Die angebotenen Grundstücke sind erschlossen und entsprechend des Bebauungsplans Nr.13 der Gemeinde Hohenkirchen bebaubar. Die Erschließung umfasst die Ver- und Entsorgungsleitungen mit Grundstücksanschlussleitungen, das heißt Schmutzwasser-, Trinkwasser-, Regenwasser-, Telekommunikations- und Stromleitungen. Zusätzlich die Anbindung an die vorhandene Fahrbahn "Seestraße" ohne Herstellung einer gepflasterten oder geteerten Oberfläche. Hier können Sie sich den Traum von einem Eigenheim mit Einliegerwohnung erfüllen. Die Wohnung kann alternativ für Ferienzwecke oder für Dauerwohnen vermietet werden. Laut Bebauungsplan sind nur Einzelhäuser zulässig - mit der Festsetzung wird der städtebaulichen Struktur der Ortslage Rechnung getragen. Die straßenbegleitende Bebauung soll sich in die vorhandene Straßendorfstruktur einfügen und eine Ergänzung der bereits vorhandenen Bebauung darstellen, allerdings nur mit fester Dacheindeckung - kein Reetdach. Die Grundstückskäufer werden Miteigentümer der Gemeinschaftsflächen, das heißt der Privatstraße "Zum Gutshaus". Die zugeordneten Grundstücksgrößen variieren leicht: Flur / Flurstück / Fläche in m² / Kaufpreis / Nutzungsart --- 1 ---- 27/3 ---- 782 m² ------ 165.000 € ---- WA --- 1 ---- 27/4 ---- 909 m² ----- 190.000 € ---- WA Die höchst zulässige Zahl der Wohneinheiten ist je Einzelhaus mit maximal zwei Wohneinheiten festgesetzt. Die Grundstücke bieten großzügige Flächen zur modernen Hausgestaltung mit Terrassen und Garten. Garagen oder überdachte Stellplätze dürfen entsprechend errichtet werden. Der Standort der Grundstücke ist ein attraktiver Anziehungspunkt für Interessenten, die eine zentrale Lage an der Ostseeküste suchen, eine einzigartige Gelegenheit, die Sie nicht verpassen sollten. Neben Gastronomie sind weitere Ferienwohnungen und Ferienhäuser in näherer Umgebung vorhanden. Hundebesitzer können sich über einen Hundestrand freuen. Naturliebhaber entdecken die Umgebung gern auf dem Rad. Es gibt gut ausgebaute Radwege und zwei Reiterhöfe in der Nähe. Wer Spaß am Wassersport hat, findet ideale Möglichkeiten Windsurfen und Kitesurfen mit eigener Ausrüstung oder mit der der Wohlenberger Surfschule. Die ruhige, strandnahe Lage bietet optimale Vermietungschancen einer Ferienimmobilie.
Traumhafte Grundstücke für Ihr neues Zuhause an der Ostsee - erschlossen
23948 Hohenkirchen
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 782 m2 |
Verfügbar ab | nach Absprache |
Kosten
Miete pro Jahr |
165.000 € |
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Provision |
5.95 % inkl. gesetzl. MwSt. |
Finanzierungsrechner:
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Eigenkapital:
140,000 €
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1.000.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Der Ferienort Wohlenhagen ist ein Ortsteil der Gemeinde Hohenkirchen und befindet sich zwischen den Hansestädten Lübeck und Wismar, direkt am Meer. Die Grundstücke liegen etwas erhöht mit schönem Weitblick in die wunderschöne Küstenlandschaft und grenzen an hochwertige, reetgedeckte Ferienhäuser, Wohnhäuser aller Art und einer Gutsanlage. Die Grundstücke liegen sehr ruhig, da in deutlicher da in deutlicher Entfernung die Küstenstraße verläuft. Keinen Kilometer entfernt sind die bekannten flachabfallenden, feinen Sandstrände der Wohlenberger Wiek zu erreichen. Die Strände sind besonders familienfreundlich und das Wasser der Ostsee wärmt sich hier besonders schnell auf. Das Ostseebad Boltenhagen (ca. 11 km), die Hansestädte Wismar (ca. 16 km), Lübeck (ca. 45 km) oder Hamburg (ca. 120 km) sind schnell zu erreichen, selbst die Hauptstadt Berlin ist über die Autobahn und gut ausgebauten Landstraßen in ca. 2,5 Stunden zu erreichen. Das Schulangebot ist gut, in Proseken (ca. 9 km) ist eine regionale Schule und eine Grundschule, alternativ befindet sich in Klütz eine weitere Grundschule und ein Gymnasium, zusätzlich ein ein Gymnasium in Grevesmühlen. Der Anschluß durch öffentlichen Nahverkehr ist gewährleistet.
Sonstige Angaben
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch die Beauftragung der Maklertätigkeit in Textform (z.B. E-Mail mit Bestätigung der gewollten Inanspruchnahme) zustande. Die Courtage ist vom Käufer in Höhe von 5 % zuzüglich Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe, derzeit also insgesamt 5,95 % des Kaufpreises einschließlich Umsatzsteuer bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. […] Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.