Das Areal hat eine Ost-West-Ausdehnung von ca. 590 m Länge und eine mittlere Nord-Süd-Breite von ca. 35 m. Angrenzend an die Hauptstraße (B246) besitzt es aufgrund des kleineren Flurstücks (444) eine Straßenfront von ca. 45 m. Alle Anschlüsse/Medien liegen vor dem Areal straßenseitig an (B246). Derzeit besteht auf dem Grundstück ein zu duldendes Erdkabelrecht inkl. Übergabestation nebst Geh- und Fahrrecht. Aktuell besteht noch ein Pachtvertrag über die Errichtung und den Betrieb einer Photovoltaikanlage. Es besteht eine Laufzeit von 20 Jahren mit Optionsrecht (2 x 5 Jahre) für den Pächter, startend mit dem Jahr der erstmaligen Einspeisung des Stroms. Dieser Vertrag wird käuferseitig übernommen. Der Pachtertrag beträgt 6% der jährlichen Erlöse aus der auf dem Grundstück gewonnenen Stromerträge, mindestens jedoch ca. 5.800 € p.a. (2.800 € je ha). Für die ersten 5 Jahre erfolgt eine Einmalzahlung i.H. des Mindestertrags (2.800 €/ha), zahlbar bei Baubeginn der Anlage. Es besteht weiterhin eine Wertsicherungsklausel (gekoppelt an den Verbraucherpreisindex), die nur nach oben erfolgt, d.h. zu Gunsten des Verpächters. Das Gelände befindet sich noch im Außenbereich, wonach hier eine Bebauung bzw. Nutzung im Rahmen des §35 BauGB möglich sei. Geplant ist hier seitens der Gemeinde eine teilweise Einbeziehung in den Innenbereich (§34 BauGB), welche aktuell noch nicht umgesetzt ist. Nach aktueller Rücksprache mit der Gemeinde soll hier in den nächsten 2-3 Jahren im Rahmen der Landesentwicklungsplanung ein Flächennutzungsplan als Basis für eine spätere Erweiterung des Innenbereiches auf das Areal erstellt werden. Als mögliches Bebauungsziel wurde eine gemischte Baunutzung erwähnt. Nutzungs- bzw. Bebauungsvorschläge können in dieser Zeit mit einfließen. Bei Nichtgenehmigung der Photovoltaik-Anlage (Solarpark) seitens der Gemeinde besteht ein Sonderkündigungsrecht für den Eigentümer/Verpächter (ab Juli 2026). Aktuell laufen hier Gespräche, den Pachtvertrag ggf. bereits vor Juli 2026 aufzulösen, so dass das Grundstück wieder der freien Nutzung zugeführt werden kann.
Zentrales Areal in Lindenberg – Kapitalanlage mit Zukunftspotenzial
Hauptstraße ,
15848 Tauche
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 20.900 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Bebaubar nach | Aussengebiet |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
250.000 € |
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Provision |
7,14 % Der Makler-Vertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Exposés zustande. Die Käuferprovision i.H.v. 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Areal bestehend aus den Flurstücken 142/8 und 444 liegt zentral im Ortskern von Lindenberg zwischen der Bahnlinie RB36 (Frankfurt Oder – Königs Wusterhausen) und einem kleinen Gewerbegebiet mit verschiedenen Einzelhandelsgeschäften und einzelnen Wohnungen. Lindenberg als Ortsteil der Gemeinde Tauche mit eigenem Regionalbahnhof (stündliche Verbindung) liegt ca. 40 km südöstlich der Berliner Stadtgrenze und ca. 35 km von der neuen Tesla-Gigafabrik entfernt. Kennzeichnend für die naturnahe Region ist der Wald- und Wasserreichtum. Die größeren Städte Beeskow, Storkow, Bad Saarow und Fürstenwalde sind innerhalb von 15-20 min. mit dem Auto erreichbar. In unmittelbarer Nähe zum Areal befindet sich auch in Lindenberg selbst eine umfangreiche Infrastruktur: Kita und Grundschule, Supermarkt, Restaurant/Gasthof/Pension, Bank, Tankstelle, Ärzte und Apotheke, Fitnessstudio, Sportverein/Fußballplatz, Imbiss, Haarstudio, Baumarkt und Gärtnerei. Zum großzügigen Schlosspark sind es nur wenige Gehminuten (ca. 250 m).
Sonstige Angaben
Allgemeine Hinweise: Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, jedoch ohne Gewähr. Sie basieren auf den Angaben des Eigentümers der Immobilie bzw. gemeindlicher Aussagen. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Die Weitergabe dieses Exposés an Dritte bedarf unserer Zustimmung und hat ggf. provisionspflichtige Folgen. Es gelten im Übrigen die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen. Provision: Der Maklervertrag mit uns kommt durch die Inanspruchnahme unserer Dienstleistung (z.B. Zusendung und Empfang des Exposés, Objektbesichtigung, Nachweis der Vermittlungstätigkeit zum Kaufabschluss etc.) oder durch Unterschrift des Suchkundenauftrags zustande. Sofern auf der Grundlage dieses Auftrags durch unsere Maklertätigkeit ein Kaufvertrag über das angebotene Objekt zustande kommt, berechnen wir dem Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 6,00 % zzgl. Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe, also insgesamt derzeit 7,14 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Maklerprovision ist verdient und fällig mit wirksamem Zustandekommen des beurkundeten Kaufvertrages. Die Kosten des Vertrags (Notar, Grundbuchkosten etc.) sowie die Grunderwerbssteuer trägt der Käufer.
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