Das Grundstück Hedwigstraße befindet sich in ruhiger Lage in Büttgen und besticht durch die Möglichkeit einer einzigartigen Bebauung. Das Grundstück ist 318 m² groß. Die Größe und der Zuschnitt des Grundstücks sowie die Baumöglichkeiten, die Ihnen der Bebauungsplan eröffnet, bieten beste Voraussetzungen für ein individuelles Wohnen am Standort Kaarst. Informationen zur Bebaubarkeit des Grundstücks: Das Grundstück hat eine Breite von ca. 10 Metern. Unter Beachtung der notwendigen Abstände zu den Nachbargrenzen kann ein Gebäude von ca. 4 Meter Breite und 19 Meter Länge entstehen. Hierbei wird es sich um ein eingeschossiges Gebäude handeln mit einer Dachneigung von 25° bis 50°. Alternativ besteht die Möglichkeit, das Grundstück mit einem oder zwei Tiny Houses zu bebauen, sofern die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden. Eine Prüfung der spezifischen bauordnungsrechtlichen Anforderungen wird empfohlen. Der Bebauungsplan Nr. 027 -Büttgen- Struckerweg, Blatt 1 (3. Änderung) mit seinen Festsetzungen kann auf der Homepage der Stadt Kaarst unter dem Link www.kaarst.de (Bauleitpläne) eingesehen und heruntergeladen werden. Darüberhinausgehende Fragen beantwortet Ihnen gerne das Infobüro Planen & Bauen in der Verwaltungsdienststelle Büttgen. Weitere Informationen zum Bebauungsplans finden Sie über den Link unter "Sonstiges". Der Kaufpreis für das Grundstück Hedwigstraße beträgt 525,00 €/m², was einem Gesamtkaufpreis von 166.950,00 € entspricht. In dem von Ihnen zu zahlenden Kaufpreis sind enthalten: - der Erschließungsbeitrag gem. § 127 BauGB - der Kanalanschlussbeitrag gem. § 8 KAG NRW - der Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen gem. § 135a ff. BauGB Informationen zu den Nebenkosten: Zusätzlich von Ihnen zu leisten sind: - Aufwandsersatz für die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung gem. § 10 KAG - Gebühren für Notar und Grundbuch - Grunderwerbssteuer
Einfamilienhausgrundstück - Hedwigstraße - Bewerberverfahren 24.02.- 08.04.2025
Hedwigstraße ,
41564 Kaarst
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 318 m2 |
Erschließung | Unerschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.4 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Kosten
Miete pro Jahr |
166.950 € |
---|---|
Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück Hedwigstraße liegt in einem ruhigen, gewachsenen Wohnumfeld. Die Stadt Kaarst besitzt ein modernes Stadtzentrum. Der Stadtsee und Stadtpark tragen zu einer hohen Aufenthaltsqualität mit bei. Kaarst hält ein Angebot von sechs Grundschulen, einer Gesamtschule, einer Realschule und zwei Gymnasien vor. Daneben gibt es in Kaarst noch zwei Schulen für Lernbehinderte und eine Kreisjugendmusikschule. Die insgesamt 22 Kindertagesstätten unter kirchlicher, städtischer und sonstiger Trägerschaft decken den Betreuungsbedarf weitestgehend ab. Sport und Kultur werden in Kaarst großgeschrieben. Das Angebot von 40 Sportvereinen alleine unter dem Dach des Stadtsportverbandes spricht für sich.
Sonstige Angaben
Bewerberverfahren vom 24.02. - 08.04.2025 12:00 Uhr. Wenn Sie sich auf das Grundstück "Hedwigstraße" bewerben möchten, benutzen Sie bitte das zugehörige Bewerbungsformular auf der Homepage der Stadt Kaarst. Das Bewerbungsformular erhalten Sie unter www.kaarst.de/Bauen, Verkehr und Umwelt/Bauen und Wohnen/Grundstücke. Eine Bewerbung ist ausschließlich über die Homepage der Stadt Kaarst in Verbindung mit einem Bund-ID Konto möglich. Reichen Sie bitte das ausgefüllte Formular zusammen mit einer Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank bei der Stadt Kaarst, Abteilung Liegenschaften ein. Mit der Finanzierungsbestätigung soll Ihnen die Bank lediglich bestätigen, dass Sie in der Lage sind, sowohl das Grundstück zu erwerben, als auch hierauf ein adäquates Eigenheim innerhalb von drei Jahren ab Kaufvertragsabschluss errichten zu können. Ein Muster einer solchen Finanzierungsbestätigung finden Sie ebenfalls als Anlage zu dieser Anzeige oder alternativ auf der Homepage der Stadt Kaarst. !! Das Bewerbungsverfahren endet am 08.04.2025 um 12.00 Uhr. Bewerbungen, die der Stadt Kaarst später zugehen, können keine Berücksichtigung mehr finden !! Eine Entscheidung zu den eingetroffenen Bewerbungen wird seitens der Gremien des Stadtrates getroffen. Eine Bekanntgabe der Entscheidung wird voraussichtlich im April 2025 erfolgen.
Weitere Dokumente
Bebauungsplantextliche Festsetzungen
Finanzierungsbestätigung