Das hier angebotene Grundstück liegt bei einem Freizeitgebiet ca. 5km entfernt vom Stadtzentrum Monschau. Das interessante Einzugsgebiet lässt eine Ansiedelung zur langfristigen und kurzfristigen Planung von Campingplätzen zu. In direkter Umgebung haben Sie alle Anbindungen und hervorragende Voraussetzungen für ein Erholungsgebiet. Eintragung als Freizeitgebiet. Genehmigungsliste als Vorlage der Stadt für neue Entwicklung, liegt zur Einsicht bei der Stadt vor. Die letzte Genehmigung erfolgte vor 10 Jahren als Campingplatz und hat einen Bestandsschutz. Aktuelle Bebauungen auf dem Grundstück: Ein Rohbau 10m *15m = ca.: 150m² Gebäude Gastronomiebereich ca. 26m * 5m = ca.: 150m² Holzgebäude ca.:50m² Das Grundstück ist erschlossen und hat technische Einrichtungen. Zudem verfügt es über folgende Bestandsobjekte: Drei Garagen Werkstatt Chalets 13 Stück, wobei diese überwiegend abgerissen werden müssen. Bei weiterem Interesse an diesem Angebot, empfehlen wir Ihnen, sich mit uns in Verbindung zu setzen.
Grundstück für freistehende Bebauung (Chalets) Campingplatz/ Freizeitgebiet
52156 Monschau
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 17.480 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Verfügbar ab | Sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
389.000 € |
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Provision |
4,76 4,76 % Käuferprovision inkl. MwSt. verdient und fällig bei Abschluss des notariellen Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Inmitten der Natur und trotzdem umgeben von einigen gepflegten Wohnhäusern bietet dieses Grundstück optimale Voraussetzungen zu Nutzung eines Campingplatzes und zur Vermietung von Chalets. Das Grundstück liegt nur wenige Meter entfernt von der deutsch-belgischen Grenze.
Sonstige Angaben
• Mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen als Durchgangscamping der touristischen Nutzung vorbehalten bleiben. • Im Durchgangscamping sind nur mobile Unterkünfte zulässig, die jederzeit ortsveränderlich sind und am Ende des Verbleibs nicht auf dem Campingplatz zurückbleiben. Ausnahme: • mobile oder feste Einrichtungen im Besitz des Betreibers oder Eigentümers, die durch diesen für eine touristische Nutzung vermietet werden - z.B. Schäferwagen, Baumhäuser, Chalets • Nur auf den Stellplätzen, die für Dauercamper ausgewiesen sind, sind mobile Unterkünfte zulässig, die nicht jederzeit ortsveränderlich sind. Zubehör wie Terrasse, Treppe oder Vorzelt an einer Unterkunft, die nicht jederzeit ortsveränderlich sind, müssen bei einer Ortsveränderung mit entfernt werden Info: • Mobil heißt, nicht fest mit dem Boden verankert. Zubehör: es muss (de)montierbar sein. • Abriss ist nicht gleich Demontage. Bsp.: Demontierbares Vorzelt vom Campinghersteller • Vom Mieter mit Holz verkleidete Vorzelt: Verboten. • Feste Gebäude sind entweder im Besitz des Eigentümers und werden an Touristen vermietet oder sie sind nicht zulässig. • Feste Gebäude benötigen eine Baugenehmigung.