Dieses Große Baugrundstück mit ca. 537m² eignet sich perfekt zum Bebauen. Das Grundstück befindet sich unweit von Neuruppin in der Gemeinde Herzberg. Das Grundstück kann mit einem Wohnhaus bebaut werden. Ein B-Plan ist vorhanden. Der Bau kann zeitnah realisiert werden.
PROVISIONSFREI - 537m² Baugrundstück in Herzberg Mark
16835 Herzberg (Mark)
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
---|---|
Grundstücksfläche | 537 m2 |
Empfohlene Nutzung | Einfamilienhaus |
Verfügbar ab | 01.10.2024 |
Kosten
Miete pro Jahr |
69.000 € |
---|---|
Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Herzberg (Mark) ist eine Gemeinde im Landkreis Ostprignitz-Ruppin in Brandenburg. Sie wird vom Amt Lindow (Mark) verwaltet. Herzberg (Mark) liegt im östlichen Teil des Landkreises Ostprignitz- Ruppin zwischen Neuruppin und Kremmen. Es grenzt an die Ausläufer der Rhinluch-Landschaft. In der Gegend von Herzberg gab es im 11. bis 12. Jahrhundert zwei slawische Siedlungen. Diese wurden mit Gründung von Herzberg aufgegeben. Erstmals erwähnt wurde Herzberg im Jahre 1365. Um 1490 gehörte Herzberg zur im Kern reichsunmittelbaren Herrschaft Ruppin der Grafen von Lindow-Ruppin. Der Name stammt aus dem niederdeutschen „herte“ für Hirsch und „berch“ für Berg. Im Dreißigjährigen Krieg wurden von 40 Höfen 14 zerstört. Im Jahre 1785 lebten hier 356 Einwohner, 1817 waren es 421 und 1858 806. Arbeit gab es in einer Ziegelei, die Mitte des 19. Jahrhunderts gebaut wurde. 1896 erhielt Herzberg einen Haltepunkt an der Löwenberg-Lindow-Rheinsberger Eisenbahn.
Sonstige Angaben
Haftung: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die hier im Exposé angegebenen Objektinformationen und Angaben (Pläne, Grundrisse, etc.) vom Verkäufer stammen und uns zur Verfügung gestellt wurden. Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der Angaben können wir daher nicht übernehmen. Bitte überprüfen sie die erhaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit. Geldwäschegesetz: Klitzing Immobilien GmbH ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, sobald ein ernsthaftes Interesse am Kauf einer Immobilie besteht. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die Angaben Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses festhalten bzw. kopieren (bei natürlichen Personen). Bei juristischen Personen benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus dem hervorgeht, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Wir sind dazu verpflichtet, die Unterlagen fünf Jahre aufzubewahren. Als Vertragspartner der Klitzing Immobilien haben Sie eine Mitwirkungspflicht nach § 11 Abs. 6 GwG.