Grund- und gebäudebezogene Rechte, Belastungen, Nutzungen Der Grundbesitz ist in Abteilung II und III nicht belastet. Das Baulastenverzeichnis enthält nach Auskunft des Landkreises Rostock vom 30.06.2022 keine Eintragung (Anlage 1). Eine Eintragung im Altlastenkataster des Landkreises Rostock gemäß Auskunft vom 29.06.2022 ist nicht bekannt (Anlage 2). Auf Grund der ehemaligen Nutzung sind Fundamentreste oder andere Belastungen nicht ausgeschlossen. Die Liegenschaft ist weder vermietet noch verpachtet. Bauplanungsrecht, Denkmalschutz, Naturschutz Das Grundstück Krakower Chaussee 2a in Klueß befindet sich in keinem rechtsverbindlichen Bebauungsplangebiet der Barlachstadt Güstrow im Sinne § 30 BauGB. Es ist auch keine Bauleitplanung auf dem Grundstück vorgesehen. Aufgrund der Lage innerhalb der Ortschaft von Klueß und der bestehenden umgebenden Bebauung ist das Grundstück als Innenbereichsgrundstück im Sinne § 34 BauGB zu beurteilen. Hierzu liegt bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde des Landkreises Rostock ein positiver Vorbescheid aus 2020 für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück vor (Anlage 3). Mit Auskunft des Landesamtes für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern werden Belange der Bau- und Bodendenkmalpflege nicht berührt (Anlage 4). Umfassende Informationen zum umweltrechtlichen Status der Liegenschaft erhalten Sie im Kartenportal Umwelt M-V unter www.umweltkarten.mv-regierung.de. Erschließungszustand Die Grundstücksanbindung ist im Westen über die öffentliche Straße „Krakower Chaussee“ gegeben. Gemäß Leitungsauskunft der Stadtwerke Güstrow GmbH vom 13.07.2022 sind in der Nähe des Grundstückes Leitungen der Medien Strom, Gas, Wasser und Abwasser vorhanden (Anlage 5). Inwieweit diese verwendungsfähig sind, wurde nicht geprüft. Die Beschaffung etwaig fehlender Leitungen, deren Errichtung und Verlegung obliegt und erfolgt in eigener Zuständigkeit und auf Kosten des Erwerbers. Zu erwartende Erschließungskosten und Ausbaubeiträge sind dem Land nicht bekannt. Es bestehen keine offenen Beitragsforderungen von Seiten der Barlachstadt (Anlage 3).
ländliches unbebautes Grundstück in 18273 Güstrow OT Klueß
Krakower Chaussee ,
18273 Güstrow
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 3.400 m2 |
Erschließung | Teilerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
140.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das in ländlich geprägtem Bereich befindliche Grundstück ist unbebaut. Es handelt sich um eine ortsrandnahe Lage westlich vom Zentrum des Ortsteils Klueß. Das Grundstück wurde seinerzeit vom Straßenbauamt als Lagerfläche genutzt. Der Ortsteil Klueß gehört zur Barlachstadt Güstrow. Von Güstrow aus bestehen S-Bahn-Verbindungen nach Rostock und Regionalexpressverbindungen nach Rostock, Berlin, Neubrandenburg, Stettin, Bützow und Lübeck. Die BAB 19 verläuft östlich der Stadt, die nächste Autobahnauffahrt befindet sich ca. 18 km entfernt. Die Bundesstraßen 103 und 104 kreuzen sich in Güstrow. Etwa 15 km nordöstlich liegt der Flughafen Rostock-Laage. In Güstrow sind Geschäfte des täglichen Bedarfs sowie Ärzte vorhanden. Kindertageseinrichtungen sowie Grund- und Regionalschulen als auch Gymnasien finden sich ebenfalls in der Barlachstadt.
Sonstige Angaben
Allgemeine Informationen Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben sind mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit keine Gewähr übernommen werden. Die genannten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es handelt sich um ein öffentliches Bieterverfahren - Verkauf gegen Gebot. Das Grundstück wird im gesamten Umfang verkauft. Dieses Verfahren ist nicht mit den Verfahren nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) oder der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – ausgenommen Bauleistungen – (VOL) vergleichbar. Der Verkauf ist für das Land freibleibend, d.h. es besteht keine Verpflichtung zur Veräußerung an den Höchstbietenden oder einen sonstigen Bieter. Gleitgebote oder Gebote mit einer Bedingung werden nicht berücksichtigt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeder Haftung des Verkäufers. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sämtliche, im Zusammenhang mit der Veräußerung stehenden Kosten trägt der Käufer. Bitte nutzen Sie zur Abgabe Ihres Angebots beiliegenden Vordruck (Anlage 6) und kennzeichnen Sie den Briefumschlag wie folgt: Gebot - nicht öffnen! AZ: IV-VV 2400-48453-2022/024 Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Abteilung Staatshochbau und Liegenschaften IV 430f Schloßstraße 9-11 19053 Schwerin Mindestgebot für das Objekt: 140.000 € Termin zur Angebotsabgabe: 05.05.2025 (Posteingang der Angebote!) Bitte nutzen Sie den Vordruck. Besichtigung: Grundstück ist frei zugänglich
Weitere Dokumente
Immobilienangebot 48453Anlage 1 Baulastenverzeichnis
Anlage 2 Altlastenkataster
Anlage 3 Stellungnahme Baurech
Anlage 4 Bau- und Bodendenkmal
Anlage 5 Leitungsauskunft
Anlage 6 Vordruck
Hinweise für Kaufinteressenten