Sie sind auf der Suche nach einem Grundstück, auf das Sie Ihr Traumhaus bauen können? Dann entdecken Sie dieses Baugrundstück in Ober-Ramstadt mit 306 m² Fläche. Hier können Sie ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten und Stellplätzen errichten. Das Grundstück ist bereits vollständig erschlossen und es bietet sich die Möglichkeit 2 Parkplätze zum Haus hinzuzufügen. Das Grundstück hat die ungefähren Maße 23 m x 25 m x 13 m, d.h. einem Umring von ca. 75 m. Da kein Abstand zum Nachbarhaus einzuhalten ist, können Sie direkt an die rechte Grundstücksgrenze bauen. Sind Sie neugierig geworden, dann schauen Sie sich gerne das Exposé an und kontaktieren Sie uns für einen Besichtigungstermin oder weitere Informationen.
Idyllisches unbebautes Grundstück in familienfreundlicher Lage von Ober-Ramstadt
64372 Ober-Ramstadt
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 306 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus, Stellplaetze |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
175.000 € |
---|---|
Provision |
5,95% |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Lage spricht für sich selbst. Die sogenannte „Schießbergstraße“ liegt etwas erhöht in Ober-Ramstadt und gibt den Blick auf die Hausdächer von Ober-Ramstadt und ins Grüne frei. Da hier keine Hauptstraße liegt, ist es verhältnismäßig ruhig. Auch kein Fluglärm ist zu hören. Ober-Ramstadt befindet sich im Landkreis Darmstadt-Dieburg und in Nähe zu Roßdorf und Darmstadt.
Sonstige Angaben
VERFÜGBARKEIT: Frei ab sofort! PROVISION: Der Erwerber zahlt eine Provision in Höhe von 5,95 % inkl. gesetzl. MwSt. an die Firma LaFleur Immobilien. Angebote nur für den Empfänger selbst bestimmt. Weitergabe an Dritte nicht gestattet, anderenfalls Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Auslassungen, Zwischenverwertung vorbehalten. Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von Dritten stammen und von uns zwar überprüft worden, dennoch schleichen sich gerne Fehler ein, für die wir keine Gewähr übernehmen. GELDWÄSCHE: Wir als Immobilienunternehmen LaFleur Immobilien sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2, Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, d.h. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – zum Beispiel in Form einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien oder Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.