Für dieses Grundstück gibt es eine Baugenehmigung für 2 Mehrfamilienhäuser mit insgesamt ca. 1481 m² Wohnfläche, verteilt auf 17 Wohneinheiten im östlichen Teil des Grundstückes und eine Baugenehmigung für 6 DHH im westlichen Teil mit insgesamt ca. 840m² Wohnfläche. Die Wohneinheiten verteilen sich wie folgt: ein 11-FH und ein 6-FH, jeweils mit Aufzug und Balkonen oder Terrassen für jede Wohneinheit. Ausreichend Stellplätze sind vorhanden, sowie geräumige Müll- und Fahrradabstellplätze. Die Grundstücke der Doppelhäuser können real geteilt werden, so dass es später keinen Bezug zu den Mehrfamilienhäusern gibt. Die Häuser haben jeweils eine Wohnfläche von ca. 140 m² inkl. Terrassen verteilt auf 4,5 Zimmer. An jedem Haus gibt es jeweils 2 Stellplätze bzw. die Möglichkeit für ein Carport. Die Doppelhäuser sind über eine eigene Zufahrt erschlossen. Alle Häuser haben jeweils 2 Vollgeschosse. Die Mehrfamilienhäuser erhalten zusätzlich ein Staffelgeschoss mit Flachdach. Eine positive Bauvoranfrage für die Bebauung mit 11 Reihenhäuser anstatt der Mehrfamilienhäuser liegt ebenfalls vor. Für weitere Auskünfte und einen persönlichen Termin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Baugrundstück mit Baugenehmigung für 23 Wohneinheiten
38239 Salzgitter
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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 4.484 m2 |
Empfohlene Nutzung | Mehrfamilienhaus |
Verfügbar ab | 01.03.2025 |
Kosten
Miete pro Jahr |
798.500 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das hier angebotene Grundstück befindet sich im Ortskern von Üfingen. Üfingen gehört zur Stadt Salzgitter und liegt zwischen Lengede, Vechelde, Braunschweig und Wolfenbüttel. In den umliegenden Ortschaften/Städten befinden sich neben allen großen Supermarktketten, auch Tankstellen, Restaurants, Imbisse, Friseure, Apotheken und div. Arztpraxen. Zusätzlich verfügen die umliegenden Ortschaften/Städte über Kindergärten, Grundschulen, sowie alle anderen Schulen jeder Altersklasse. Die Bundestraßen 1, 65, 79 und 248, sowie die Autobahn A36 und A39 sind in wenigen Minuten zu erreichen, ebenfalls die Löwenstadt Braunschweig mit Fußgängerzone und Krankenhaus, und vieles mehr. Ebenfalls sehr gut und schnell zu erreichen sind die großen Industrie-Firmen, wie z.B. die *Volkswagen-Werke, *Salzgitter AG (Stahlwerk), *MAN-Werke, etc..
Sonstige Angaben
**1. Angaben ohne Gewähr / Änderungen vorbehalten** Die Angaben in den Verkaufsunterlagen, Exposés, Plänen, Beschreibungen sowie sonstigen Dokumenten und Informationen zum angebotenen Grundstück (im Folgenden „Objekt“ genannt) wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Sie erfolgen jedoch ausschließlich nach bestem Wissen und Gewissen und ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Der Verkäufer behält sich ausdrücklich vor, Änderungen, Irrtümer oder Fehler in den Angaben zu berichtigen oder die Angaben zu ergänzen. Insbesondere können sich Änderungen hinsichtlich der tatsächlichen Größe, der Grenzverläufe, der Nutzungsmöglichkeiten, der rechtlichen Verhältnisse (z.B. Belastungen, Dienstbarkeiten, Rechte Dritter) oder sonstiger Eigenschaften des Objekts ergeben. Maßgeblich sind ausschließlich die im Kaufvertrag festgehaltenen Vereinbarungen sowie die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die Eintragungen im Grundbuch und die amtlichen Lagepläne. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für unvollständige, unrichtige oder veraltete Angaben, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verkäufers. Der Käufer ist verpflichtet, sich vor Abschluss des Kaufvertrags eigenständig über alle für den Kauf relevanten Tatsachen und rechtlichen Verhältnisse zu informieren. **2. Vorbehalt von Änderungen** Der Verkäufer behält sich das Recht vor, das Objekt bis zum Abschluss des notariellen Kaufvertrags zu verändern, zu verbessern oder anderweitig zu modifizieren. Dies gilt insbesondere für Änderungen, die sich aus behördlichen Auflagen, rechtlichen Vorgaben oder technischen Erfordernissen ergeben. **3. Salvatorische Klausel** Sollte eine Bestimmung dieser Klausel unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.