baugrundstück mit herrlichem Fernblick in Aufkirchen
82335 Berg
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.379 m2 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
1.390.000 € |
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Provision |
3,57% |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt in Aufkirchen, das zur Gemeinde Berg gehört. Berg liegt direkt am beliebten Ostufer des Starnberger Sees im Süden von München. Die wunderschöne Landschaft ist geprägt von Wäldern, Wiesen, Feldern, einem fantastischen Bergpanorama und dem Blick auf das gesamte Westufer. Berühmt wurde Berg durch König Ludwig II., an dessen mysteriösen Tod im Jahre 1886 bei Schloss Berg eine Votivkapelle am See erinnert. Des Weiteren ist Berg für seine großzügige Villenbebauung bekannt. Einzigartig ist auch das attraktive Freizeitangebot mit dem See vor der Türe und den Bergen im Süden. Sportbegeisterte Menschen haben die Wahl zwischen mehreren Golfplätzen in der Region, gehen zum Segeln, Schwimmen, Surfen und Wasserskifahren oder nutzen die zahlreichen Reitställe in der Umgebung. Berg verfügt über gute Einkaufsmöglichkeiten, beste medizinische Versorgung und herrliche Ausflugsziele am See und im Hinterland. Kindergärten, Grundschulen, ein Gymnasium, sowie die Munich International School (MIS) sind in wenigen Minuten erreichbar. Die Münchner Innenstadt ist in ca. 25 Minuten mit dem Auto über die A 95 zu erreichen oder mit der im 20 Minutentakt fahrenden S-Bahn von Starnberg aus.
Sonstige Angaben
Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Bestätigung der Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit in Textform zustande, wie z.B. insbesondere die Unterschrift des Suchkundenvertrages und/oder des Objekt-Exposés. Die Höhe der Courtage richtet sich nach den ab dem 23.12.2020 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelungen zur Teilung der Maklercourtage. Hiernach wird die Courtage regelmäßig für beide Parteien (Eigentümer und Käufer) 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher MwSt. von 19% betragen und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt ev. Anpassung bei Steuersatzänderung. Grunderwerbssteuer und Notarkosten trägt der Käufer.