Zum Erwerb steht ein Gartengrundstück mit einem kleinen Holzgerätehaus. Das Gartengrundstück befindet sich in einer ausgewiesenen Freizeitgartenanlage in süd-westlicher Lage von Offenbach und dort in zweiter Reihe. Der Zugang zum Grundstück ist nur über fremde Grundstücke möglich. Ein schmaler Pfad führt in die zweite Reihe der Gartengrundstücke. Das Gartengrundstück wurde zusammen mit einem Nachbargrundstück eingefriedet und zuletzt als ein Grundstück genutzt. In der Gartenanlage werden Kleintiere gehalten. Energieausweis: Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht erforderlich (Gartengrundstück). Weitere Auskünfte erhalten Sie nach Kontaktaufnahme. Senden Sie uns hierfür eine schriftliche Anfrage unter Angabe Ihrer vollständigen Kontaktdaten zu.

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Infos
Vermarktungsart | Kaufen |
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Grundstücksfläche | 86 m2 |
Kosten
Miete pro Jahr |
0 € |
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Provision | Nein |
Finanzierungsrechner:
Kaufpreis:
600.000 €
Eigenkapital:
600.000 €
Bundesland:
Monatliche Rate
0 €
Effektiver Jahreszins
0 %
Sollzinsbindung
10 Jahre
Beschreibung des Objekts
Lage
Das Grundstück befindet sich in süd-westlicher Lage von Offenbach in der Gemeinde Mittenaar (Lahn-Dill-Kreis). Die Freizeitgartenanlage grenzt an die durch den Ort führende B 255. In Offenbach gibt es einen Edeka, Aldi Nord, Neukauf Getränkemarkt, Drogerie, Bäckerei, Tschibo Kaffeegeschäft sowie eine Tankstelle, ferner eine Kindertagesstätte und einen Allgemeinmediziner. Eine Grundschule befindet sich im Gemeindegebiet und eine Mittelstufenschule sowie ein Gymnasium in Herborn. Eine Bushaltestelle ist fußläufig mit Anbindungen z. B. über Bicken und Ballersbach bis zum Bahnhof nach Herborn oder über Eisemroth und Hartenrod nach Bad Endbach zu erreichen. Diese Buslinie ermöglicht ferner die Anbindung zur Comenius Schule und zum Gymnasium in Herborn. Die Bundesstraße B 255 ist unmittelbar und die Autobahnauffahrt A 45 nach ca. 13 km zu erreichen.
Sonstige Angaben
Der Kaufgegenstand ist dem Land Hessen im Rahmen einer Fiskalerbschaft zugefallen. Eine solche Zwangserbschaft entsteht, wenn ein anderer Erbe als das Land Hessen nicht vorhanden ist. Insofern können zur Historie und der früheren Nutzung, wenn dies überhaupt möglich ist, nur sehr eingeschränkte Informationen abgegeben werden. Weiterhin ist nicht auszuschließen, dass nicht alle für einen Eigentümer wichtigen und notwendigen Unterlagen dem Land Hessen vorliegen. Der Verkauf wird im Rahmen eines Gebotsverfahrens abgewickelt. Die Interessierten werden gebeten, ihr Angebot schriftlich bis zu einem bestimmten Termin abzugeben. Nach Ablauf dieses Termins kann denen, die Angebote innerhalb einer bestimmten Preisspanne abgegeben haben, die Möglichkeit eingeräumt werden, ihr Angebot zu erhöhen. Dieses Nachgebotsverfahren kann mehrfach wiederholt werden, bis ein endgültiges Höchstgebot gefunden worden ist. Die Ausschreibung ist für das Land Hessen lediglich eine öffentliche, unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Das Land Hessen behält sich die volle Entscheidungsfreiheit darüber, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Vergabe erfolgt. Das Land Hessen behält sich vor, die Höchstbietenden zu Nachgeboten aufzufordern und einen Nachweis über die Finanzierung zu verlangen. Alle angegebenen Daten stammen von dritter Seite; eine Gewähr auf Richtigkeit kann das Land Hessen nicht übernehmen. Wir stellen Ihnen nach Kontaktaufnahme zunächst ein ausführlicheres Exposé zur Verfügung. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre vollständigen Kontaktdaten (mindestens Vor- und Zuname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort) mit. Postalisch erreichen Sie uns unter: Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Fachbereich Fiskalerbschaften, Abraham-Lincoln-Park 3, 65189 Wiesbaden. Geben Sie bitte stets die aus der Annoncierung ersichtliche Immo-Nr., Objekt-Nr. bzw. Objekt-ID an.