Dieses Grundstück befindet sich in ruhiger Gegend und hat eine Hanglage. Die Straßenfront beträgt ca. 22 Meter. Der tiefste Punkt kommt auf ca. 53 Meter an. Auf einer Gesamtfläche von ca. 1100 m² können Sie Ihr Traum vom eigenen Zuhause realisieren. Der Bebauungsplan liegt vor und bietet folgende Möglichkeiten für Ihr Neubauprojekt: - Zahl der Vollgeschosse: 2 - Grundflächenzahl: 0,4 - Geschossflächenzahl: 0,8 - Offene Bauweise, Einzel- und Doppelhäuser zulässig - Allgemeines Wohngebiet
Baugrundstück in Andernach, Hanglage
56626 Andernach
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.100 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.4 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.8 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
240.000 € |
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Provision |
5,95% Die Provision ist fällig beim Abschluss des notariellen Kaufvertrages. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück liegt in der Stadt Andernach, in Rheinland-Pfalz, die sich durch zentrale Lage und gute Infrastruktur auszeichnet. Hier finden Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzte, Restaurants und Cafés. Auch gute verkehrstechnische Anbindung macht Andernach zu einem attraktiven Wohnort. In nur 4 Fahrminuten erreichen sie das Stadtzentrum. Neuwied und Koblenz sind jeweils nur 9 bzw. 19 km entfernt.
Sonstige Angaben
HAFTUNGSAUSSCHLUSS: Die Grundlage der vorstehenden Angaben sind Informationen und/oder Unterlagen, die uns seitens des Eigentümers oder Dritter zur Verfügung gestellt wurden. Alle Angaben, Pläne, Zeichnungen usw. sind unverbindlich. Bei sämtlichen Flächenangaben handelt es sich um ca. Masse. Der oben genannte Kaufpreis dient lediglich zur Information darüber und stellt kein verbindliches Angebot dar. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben kann nicht übernommen werden. Als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen weitere Unterlagen. GELDWÄSCHE Als Immobilienmaklerunternehmen ist Schröder Immobilien nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Als unser Vertragspartner haben Sie auch eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.