Das Baugebiet „Sieberdinger Feld“ mit traumhafter Südhanglage und unverbaubarer Aussicht, liegt in einer völlig ruhigen, niederbayerischen Landschaft im Norden des Dorfes Schöllnstein (Landkreis Deggendorf). Das Baugebiet verfügt über zwei Zufahrten mit je einer Wendeplatte. Der Rand des Gebietes ist in den Richtungen Süden-Westen-Norden durch Naturflächen eingerahmt, die gemeinschaftliches Eigentum der Bauplätze sind. Die Gesamtfläche des Wohngebietes beläuft sich auf ca. 15.725 qm. Die übrigen gemeinschaftlichen Flächen des Bebauungsplanes (Verkehrsflächen, Fußwege, Grünflächen, Ausgleichsflächen etc.) haben eine zusätzliche Fläche von ca. 18.125 qm. Die 20 Grundstücke zwischen 555 qm und 1.093 qm Grundstücksgröße sind voll erschlossen. Die Grundstücke sind anfahrbar über zwei Zufahrten, mit einer jeweiligen Wendeplatte. Bei jedem Grundstück ist der Bau einer Garage und Carport genehmigt. Die Bauarbeiten für die Erschließung wurden im August 2020 vollständig fertiggestellt. Im Kaufpreis enthalten sind: • die öffentliche Erschließung (Straße/Kanal) • die Herstellung der Grünanlagen, Gehwege, Regenrückhaltebecken, Anschluss an das überörtliche Straßennetz Vom Käufer zu tragende Gebühren: • Anschlussgebühren für Wasser sowie der weiteren Versorgungsanlagen (z.B. Strom/Telefon), Satzung bei Gemeinde erhältlich. • Vermessung (pauschal 650,- €)
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 1.092 m2 |
Erschließung | Erschlossen |
Empfohlene Nutzung | Doppelhaus, Einfamilienhaus, Garagen, Garten |
Grundflächenzahl (GRZ) | 0.35 |
Geschossflächenzahl (GFZ) | 0.7 |
Bebaubar nach | Bebauungsplan |
Verfügbar ab | sofort |
Kosten
Miete pro Jahr |
109.200 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
• das Gelände fällt von Nord-Osten (ca. 407 m ü. NN) nach Süd-Westen (ca. 375 m ü. NN) hin ab. • herrliche, sonnenverwöhnte Südhang-Lage • von allen Grundstücken ergibt sich eine weite Rundumsicht über das Land • nur wenige Minuten zur Autobahnzufahrt A92 Vilshofen/Garham (ca. 6 Minuten) oder Iggensbach (ca. 9 Minuten) Erschliessungsstand: • Seit August 2020 voll erschlossen Kurzinfo textliche Festsetzungen: • Art der baulichen Nutzung: Allgemeines Wohngebiet (WA-§4 BauNVO) • Bebauung mit Einzel- oder Doppelhäusern • Maß der baulichen Nutzung: max. Grundflächenzahl (GRZ) = 0,35 • Bauweise: offene Bauweise • Baugrenze: festgelegt • bauliche Nebenflächen: auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen gem. §14 Abs. 1 BauNVO zulässig • Anzahl der Wohneinheiten: max. 2 pro Grundstück • Geschosszahl: max. 2. oberirdische Geschosse • Bauzwang: kein Bauzwang gegeben • Allg. Wohngebiet. pro Wohngebäude sind 2 Wohneinheiten möglich • Dachformen/-neigungen: Sattel-/ Walmdach 18°-35°, Pultdach 5°-12°, Zeltdach und Krüppelwalmdach möglich • Wandhöhe: (max. zulässige traufseitige Wandhöhe ab Geländeoberkante) bei Pultdach: talseits 7,5 m, bergseits: 6,5 m, bei den anderen Dachformen: berg- und talseits 7,5 m • offene Bauweise gem. §22 BauNVO • Grundflächenzahl gem. §19 BauNVO: 0,35 • Geschossflächenzahl gem. §20 BauNVO: 0,7 Kurzinfo textliche Festsetzungen: Folgende, weiterführende Unterlagen finden Sie unter http://www.wohnanlage-schoellnstein.de zum download: z.B. • Satzung Gemeinde / Bebauungsplan • textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan • Schalltechnischer Bericht Nr. S 1506026 vom 24.10.2018 • Geotechnischer Bericht Nr. B 1506097 vom 30.07.2015 • Flächen-Tableau vom 17.10.2019 Hinweis - zum Bebauungsplan Grundsätzlich: Gemäß §8 Abs. 1 S. 1 BauGB enthält der Bebauungsplan die parzellenscharfen, rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Er bildet nach §8 Abs. 1 S. 2 BauGB die Grundlage für weitere zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen. Da der Bebauungsplan über das Entwicklungsgebot des §8 Abs. 2 S. 1 BauGB die Darstellung des Flächennutzungsplanes in rechtsverbindliche Festsetzungen überführt, schafft er unmittelbares Baurecht. §30 BauGB bestätigt diese Überlegungen. Anders als auf der Grundlage des Flächennutzungsplanes kann mit dem Bebauungsplan gemäß den planerischen Vorgaben der Gemeinde gebaut werden. Mit dem Bebauungsplan beschränkt die Gemeinde das Privateigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG, da im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes ein Vorhaben nur zulässig sein kann, wenn es den rechtswirksamen gemeindlichen Festsetzungen nicht widerspricht. Der Bebauungsplan ist insoweit das Hauptinstrument zur Umsetzung der gemeindlichen Planungshoheit. Das neue Wohngebiet entsteht inmitten der Natur gelegen zwischen den Städten Deggendorf, Vilshofen und Passau. Aufgrund Ihrer Nähe zum Nationalpark Bayerischer Wald bietet die Lage vielfältige Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und Erholung. Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs, Banken, Ärzte, Krankenhäuser, Physiotherapeuten, Fitnessstudios, Grundschulen, Kindergärten, Kinderhorte, weiterführende Schulen, Hochschulen sowie eine Vielzahl an Restaurants sind in den umliegenden Städten Deggendorf, Hengersberg, Vilshofen und Passau vorhanden. Die Infrastruktur in unterschiedlichen Ausprägungen findet man in: Iggensbach 5,1 km Hofkirchen 8,6 km Vilshofen a.d. Donau 12,3 km Deggendorf 25,7 km Passau 29,4 km
Sonstige Angaben
Die Autobahnzufahrten Iggensbach (ca. 9 Minuten) und Vilshofen / Garham (ca. 6 Minuten) sind nach kurzer Fahrzeit zu erreichen. Über die Autobahn A3 und A92 ist eine gute Verkehrsanbindung an die Städte Deggendorf, Regensburg, Straubing, Passau, Landshut und die Metropolregion München gewährleistet. Entfernung nächstgelegene Flughäfen: Linz (AT) ca. 106 km Salzburg (AT) ca. 125 km München ca. 128 km Nürnberg ca. 208 km Vilshofen ca. 15 km Geographische Koordinaten: L48° 44 N, 13° 8 O.