Das Grundstück liegt an einer befestigten Anliegerstraße und sollte vor vielen Jahren bereits parzelliert und bebaut werden - daraus ist dann nichts Vorzeigbares entstanden. Nach Auskunft des örtlichen Bauamtes ist eine Bebauung nach § 34 ff. Baugesetzbuch zulässig. Das heißt sie soll sich nach Art und Umfang an der Umgebungsbebauung orientieren, die aus Einfamilienhäusern in eingeschossigere Bauweise, auch mit ausgebautem Dachgeschoss besteht. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Flurstück als Wohnbaufläche ausgewiesen. Eine Parzellierung und Teilung in etwa 10 Baugrundstücke wäre möglich, wenn dafür die Zustimmung der Gemeinde eingeholt und die Erschließung der jeweiligen Grundstücke gesichert wird. Eine Fläche von etwa 2000 m² könnte sofort bebaut werden, allerdings wollen die Eigentümer die Fläche nur komplett verkaufen. Die Grundstücksbreite zur Straße beträgt etwa 28 m. Durch Anlegen einer Stichstraße - wie in der Nachbarschaft mehrfach vorhanden - wäre eine Bebauung in erster und zweiter Reihe denkbar. Details dazu klären Sie am Besten direkt mit den Genehmigungsbehörden.
Baugrundstück mit Aussicht - nur insgesamt verkäuflich
15320 Neuhardenberg
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 12.500 m2 |
Bebaubar nach | wie Nachbarbebauung |
Kosten
Miete pro Jahr |
90.000 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
300,000 €
0 €
1.500.000 €
Eigenkapital:
140,000 €
0 €
1.000.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Neuhardenberg ist ein reizvoller Standort zum Wohnen und bietet eine gute Nahversorgung mit Kita , Grundschule, Arzt, Apotheke und Supermarkt. Schloss Neuhardenberg ist als Hotel und für sein Kulturangebot weit über die Grenzen der Gemeinde hinaus bekannt. Hier werden Kunst und Kulinarik angeboten und der Schlosspark lädt zum Flanieren ein.
Sonstige Angaben
Rechtlicher Hinweis auf den Urheber des Exposés Heike Frömmrich Selbstständige Senior Immobilienberaterin Mühlenweg 3 15320 Neuhardenberg E-Mail: heike.froemmrich@db.com Telefon: 033476 607001 Aufsichtsbehörde: Amt Seelow-Land Internet: https://www.amt-seelow-land.de Anschrift: Küstriner Straße 67, 15306 Seelow Bei Interesse an diesem Angebot nutzen Sie bitte das Kontaktformular und geben Ihre vollständige Adresse und Telefonnummer an. Die mögliche Bebauung müssen Sie mit den zuständigen Behörden klären - wir dürfen aus Haftungsgründen keine verbindlichen Angaben dazu machen.