Zum Verkauf steht eine repräsentative, spätklassizistische Villa der Extraklasse. Die harmonische Kombination aus klassischen Elementen und modernen Akzenten verleiht diesem Anwesen einen außerordentlichen und stilvollen Charme, welcher darüber hinaus durch den einzigartigen historischen und kulturellen Hintergrund hervorgehoben wird. Ein Kutscherhaus und ein parkähnlicher Garten unterstreichen die Großzügigkeit dieser Villa, die sich auf 3 lichtdurchfluteten Etagen erstreckt. Das Haus ist komplett unterkellert, wobei Vorkehrungen für einen großzügigen Wellness- und Spa-Bereich getroffen wurden. Das Grundstück ist eingerahmt durch über 18 Meter hohe Kastanienbäume, die dem Anwesen eine majestätische Kulisse verleihen. Im Inneren beeindruckt das Haus durch aufwendig gearbeiteten Stuck, über 4 Meter hohe Decken, große Fensterfronten, die viel Tageslicht hereinlassen, sowie stilvolle Kamine, die eine warme und einladende Atmosphäre schaffen. Das Bad besticht durch edlen Sandstein aus der Region Limoges, während die luxuriöse Küche von Arclinea höchste Ansprüche an Design und Funktionalität erfüllt. Fischgrätparkett auf allen Etagen sorgt für ein warmes und stilvolles Wohnambiente, das den Charakter der Villa unterstreicht. In der eigenen Bibliothek lässt es sich hervorragend zurückziehen und entspannen, ein perfekter Rückzugsort für Ruhe und Inspiration. Der großzügige Edelstahlpool mit einer beeindruckenden Länge von über 15 Metern rundet das exklusive Angebot dieses einzigartigen Anwesens ab. Erfahren Sie mehr und senden Sie uns Ihre vollständigen Kontaktdaten.
Jung von Haus | STILVOLLE VILLA MIT EINZIGARTIGEM FLAIR
65189 Wiesbaden
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
Auf Karte anzeigen
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.

Finanzierungszertifikat
In nur zwei Minuten zu Ihrem persönlichen Finanzierungszertifkat.
Infos
Haustyp | Sonstige |
---|---|
Wohnfläche ca. | 687 m2 |
Nutzfläche | 200 m2 |
Grundstücksfläche | 1.710 m2 |
Bezugsfrei ab | nach Vereinbarung |
Zimmer | 13 |
Schlafzimmer | 11 |
Badezimmer | 2 |
Anzahl Garage/Stellplatz | 5 |
Kosten
Kaufpreis |
0 € |
---|---|
Provision |
3,57 Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. JVH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Bausubstanz & Energieausweis
Denkmalschutzobjekt | Ja |
---|---|
Objektzustand | Modernisiert |
Qualität der Austattung | Luxus |
Heizungsart | Gas-Heizung |
Energieausweis | laut Gesetz nicht erforderlich |
Beschreibung des Objekts
Lage
Wiesbaden-Südost
Sonstige Angaben
Wir bearbeiten nur Anfragen mit vollständigen Adress- und Kontaktdaten. VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Fa. JVH Jung von Haus - Mark Jung Immobilien (im Folgenden JVH genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. DOPPELTÄTIGKEIT JVH JVH ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf JVH weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen. PROVISIONSANSPRUCH JVH Der Anspruch auf Provision ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. Kommt durch JVH Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von JVH besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. JVH wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. JVH übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, JVH fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –Vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet JVH nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit JVH gesetzlich zwingend haftet. VORKENNTNIS KUNDE Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er JVH dies unverzüglich mitzuteilen.
Adresse
65189 Wiesbaden
Interessante Orte
Preis- und Lageinformationen
Preistrend für Bestandsimmobilien in Südost