Das sehr schöne Grundstück liegt in einem Reinen Wohngebiet (WR) und kann laut Bebauungsplan mit maximal zwei Wohneinheiten bebaut werden. Die weiteren Vorgaben innerhalb eines vorhandenen Baufensters sind Erdgeschoss + Dachgeschoss (E+D) und max. 240 m² Geschossfläche. Somit besteht die Möglichkeit, entweder ein sehr großzügiges Einfamilienhaus oder ein zeitgemäßes Doppelhaus zu realisieren.
Attraktives Grundstück für ein Einfamilien- oder Doppelhaus in Gilching im Erbbaurecht zu vergeben!
Von-Kobell-Weg 7,
82205 Gilching
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Infos
Vermarktungsart | expose.parameter.commercializationType.LEASEHOLD |
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Grundstücksfläche | 724 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.35 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
17.500 € |
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Provision |
14.096 € Die Provision für den Erwerber beträgt 1,75 % zzgl. MwSt. aus dem kapitalisierten Erbbauzins. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in einem ansprechenden Wohngebiet in absolut ruhiger, aber dennoch zentraler Lage in Gilching. Die Römerstraße mit nahezu allen Einrichtungen des täglichen Bedarfs ist über den direkt am Objekt entlang führenden Fuß- und Fahrradweg Karl-Valentin-Weg in gut 300 Metern erreichbar. Die S-Bahn-Station Gilching-Argelsried ist weniger als 1 km entfernt.
Sonstige Angaben
Erbbaurechtsvertrag: Das Grundstück wird im Erbbaurecht vergeben (kein Verkauf im „Volleigentum“). Der Abriss des Bestandsgebäudes geht zu Lasten des Erwerbers. Ein entsprechender Erbbaurechtsvertragsentwurf liegt vor. Der/die Bewerber/in muss sich mit dem Erbbaurechtsvertragsentwurf einverstanden erklären. Es ist keine individuelle Verhandlung möglich. Das neu zu bestellende Erbbaurecht hat eine Laufzeit von 75 Jahren. Gerne können Sie sich anhand des beigefügten "Infoblattes Erbbaurecht“ zum Thema Erbbaurecht informieren. Vergabeverfahren: Die Vergabe des Grundstücks erfolgt im Vergabeverfahren (Laufzeit bis vorläufig 31.5.2025). Beim Vergabeverfahren können Sie Ihr Angebot individuell abgeben. Das Mindestangebot für den Erbbauzins beträgt 24,17 €/m²/Jahr. Somit liegt der Erbbauzins für das Grundstück mit 724 m² bei 17.500,- € jährlich bzw. 1.458,33 € monatlich. Der Erbbauzins ist wertgesichert und wird alle 3 Jahre an den Verbraucherpreisindex angepasst. Sie haben die Möglichkeit, vorläufig bis 31.5.2025 ein schriftliches Angebot mittels des uns vorliegenden Selbstauskunftsformulars im verschlossenen Umschlag bei folgender Anschrift abzugeben (selbstverständlich kann das Angebot mit einer individuellen Bewerbung ergänzt werden - idealerweise mit einer Finanzierungsbestätigung eines deutschen Kreditinstituts ggf. mit einem Nutzungskonzept): Persönlich/Vertraulich Herrn Martin Klein DEMC Deutsche Erbbaurechts-Management und -Consulting GmbH Stichwort „Vergabeverfahren Von-Kobell-Weg 7 in Gilching“ Nicht öffnen vor dem 2.6.2025 Bothmerstraße 14 80634 München Bei juristischen Personen sind zusätzlich noch folgende Unterlagen vorzulegen: - Bilanzen der letzten 3-5 Jahre - Jahresabschlüsse der letzten 3-5 Jahre (wenn vorhanden, Prüfungsberichte von Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater) - "Verbale" Bankauskunft (also kein Formular, sondern Textform) Der Grundstückseigentümer behält sich die Entscheidung vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Grundstück im Erbbaurecht vergeben wird. Die genauen Details zum Ablauf erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Auf Nachfrage erhalten Sie von uns: - Erbbaurechtsvertragsentwurf - Selbstauskunftsformular Alle Angaben wurden nach bestem Gewissen und den uns vom Grundstückseigentümer zur Verfügung gestellten Unterlagen gemacht. Irrtum und Zwischenvergabe vorbehalten. Dieses Exposé ist eine Vorinformation; als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Vertrag. Weitere Kosten für den Käufer sind die Notarkosten und die Kosten für das Grundbuchamt. Diese belaufen sich auf etwa 2 % aus dem Kapitalwert des Erbbauzinses. Außerdem fällt Grunderwerbsteuer in einer Höhe von 3,5 % aus dem Kapitalwert des Erbbauzinses an.