Zum Verkauf steht dieses solide Zweifamilienhaus im beleibten Ort Nienhagen der dem Landkreis Celle angegliedert ist. Aus einem im Jahre 1957 gebauten Einfamilienhaus entstand durch einen Anbau im Jahr 1976 ein Zweifamilienhaus in massiver Bauweise. Rund 213 m² Wohnfläche verteilen sich auf zwei Etagen. Diese Kaufofferte ist sowohl zur Eigennutzung als auch als Kapitalanlage geeignet. In den zurückliegenden Jahren erfolgten verschiedenste Modernisierungsmaßnahmen: Elektroinstallation Teilsanierung 2015 Heizung Gas Brennwert 2014 Bäder 2013 / 2019 Die Lage sowie die weiten Ausstattungsmerkmale wie z.B. Das große Grundstück welches durch eine Teilung optionale Neubaumöglichkeiten bietet Die Nebengebäude Das Kellergeschoss Lassen die Immobilie zu einer interessanten Kaufofferte werden.
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Infos
Haustyp | Mehrfamilienhaus |
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Etagenzahl | 2 |
Wohnfläche ca. | 213 m2 |
Nutzfläche | 130 m2 |
Grundstücksfläche | 1.138 m2 |
Zimmer | 6 |
Garage/Stellplatz | Garage |
Kosten
Kaufpreis |
399.000 € |
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Provision |
3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer Die Courtage in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Mit dem Verkäufer wurde eine Provisionszahlung in gleicher Höhe vertraglich vereinbart. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Baujahr | 1956 |
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Letzte Sanierung | 1976 |
Objektzustand | Gepflegt |
Qualität der Austattung | Normal |
Heizungsart | Zentralheizung |
Wesentliche Energieträger | Gas |
Energieausweis | liegt zur Besichtigung vor |
Beschreibung des Objekts
Ausstattung
Objektart Zweifamilienhaus Baujahr 1957 Erweiterung 1976 Wohnfläche ca. 213 qm (inkl. Terrassen 50%) Nutzfläche ca. 130 qm Grundstücksgröße 1.138 qm Wohngeschosse 2 Garage ja Bäder 2 + WC Heizung Gas Brennwert Fenster ISO 2-Fach 1976 Böden Fliesen Bedachung Satteldach Terrasse Balkon Terrasse
Lage
Das offerierte Kaufobjekt befindet sich in der Gemeinde Nienhagen, im Landkreis Celle und hält durch seine Infrastruktur, alle nötigen Einrichtungen des täglichen Bedarfs vor. Stetig am Wachsen erfährt der Ort Nienhagen immer mehr an Beliebtheit. Das Landschaftsbild ist regional geprägt mit beschaulichen Dörfern, von Wiesen und Feldern. Naturliebhaber kommen bei Ausflügen in der Region absolut auf ihre Kosten. Dank der guten umfassenden Sportförderung ist Nienhagen das Sportdorf Nummer 1 im Landkreis Celle. Insgesamt bietet Nienhagen ca. 50 Vereine zu fast allen Interessen, Hobbys und Liebhaberein. Die Region bietet demnach eine Mischung aus Erholung, Kultur und Aktivitäten an. Die Gastronomie lässt ebenfalls keine Wünsche offen und besticht durch Varianz. Täglich frisch versorgt mit einem ortsansässigen Edeka, Bäcker und kleinen Hofläden, ohne weite Strecken zulegen zu müssen. Günstig gelegen zwischen der Bundesstraße 3 sowie der Bundesstraße 214 ist eine schnelle Erreichbarkeit der Celler Innenstadt mit nur knapp 11 km sowie der Landeshauptstadt Hannover in nur ca. 30 Minuten mit dem Auto gegeben. Mit drei Kindertagesstätten sowie der Grundschule Nienhagen werden bereits die Kleinsten optimal betreut. Weiterführende Schulen befinden sich im nahegelegenen Celle oder auch Wathlingen. Der Ort Nienhagen spricht durch Charme, Vielfalt so wie der ruhigen Lage der Immobilie nicht nur kleine Familien als mögliche Erwerber an.
Sonstige Angaben
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1.Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs- /Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat. 2.Der Kunde ist nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden. 3.Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. 4.Wir sind berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenkollision vorliegt. 5.Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 6.Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen. 7.Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. 8. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 9.Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber unserer Provisionsforderung nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
Grundriss
Erdgeschoss
Obergeschoss
Adresse
Schafstallweg 22, 29336 Nienhagen
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Preis- und Lageinformationen
Preistrend für Bestandsimmobilien in Nienhagen