Das auf Grund der großen Fläche ideal bebaubare Grundstück beinhaltet momentan noch ein Altgebäude mit ca. 1.000 qm vermietete Fläche. Es empfiehlt sich die Überprüfung, das Altgebäude abzubrechen und eine neue 3-geschossige Büroimmobilie zu erstellen. Der momentan gültige Mietvertrag kann spätestens 3 Monate vor Ablauf, also Ende August mit 3-monatiger Kündigung zum 30.11.2025 ausgesprochen werden. Anschließend kann über das Grundstück voll umfänglich verfügt werden. Für weitere betriebliche Zwecke kann das Nachbargrundstück mit ca. 2.300 qm für weitere gewerbliche Baumaßnahmen mit dazu erworben werden. Auf diesem Grundstück befindet sich ein Wohnhaus in sehr gutem Allgemeinzustand mit der Möglichkeit, dort ein entsprechendes Gewerbe unterzubringen oder anzubauen.
Kämpfelbach: Grundstück mit Gebäude, 4065 qm, bebaubar: 3 Vollgeschosse, GRZ 0,8, GFZ 1,6
75236 Kämpfelbach
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 4.065 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.8 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 1.6 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | Dezember 2025 |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision |
4% aus notariell beurkundetem Kaufpreis zzgl. 19% ges. Mwst., fällig mit notarieller Beurkundung des Kaufvertrages. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Die Gemeinde Kämpfelbach besteht aus den beiden ehemaligen Gemeinden Bilfingen und Ersingen. Am 1. Juli 1974 haben sich die beiden bis dahin selbständigen Gemeinden Bilfingen und Ersingen zur neuen Gemeinde Kämpfelbach zusammengeschlossen. 10 Minuten zur Autobahnauffahrt Pforzheim-West.
Sonstige Angaben
Für weitere Details zu diesem Objekt sowie zum Verkauf wenden Sie sich bitte an das IM ALLEINAUFTRAG TÄTIGE MAKLERUNTERNEHMEN, hier: Herrn Dipl.-Kfm. Peter Sigwart, Stuttgart. Fragen Sie gerne nach! Service für Sie als Immobilien-Eigentümer: Planen Sie den Verkauf oder die Vermietung Ihrer Immobilie, so ist es für Sie wichtig, deren Marktwert zu kennen. Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich den aktuellen Wert Ihrer Immobilie professionell durch uns als erfahrene Immobilienkenner ermitteln. Geldwäsche: Als Immobilienmaklerunternehmen SIGWART IMMOBILIEN & KAPITALANLAGEN in Stuttgart sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung (z.B. Anfrage für ein Angebot) die Identität des Vertragspartners (Anfragers) festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muß. Provisionshinweis: Mit der Anfrage und Inanspruchnahme der Dienstleistungen von SIGWART IMMOBILIEN & KAPITALANLAGEN wird ein qualifizierter Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit von SIGWART IMMOBILIEN & KAPITALANLAGEN zu einem erfolgreichen Kaufvertragsabschluß mit der Eigentümerseite kommt, hat der Käufer die vereinbarte Maklercourtage von 4% zzgl. ges. Mwst. an SIGWART IMMOBILIEN & KAPITALANLAGEN 8 Tage nach dem Notartermin zu bezahlen. Haftung: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen wie z.B. Pläne und Zahlenangaben etc. vom Eigentümer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informationen zum angebotenen Objekt und zur Eigentümerseite gerne zur Verfügung. Die Besichtigung der Immobilie kann jederzeit nach Vereinbarung mit unserem Maklerbüro erfolgen. Dieses Immobilienangebot ist freibleibend und vorbehaltlich von Irrtümern sowie Zwischenverkauf. Vorkenntnis: Sollte das von uns nachgewiesene Objekt Ihnen bereits bekannt sein, teilen Sie dies bitte unverzüglich mit. Unsere Angebote und Mitteilungen sind STRENG VERTRAULICH! Die Weitergabe an Dritte verpflichtet zu Schadensersatz in Höhe der Provision ohne den Nachweis eines Schadens sowohl dem Grund als auch der Höhe nach.